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Grauzone Fernscheinwerfer/Arbeitsscheinwerfer?

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    Grauzone Fernscheinwerfer/Arbeitsscheinwerfer?

    Wenn ich dieses Thema nochmal aufwärmen darf ...

    Die Rechtslage wurde ja in anderen Freds schon beleuchtet, man darf max. 4 Fernscheinwerfer mit einer Beleuchtszahl von 75 haben und zusätzlich soviele Arbeitsscheinwerfer, wie man will.

    Was sagt mir aber der TÜV oder die grüne Rennleitung, wenn ich nochmal 2 schicke Hella Fernscheinwerfer auf die Stoßstange schraube, die getrennt schaltbar sind und einfach behaupte, das seien Arbeitsscheinwerfer? :p Bin ich damit fein raus, oder ist das zu simpel...?

    Das scheint mir eine Grauzone zu sein; dem Kollegen ist vermutlich auch klar, dass ich ihn vereimern will, auf der anderen Seite macht der Gesetzgeber keine Aussage darüber, wie ein Arbeitsscheinwerfer auszusehen und in welche Richtung er zu leuchten hat.

    Muss ich vielleicht meine Hellas als Arbeitsscheinwerfer formal korrekt eintragen lassen - muss ich dann vielleicht sicherstellen, dass gar nicht alle 6 gleichzeitig leuchten können - ... usw.

    Hat damit einer Erfahrungen?

    Danke sacht
    Zlui
    ... Signaturen waren gerade aus.

    #2
    AW: Grauzone Fernscheinwerfer/Arbeitsscheinwerfer?

    StVZO §52 (7) Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.

    Für mich würde das bedeuten, dass sie nicht am bewegten Fahrzeug leuchten können dürfen - was blöd wäre, wenn Sie für Geländefahrten gedacht sind - oder im öffentlichen Straßenverkehr abgedeckt sein müssen (oft gesehen bei Ralley-Fahrzeugen). Wenn Du schlüssig erklären kannst, warum Du einen Arbeitsplatz unbedingt vorne vor dem Fahrzeug haben musst, hast Du vielleicht auch kein Problem, aber da fällt mir gerade nichts ein ... . Vielleicht hätte die Rennleitung auch kein Problem, wenn der Arbeitsscheinwerfer nur von außen bedient/eingeschaltet werden kann.
    Ich würde Abdecken oder Schaltbarkeit mit Geländeuntersetzung koppeln ... . Als Fernscheinwerfer mit entsprechender Einstellung werden Sie Dir den Arbeitsscheinwerfer vermutlich nicht eintragen oder in der Kontrolle abnehmen. Unser MB-Truc hatte nach vorne gerichtete Arbeitsscheinwerfer die zusätzlich geschaltet wurden - das war aber auch ein Fahrzeug im kommunalen Schneeräumdienst.

    Gruß Highlandy
    Anybody who loves whisky can't be all bad.

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      #3
      AW: Grauzone Fernscheinwerfer/Arbeitsscheinwerfer?

      Naja jeder Bauer hat an seinem Trecker Auch Arbeitsscheinwerfer die nach vorn leuchten. Weshalb sollte man nich auch dort Arbeitsscheinwerfer brauchen?

      Wenn du ne Winde dran hast ist das doch gar kein Ding. Kauf einfach zwei Scheinwerfer und richte sie auf den Hauptarbeitsbereich deiner Winde. Und wenn du die Außenmaße des Fahrzeugs damit nicht veränderst sehe ich auch keinen Grund das ganze eintragen zu lassen.

      Mach sie von außen an der Winde schaltbar und gib ihnen noch nen Hauptschalter im Innenraum damit keiner damit mist bauen kann. Und dann vorne einschalten und munter Missbrauchen:D

      Solange du dich nicht beim Missbaruchen erwischen lässt soll doch mal wer was sagen. Und dann soll der dir nen Mängelbericht schreiben, und dann kannst du dir immernoch überlegen wie du das jetzt hinbekommst.

