Die Rechtslage wurde ja in anderen Freds schon beleuchtet, man darf max. 4 Fernscheinwerfer mit einer Beleuchtszahl von 75 haben und zusätzlich soviele Arbeitsscheinwerfer, wie man will.
Was sagt mir aber der TÜV oder die grüne Rennleitung, wenn ich nochmal 2 schicke Hella Fernscheinwerfer auf die Stoßstange schraube, die getrennt schaltbar sind und einfach behaupte, das seien Arbeitsscheinwerfer? :p Bin ich damit fein raus, oder ist das zu simpel...?
![Confused](https://www.blacklandy.eu/blboard/vb5/images/images/smilies/confused.png)
Das scheint mir eine Grauzone zu sein; dem Kollegen ist vermutlich auch klar, dass ich ihn vereimern will, auf der anderen Seite macht der Gesetzgeber keine Aussage darüber, wie ein Arbeitsscheinwerfer auszusehen und in welche Richtung er zu leuchten hat.
Muss ich vielleicht meine Hellas als Arbeitsscheinwerfer formal korrekt eintragen lassen - muss ich dann vielleicht sicherstellen, dass gar nicht alle 6 gleichzeitig leuchten können - ... usw.
Hat damit einer Erfahrungen?
Danke sacht
Zlui
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