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Von Gesellenprüfungen und Serie schraubereien

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    Von Gesellenprüfungen und Serie schraubereien

    Wenn es zu off topic ist bitte verschieben!

    Also jetzt kann es rund gehen mit meiner Serie III.
    Ich habe das auto nun schon 3jahre und nichts lief.
    Ständig hatte ich nach der Arbeit keine lust mehr noch etwas zu tun:(

    Jetzt ist die Ausbildung vorbei:D Mein Chef hat vorhin nicht schlecht geschaut als ich sagte:

    Tja, ich hab eine 1 in der Gesellenprüfung Fachpraktisch sowie Theoretisch:)

    Jetzt kann ich erstmal 2 1/2 Monate vollzeit schrauben an dem kleinem

    Und dann?

    September beginnt die Meisterschule:D

    Und dann?

    Mhhh mal schauen, vielleicht Berufsschullehrer oder Ausbilder am BBZ...

    okay okay okay.... Es staubt, aber mein Gott, ich bin halt mal ausnahmsweise stolz auf mich vielleicht gibts noch ein Stipendium wer weiß?
    Auf jeden Fall, kann ich mich jetzt voll und ganz meinem Landrover widmen.


    Liebe Grüße
    Thomas

    #2
    AW: Von Gesellenprüfungen und Serie schraubereien

    Na dann mal herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Gesellenprüfung - ist ja ein ausgezeichnetes Ergebnis!

    -Steffen

    P.S. vile Spass beim jetzt beginnenden Dauerschrauben..... ;^)
    ich habe gar keine Signatur...

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      #3
      AW: Von Gesellenprüfungen und Serie schraubereien

      Glückwunsch Geselle !!!! Tolle Ergebnisse ...da darfst Du zu Recht Stolz auf Dich sein und das auch Kund tun :-)
      Viel Erfolg beim Schrauben am Landy ...........

      LG Ralf
      Der Weg ist das Ziel, und Entdecke Die Gelassenheit.....................Fahr Unimog ..... und Landy III 88er

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        #4
        AW: Von Gesellenprüfungen und Serie schraubereien

        ganz ehrlich - herzlichen glückwunsch!

        aaaber:

        September beginnt die Meisterschule ...
        vielleicht Berufsschullehrer oder Ausbilder am BBZ ...
        mit verlaub - das ist der grund warum alle so unzufrieden sind - kunden sowie berufsschüler - wie wär's mal mit 'nem bisschen berufserfahrung?

        es gab ganz früher mal sooon verfahren wenn jemand seine meisterprüfung machen wollte - da musste man von einem anderen meister empfohlen werden!
        das würde selbst heute so manchem berufsstand ganz gut zu gesicht stehen - auch wenn's reichlich angestaubt klingt.
        zu der zeit hat man sein wissen als geselle erworben, durch praktische und theoretische erfahrung - nicht plattes büffeln für den ankreuztest ... :evil:

        sorry - ich war in unserer werkstatt damals auch ausbilder - das musste einfach mal raus ...
        dir persönlich will ich damit nix unterstellen.
        gruss
        andreas

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          #5
          AW: Von Gesellenprüfungen und Serie schraubereien

          also normal muss man 5 jahre gearbeitet haben, glaube sogar exklusive ausbildung. so wars meine ich zumindest vor ein paar jahren noch...

          aber auch von mir glückwunsch.

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            #6
            AW: Von Gesellenprüfungen und Serie schraubereien

            Glückwunsch auch von mir! Und auf das deine Kiste was wird;)

            Ne Berufserfahrung brauchste für n Meister nimmer. Mein Schwager in spe ist auch gerad fertig mit Dachdecker und Dachklempnermeiser in eins.

            Und nu heißt das: Wenn der Wind von Süden weht wird von links nach rechts geklebt... Mit dem Unterschied das er wohl nicht mit dem Dach zusammenkrachen wird:D
            Nimm das Leben nicht so ernst, du kommst da doch nicht lebend wieder raus!

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              #7
              AW: Von Gesellenprüfungen und Serie schraubereien

              Herzlichen Glückwunsch. Hoffe du verkommst nicht zum Theoretiker (mit oder ohne "h"?)!

              Die fünf Jahre Arbeiten als Geselle sind weg? Ist nicht wahr, oder?

              Wo soll den da die ERfahrung in Kombination mit dem Know how herkommen?

              Armes Deutschland, wird dann wohl so wie USA, also mit unserem Bildungs- Berufsbildungssystem geht es dann auch bergab......
              Die Pattex Bruderschaft

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                #8
                AW: Von Gesellenprüfungen und Serie schraubereien

                Tja, das Handwerk ist wirklich nicht mehr was es einmal war.
                Ich kannte es auch mit Mindestalter 21 Jahre + mind. 3 Jahre Gesellentätigkeit.

                Aber da schau Her, alleine die Gesellenprüfung reicht aus...

                Deutsche Handwerksordnung: § 49

                4 Gesetze verweisen aus 5 Artikeln auf § 49



                (1) Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder in einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder eine Prüfung auf Grund einer nach § 45 oder § 51a Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 erlassenen Rechtsverordnung bestanden hat.


                (2) Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat. Für die Zeit der Berufstätigkeit dürfen nicht mehr als drei Jahre gefordert werden. Ferner ist der erfolgreiche Abschluss einer Fachschule bei einjährigen Fachschulen mit einem Jahr, bei mehrjährigen Fachschulen mit zwei Jahren auf die Berufstätigkeit anzurechnen.


                (3) Ist der Prüfling in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, selbständig, als Werkmeister oder in ähnlicher Stellung tätig gewesen, oder weist er eine der Gesellentätigkeit gleichwertige praktische Tätigkeit nach, so ist die Zeit dieser Tätigkeit anzurechnen.


                (4) Die Handwerkskammer kann auf Antrag


                1. eine auf drei Jahre festgesetzte Dauer der Berufstätigkeit unter besonderer Berücksichtigung der in der Gesellen- oder Abschlussprüfung und während der Zeit der Berufstätigkeit nachgewiesenen beruflichen Befähigung abkürzen,


                2. in Ausnahmefällen von den Voraussetzungen der Absätze 1 bis 4 ganz oder teilweise befreien,


                3. unter Berücksichtigung ausländischer Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland von den Voraussetzungen der Absätze 1 bis 4 ganz oder teilweise befreien.

                Die Handwerkskammer kann eine Stellungnahme des Meisterprüfungsausschusses einholen.


                (5) Die Zulassung wird vom Vorsitzenden des Meisterprüfungsausschusses ausgesprochen. Hält der Vorsitzende die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuß.


                Einsteiger
                Probleme gibt es nicht; Nur Lösungen!

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                  #9
                  AW: Von Gesellenprüfungen und Serie schraubereien

                  2,5 Monate an einer Serie schrauben bringt mehr Erfahrung als 10 Jahre lang an modernen Autos Teile tauschen.
                  Landrover sind Behelfsfahrzeuge (Heino aus Afrika)

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