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Fahren mit Kurzzeitkennzeichen, Schleppen ohne Kennzeichen
AW: Blödsinn braucht Freiraum. Serien auf Anhängern ...
Ach heppsen, typischer Threadverlauf: irgendwann gehen immer fünf individuelle Teilaspekte wenn nicht gänzlich verschiedene diskussionspunkte aneinander vorbei. Das führt dann zu falschen Zuordnungen, flüchtigem Lesen, Irritationen.
Du darfst, das hat Bookwood mit einer passenden Gesetzestelle unterstrichen. Ich darf auch. Dass Du Kennzeichen hast, hat Peter wohl überlesen.
Für Techniker, Ingenieure und andere streng strukturierte ist der Threadfog manchmal qualvoll, kann ich nachvollziehen.
AW: Blödsinn braucht Freiraum. Serien auf Anhängern ...
Verstehe! (und das will was heissen)
Also werde ich mit ausgedruckter Zulassunsgverordnung im Mittelablagefach auf eigener Achse zum HU Mann rollen....
Ich werde es Euch wissen lassen, wenn ich erfolgreich war.
AW: Blödsinn braucht Freiraum. Serien auf Anhängern ...
Ich würde hier gerne noch mal eine Zusammenfassung zu Fahrten zur Durchführung von Hauptuntersuchungen usw. geben, da ich damit kürzlich konfrontiert war, als ich meinen neu erworbenen gebrauchten Anhänger zugelassen habe.
Bei der Zulassungsstelle hatte ich angefragt, wie der Ablauf für "Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren" ist. Ich hatte den Anhänger ja noch nie auf mich zugelassen. Antwort: Bei der Zulassungsstelle vorsprechen, die teilten mir ein Kennzeichen zu (hätte auch ein Wunschkennzeichen sein können). Man lässt sich das Kennzeichen prägen. Stempel gibts keinen drauf. Die haben nun deinen Namen und Anschrift und die Polizei kann im Falle des Falles das Kennzeichen zuordnen. Dann benötigt man noch eine Deckungskarte von der Versicherung mit dem Zusatz "gilt auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren" (ist normalerweise drauf, wird von manchen Versicherern scheinbar evtl. gestrichen). Bei Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen sind dann die Fahrzeugpapiere und die Deckungskarte mitzuführen.
Frage für mich wäre jetzt noch, wie das ist wenn keine Papiere vorhanden sind. Das ist jedoch bestimmt auch möglich. Hier würde ich bei der Zulassungsstelle anfragen.
Wenn das Fahrzeug schon auf dich zugelassen war und du hattest es außer Betrieb gesetzt und die Kennzeichen noch für dich reserviert, kannst du ohne Besuch mit den alten ungestempelten Kennzeichen Fahrten im Zusammenhang mit der Zulassung machen. Deckungskarte ist hier natürlich auch nötig.
Die Wiederzulassung muss jeweils direkt im Anschluss erfolgen, sonst gilt die Fahrt nicht als im Zusammenhang mit der Zulassung (O-Ton Zulassungsstelle). Also HU machen lassen und erst vier Wochen später zulassen ist nicht.
Fahrten im Zusammenhang mit der Zulassung sind: Fahrten zur Durchführung einer HU, AU und SP, Fahrten zur Werkstatt und Fahrten zur Anbringung einer Stempelplakette (also zur Zulassungsstelle)
Zu heppsens Problem mit abgelaufener HU habe ich keine Informationen aus erster Hand, da ich das noch nicht hatte, habe aber schon an manchen Stellen gelesen, dass in diesem Fall die Fahrt zur Prüfstelle erlaubt ist, was ja auch das einzig logische ist.
Meinen Hänger habe ich übrigens mit einem 5-Tages-Kennzeichen überführt. Das ist nur leider abgelaufen, bevor der Hänger TÜV-fertig war, deswegen habe ich dann hier das mit den ungestempelten Kennzeichen gemacht.
Mit diesen Kurzzeitkennzeichen sind Fahrten zur HU, AU, SP (Prüfungsfahrten), Probefahrten (zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs) sowie Überführungsfahrten zulässig. Nachzulesen ist dies auf der Rückseite des rosa Fahrzeugscheins, den es zum Kurzzeitkennzeichen gibt. Also auch nicht zum Einkauen fahren und so...
Für eine Probefahrt vor dem TÜV-Termin reichen also ungestempelte Kennzeichen leider nicht aus.
AW: Blödsinn braucht Freiraum. Serien auf Anhängern ...
tolles Thema:D
...die Logik in dem von Stefan richtig geschriebenen ist die, dass sowohl Steuer als auch Versicherung pro Tag (0-24h) gelten und damit auch rückwirkend. Etwas problematisch ist dann der Fall, wenn es keinen TÜV gab und man gefrustet grad die direkte Heimreise antritt und es so gar nicht zu einer Zulassung und bezahlten Versicherung kommt. Weitergesponnen, der Wagen hat auf der Heimreise einen verschuldeten Unfall und ist, da er ja nicht zugelassen ist, auch nicht versichert....wer zahlt? Lösung: Es gibt einen gemeinsamen Topf aller Versicherungen.