      Wer viel fragt kriegt viel Antwort, weißt du doch oder?
      Nimm das Leben nicht so ernst, du kommst da doch nicht lebend wieder raus!

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        #4
        AW: Grauzone Fernscheinwerfer/Arbeitsscheinwerfer?

        Jupp - das mit der Winde ist mal ne gute Erklärung für den Arbeitsplatz vor dem Landy und die Schaltung macht so auch Sinn ...
        Anybody who loves whisky can't be all bad.

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          #5
          AW: Grauzone Fernscheinwerfer/Arbeitsscheinwerfer?

          Also so wie ich den zitierten § der StVZO verstehe, darf ein Arbeitsscheinwerfer nicht während der Fahrt eingeschaltet werden, was nicht heißt, dass er nicht während der Fahrt eingeschaltet werden können darf. Man muss ja z.B. außerhalb des Geltungsbereichs der StVZO während der Fahrt leuchten, weil man z.B. Holz rückt oder etwas bergen muss, usw.
          Arbeitsscheinwerfer zeichnen sich dadurch aus, dass sie seperat eingeschaltet werden, da sie ja nur in gewissen Situationen eingeschaltet werden dürfen. Den Schalter noch beschriften mit Arbeitsscheinwerfer und gut ist. Ob ein Arbeitsscheinwerfer nun ein Scheinwerfer ist, der auch als Fernscheinwerfer zulässig wäre, ist doch nirgends verboten. Man darf so viele Arbeitsscheinwerfer haben wie man will, wo man will und warum auch immer man will, scheinbar auch so hell und stark wie man will. Arbeitsscheinwerfer schaltet man ja auch ein, um eine Arbeit zu tun, für die man das Auto nur als mobile Beleuchtung braucht. Da kann dir meiner Meinung nach kein Polizist oder Prüfer was. Es dürfen halt nur vier Stück sein, die beim Einschalten des Fernlichtes angehen, das sind ja auch Fernscheinwerfer und die müssen auch als Fernscheinwerfer geprüft sein, usw.
          Wenn einen halt ein Polizist mit eingeschalteten Arbeitsscheinwerfern sieht, dann kann der einem was...

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            #6
            AW: Grauzone Fernscheinwerfer/Arbeitsscheinwerfer?

            Hm, also nicht zu viele Gedanken machen und warten, was passiert ... wenn überhaupt ...
            ... Signaturen waren gerade aus.

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              #7
              AW: Grauzone Fernscheinwerfer/Arbeitsscheinwerfer?

              Schraube die Arbeitsscheinwerfer ans Auto und gut ist. Auch mit Schalter von innen und während der Fahrt zu schalten.

              Das Du die Arbeitsscheinwerfer während der Fahrt auf öffentlichen Straßen nicht anmachen darfst (Ausnahmen siehe Gesetzestext), sollte klar sein. Das ist eben der Unterschied von Arbeits- zu Fernscheinwerfer, mehr nicht.

              Etwas Licht beim Bau einer Behelfsbrücke oder beim Aufstellen eines Zeltes kann ja nicht schaden.

              Viele Grüße

              Sailor
              Land-Rover Lightweight Diesel,
              ex Königl. Landmacht der Niederlande

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                #8
                AW: Grauzone Fernscheinwerfer/Arbeitsscheinwerfer?

                Zitat von Highlandy Beitrag anzeigen
                Ich würde Abdecken
                Das ist das Verbotenste,was du mit Lichttechnischen Einrichtungen tun kannst.
                Steht auch in der STV...
                Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                  #9
                  AW: Grauzone Fernscheinwerfer/Arbeitsscheinwerfer?

                  Siehe Sailor, er hat alles gesagt, was notwendig ist, den Rest kanst Du ruhig vergessen.

