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Ich hab bei meinen zwei Zusatz-Fernscheinwerfer jeweils eine 37,5 drinnstehen und war damit und genau Deiner Frage beim Druckkesselüberwachungsverein.
Kommentar:" Macht doch hell, oder?!"
Ich hab da ber auch noch nen Schlater im Innenraum zwischen, könnte somit auch anders argumentieren.....:D
hab auch nen arbeitsscheinwerfer nach hinten. wird einfach über nen kippschalter eingeschaltet. bis jetzt hat noch kein tüv darüber gemeckert obwohl ich zu ner sehr pingelichen prüfstation fahre.
ich habe allerdings mal gehört das arbeitsscheinwerfer oder suchscheinwerfer, die nach vorne gerichtet sind mit der kennzeichen beleuchtung gekoppelt sein müssen. weil man sonst im dunkeln "fliehen" kann ohne das das nummernschild erkennbar ist. war zwar ne recht dürftige informationsquelle klingt aber irgendwie logisch.
gruß eric
@ Eric: Das ist wohl so:
StVZO
§52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten:
...
(2) Ein Suchscheinwerfer für weißes Licht ist zulässig. Die Leistungsaufnahme darf nicht mehr als 35 W betragen. Er darf nur zugleich mit den Schlußleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein.
...
... ach so, eins noch: wenn ich mit 2 Zusatzscheinwerfern die Referenzzahl 75 schon erreiche, muss ich die orichinolen dann stilllegen? Die Regelung lautet ja, „Referenzzahl Fernlicht in Summe max. gleich 75“ und nicht „Referenzzahl zusätzliche Fernscheinwerfer max. gleich 75“. Richtig? …
Ja.rein rechtlich müsstest du die originalen Fernlichter stilllegen.
Kann man auch machen,wenn man mehr Zusatzfernscheinwerfer
montieren möchte.
Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
Rein rechtlich erlischt durch die Stilllegung des Fernlichtanteils der Hauptscheinwerfer die Zulassung ebendieser und ab dem Moment ist prinzipiell auch der Rest vollkommen egal.
Die Rechtslage wurde ja in anderen Freds schon beleuchtet, man darf max. 4 Fernscheinwerfer mit einer Beleuchtszahl von 75 haben und zusätzlich soviele Arbeitsscheinwerfer, wie man will.
Was sagt mir aber der TÜV oder die grüne Rennleitung, wenn ich nochmal 2 schicke Hella Fernscheinwerfer auf die Stoßstange schraube, die getrennt schaltbar sind und einfach behaupte, das seien Arbeitsscheinwerfer? :p Bin ich damit fein raus, oder ist das zu simpel...?
Das scheint mir eine Grauzone zu sein; dem Kollegen ist vermutlich auch klar, dass ich ihn vereimern will, auf der anderen Seite macht der Gesetzgeber keine Aussage darüber, wie ein Arbeitsscheinwerfer auszusehen und in welche Richtung er zu leuchten hat.
Muss ich vielleicht meine Hellas als Arbeitsscheinwerfer formal korrekt eintragen lassen - muss ich dann vielleicht sicherstellen, dass gar nicht alle 6 gleichzeitig leuchten können - ... usw.
Hat damit einer Erfahrungen?
Danke sacht
Zlui
Habe Zusatzscheinwerfer original von Landrover verbaut. Ich komme auf einen Wert von über 75. Tüv Mann drückt ein Auge zu. Dach Scheinwerfer habe ich ein paar montiert sie mit einem extra Schalter versehen diesen mit Arbeitsscheinwerfer beschriftet. Tüv hat seine Segen gegeben könnte oder werde mir noch zwei drauf bauen ist erlaubt da es sich nur um Arbeitsscheinwerfer handelt
Rein rechtlich erlischt durch die Stilllegung des Fernlichtanteils der Hauptscheinwerfer die Zulassung ebendieser und ab dem Moment ist prinzipiell auch der Rest vollkommen egal.
Gruß, Heiko
Wo steht denn dieses?
Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
Das ergibt sich aus "alles was drann ist muss auch funktionieren"
Ich habe auch gerne viel Licht am Auto und wenn vor mir keiner fährt habe ich auch gerne etwas mehr Licht an als zugelassen. Was mich dann aber immer stört sind mehrere Schalter die ich betätigen muss um alles aus zu machen, somit gibt es für die Nebelscheinwerfer einen Schalter der dafür sorgt das diese zusammmen mit dem Fernlicht an gehen und genauso würde ich das auch mit Arbeitsscheinwerfern, die nach vorne gereichtet sind, machen.
Entweder Schalter an und immer zusammen oder mit einem Relais, so das ich jedesmal beim Fernlicht einschalten, die zusätzlichen Lichtqellen dazuschalten kann aber beim Abblenden alles aus geht.
Nach meiner Auffasung funktioniert bei einem kombinierten Scheinwerfer ( H7 / H4 ) aus dem die Glühlampe rausgenommen ( H7 ) oder eine Zuleitung abgetrennt ( H4 ) wurde, nur noch die Hälfte.
Aber ich bin da auch kein Gelehrter, sondern habe nur meine Auslegung. Im Einzelfall soll das jeder mit einem Tüver oder Ordnungsbeamten durchgehen.
zu diesem alten Fred noch eine traurige Neuerung. Ich hab "ausreichend" Fernscheinwerfer montiert und wollte die mit dem Verweis durch den TÜV bringen, die überzähligen seien Arbeitsscheinwerfer. Von der Verschaltung hat auch alles gepasst.
Der TÜV-Prüfer hat mir das aber nicht abgenommen mit folgender Begründung: Beleuchtungeinrichtungen am Fahrzeug dürfen nicht für einen anderen Zweck verwendet werden als für den, für den sie typzugelassen wurden.
Im Klartext: ich darf keinen HELLA Xenon Fernscheinwerfer mit E-Prüfzeichen als Arbeitsscheinwerfer deklarieren. Ein No-Name Teil aus dem Baumarkt aber schon.
Die Diskussion hatte ich auch. Der TÜVer wollte mir die Lampen "schießen", weil's Fern- und Nebelscheinwerfer sind.
Aber es gibt gar keine "Arbeitsscheinwerfer", jedenfalls sind wir so aus der Diskussion raus. Ob's stimmt? Keine Ahnung.
Aber nochmal hinterfragt: Normale HU oder willst Du die Dinger eintragen lassen?
HU: OK. Dann fahr' zum anderen Blaukittel.
Eintragen lassen: M.E. Unnötig. Und damit auch hinderlich, weil: Dann muss das Zeuch zweifelsfalls dranbleiben.
Meine letzte Erfahrung mit nem Ackerschlepper bei den deutschen TÜVlern zu dem Thema war:
1. was dran ist muss auch funktionieren
2. Fern- oder Nebelscheinwerfer mit E Nummer zählen nicht als Arbeitswerfer
3. Arbeitswerfer dürfen nur abseits der Strasse funktionieren, was durch Kopplung an die Geländeuntersetzung gelöst wurde, also Arbeitsscheinwerfer gehen nur, wenn Untersetzung drin - chicoOk vom Blaukittel.
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