..und der Boris, der darf natürlich auf dem direkten Wege fahren, die Steuer und die Versicherung sind ja bereits bezahlt und ansonsten wenn die Polizei das sieht, das ist natürlich eher unwahrscheinlich, dann gibt es Punkte und es kostet Geld. 80ig euro ab 3 Monate, waren es einmal, war auch noch gestaffelt, nach 3, 8 Monaten 12 und mehr Monaten, glaube ich.
...und der geschleppte rote Landy braucht (ggf ev. darf?) gar keine Kennzeichen. Dabei handelt es sich natürlich um ein nichtfahrbereites Fahrzeug und somit kein Kraftfahrzeug. Wichtig ist, das der Fahrer im vorderen Fahrzeug einen Führerschein der Klasse 2 vorweisen kann, dafür muss der Fahrer im geschleppten Fahrzeug nur 16 Jahre alt sein und fähig an das Bremspedal zu kommen. Auch brauch dieser gar keinen Führerschein. Der Unterschied ist hier zwischen Schleppen und Abschleppen zu sehen. Kommt es zum Unfall greift die Versicherung des Zugfahrzeugs.
AW: Blödsinn braucht Freiraum. Serien auf Anhängern ...
Wenn es keinen TÜV gab, wird wieder heim gefahren und später zur Nachprüfung gefahren. Genauso wie wenn ich in der Werkstatt war, um das Fahrzeug auf den TÜV vorbereiten zu lassen. Oder wenn ich in der Werkstatt war, um die AU durchführen zu lassen. Wo soll das Problem sein? Sobald aber die Bedingungen für die Zulassung erfüllt sind, muss die Zulassung auch erfolgen. Die Logik mit Steuer/Versicherung pro Tag verstehe ich nicht. Es steht ja in der Versicherungsdeckungskarte auch drin, dass die Versicherung ausdrücklich auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen im Rahmen des Zulassungsverfahrens gilt. Wie geschrieben liegt eine Fahrt im Rahmen der Zulassung nur dann vor, wenn auch eine Zulassung erfolgt. Und wenn die erfolgt (ggf. liegt ja ein Wochenende zwischen dem TÜV-Termin am Freitag nachmittag und die Zulassungsstelle hat schon zu und macht erst am Montag wieder auf) dann bekommt die Versicherung auch ihr Geld. Und in der Fahrzeugzulassungsverordnung ist geregelt, dass nicht zugelassene (und somit gar nicht steuerpflichtige) Fahrzeuge mit ungestempelten Kennzeichen eben diese Fahrten machen dürfen.
Leider habe ich jetzt weder in FZV noch StVZO eine Stelle gefunden, die es legitimiert mit einem zugelassenen Fahrzeug ohne TÜV zur Prüfstelle zu Fahren, nur den Satz mit den ungestempelten Kennzeichen. Ein Anruf bei der Zulassungsstelle (oder besser eine email, dann hat man was schriftliches) wird hier Klarheit schaffen.
Das mit dem Schleppen war früher so, das hat sich geändert.
Für Schleppen (nicht Abschleppen) ist erstmal eine Genehmigung der Zulassungsbehörde notwendig. Führerschein braucht der im Zugfahrzeug nicht mehr zwangsläufig 2 sondern den entsprechenden Anhängerführerschein für das Gespann (das kann BE, C1E oder CE) sein, je nachdem welche Gewichte die Fahrzeuge haben. Früher war zwangsläufig 2 nötig, da 3 nur für Züge mit nicht mehr als 3 Achsen galt. Und der im hinteren Fahrzeug braucht mittlerweile wohl auch einen Führerschein.
Nachzulesen auf www.stvzo.de §33
AW: Blödsinn braucht Freiraum. Serien auf Anhängern ...
...das Problem ist die Doppelkarte, die nicht unendlich gilt (früher galt die nur einen Tag) und soweit ich weiß war es früher nicht erlaubt zum TÜV zu fahren, sondern nur zur Zulassung, aber mag sein das sich auch das alles geändert hat, bzw. je nach Zulassungsstelle und Bundesland anders gehandhabt wird.
email schreiben finde ich, ist ne echt gute Idee.
gruß h
AW: Blödsinn braucht Freiraum. Serien auf Anhängern ...
Also auf meiner Doppelkarte (was ja nur noch eine Einzelkarte ist) stand drauf, dass sie ungültig wird, wenn Sie nicht bis zu einem Gewissen Datum verwendet wird. Das war aber in der Größenordnung > 1 Jahr.
... Wieso haben die eigentlich am Samstag nicht offen? ...
Das habe ich mich vor einigen Wochen auch gefragt. Denn ich meinte, daß der TÜV immer am Samstag offen hatte. Und was habe ich nach einigem Suchen gefunden? => Eine alte Visitenkarte des TÜV-Kiel mit den Öffnungszeiten hinten drauf: Vor ein paar Jahren hatte der TÜV Kiel j e d e n Samstag auf, nur jetzt nicht mehr :-(. Das ist wahre Kundenfreundlichkeit ...
Viele Grüße
Sailor
Land-Rover Lightweight Diesel,
ex Königl. Landmacht der Niederlande
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