                  Schau dir Scheinwerfer von LKW an, besonders mit D-Nummernschild. Die ganzen schönen Batterien sind "Arbeitsscheinwerfer" und von innen schaltbar. Eingetragen ist keiner davon, mus auch nicht. Die Definition ist mit dem zusätzlichen Schalter innen erfüllt.

                  Gruss

                  dutronc

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                    #10
                    AW: Grauzone Fernscheinwerfer/Arbeitsscheinwerfer?

                    LKW höherer Tonnage dürfen 6 Fernscheinwerfer haben.
                    Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                    Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                      #11
                      AW: Grauzone Fernscheinwerfer/Arbeitsscheinwerfer?

                      Moinsen!

                      Wir fassen zusammen - das deckt sich mit meiner "TÜV-Beklönung":
                      Für den Geltungsbereich von StVO und StVZO gilt:

                      - Arbeitsscheinwerfer dürfen dran (§52 StVZO schließt keine Privatfahrzeuge aus)
                      - Sie dürfen nur leuchten, wenn die hinteren Begrenzungsleuchten auch leuchten, §49a(5) StVZO
                      - Sie dürfen von innen (auch während der Fahrt) schaltbar sein. Man könnte ja z.B. auf dem eigenen Acker während der (Arbeits-)Fahrt Licht benötigen.
                      - Scheinwerfer dürfen NICHT abgedeckt werden, wobei ich mir da mit §49a nicht mehr ganz so sicher bin. Ist der mal geändert worden?

                      Demzufolge habe ich neben den okinalen Scheinwerfern zwei Neblis, zwei Fernis auf der Stoßstange und auf dem Dach zwei Neblis und zwei Fernis als Arbeitslicht montiert.
                      Der TÜVer sagte bei der Reserveradeintragung nach (wirklich) eingehender Lampenfunktions- und Paragraphenprüfung leicht grummelnd und augenzwinkernd: "Alles chico.", zumal das auch gar nicht Gegenstand unserer Verabredung war.

                      Groetjes, Heiko
                      Jede Niete ein Gewinn!

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                        #12
                        AW: Grauzone Fernscheinwerfer/Arbeitsscheinwerfer?

                        Was zum Fernlicht gehört ist doch ganz klar. Lichtschalter auf an und dann von Abblendlicht auf Fernlicht schalten. Alles was dann brennt gehört zum Fernlicht!

                        Aber was montiert ist, muß auch funktionieren. Wenn du also Arbeitsscheinwerfer dran hast, müssen die auch funktionieren.
                        Who needs luxury?

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                          #13
                          AW: Grauzone Fernscheinwerfer/Arbeitsscheinwerfer?

                          Zitat von Deichheiko Beitrag anzeigen
                          - Scheinwerfer dürfen NICHT abgedeckt werden, wobei ich mir da mit §49a nicht mehr ganz so sicher bin. Ist der mal geändert worden?
                          Ist doch ganz einfach:
                          "§49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze

                          (1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsbereit sein."

                          Und ein Scheinwerfer,bei dem man erst aussteigen und ein Mützchen abziehen muss,
                          ist nicht ständig betriebsbereit.
                          Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                          Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                            #14
                            AW: Grauzone Fernscheinwerfer/Arbeitsscheinwerfer?

                            Deichheiko, danke, das war die beste Zusammenfassung bisher!!
                            ... Signaturen waren gerade aus.

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                              #15
                              AW: Grauzone Fernscheinwerfer/Arbeitsscheinwerfer?

                              ... ach so, eins noch: wenn ich mit 2 Zusatzscheinwerfern die Referenzzahl 75 schon erreiche, muss ich die orichinolen dann stilllegen? Die Regelung lautet ja, „Referenzzahl Fernlicht in Summe max. gleich 75“ und nicht „Referenzzahl zusätzliche Fernscheinwerfer max. gleich 75“. Richtig? …
                              ... Signaturen waren gerade aus.

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