Ich erbarme mich einmal.
Du wirst keine Vorschrift finden, die sagt, dass man reine Xenon Zusatz-Fernscheinwerfer ohne SWA und den üblichen Zusatzkram betreiben kann. Unser Gesetzgeber ist zwar umständlich aber nicht so umständlich, dass er Dir in Verordnungen alle Kombinationen explizit erlaubt. Suche also nicht, was erlaubt ist sondern frage, nach welcher Vorschrift man Dir etwas verbieten würde und bitte um Angaben von Quellen.
Frage also Deinen netten TÜV Prüfer, worauf ER sich denn bezieht mit seiner Aussage. Dazu hast Du ein Recht. Wenn er dann §50 StVZO sagt, dann haust Du ihm das um die Ohren mit dem Hinweis, dass sich diese Vorschrift lediglich auf normale Hauptscheinwerfer bezieht - also Scheinwerfer für Abblendlicht UND GLEICHZEITIG Fernlicht.
Oder bau LED Scheinwerfer ein - die Zusatzvorschriften von §50 StVZO beziehen sich nämlich ausdrücklich nur auf Gasentladungslampen (=Xenon) und nicht LED. Und jetzt frage bitte nicht, wo es steht, dass es für LED nicht geht. Sonst poste ich Dir die dazugehörige 150-seitige ECE Norm.
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