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längsbänke im station

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    #16
    Hi Birger,

    das interessiert mich mich wie Du darauf kommst.

    Laut Gesetz darfst Du mit Klasse 3 (heute B) nur Kraftfahrzeuge mit 8 Sitzplätzen +Fahrer bewegen. Im Gesetz wird gar nicht unterschieden ob Bus oder PKW, es geht einfach um Kraftfahrzeuge und ihre Sitzplätze. So habe ich das mal gelernt und was ich im Internet finde, hat sich daran nichts geändert. Von 8-16 Sitzplätzen im Kraftfahrzeug genügt Klasse D1, darüber brauchst du Klasse D.

    Ich habe noch Klasse 2 für LKW. Damit darf ich zwar jeden Bus fahren, egal wie groß, aber eben nur mit max. 8 weiteren Personen, auch wenn noch 50 weitere Sitze darin sind. Egal ob privat oder gewerblich.
    Bei gewerblicher Personenbeförderung (bis 8 Pers.) muß ich wahrscheinlich einen Taxischein vorweisen, damit kenne ich mich aber nicht aus.

    Gruß,
    Stephan

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      #17
      Hi Birger,

      danke für die PN. Ich habe das dann noch einmal nachgeschlagen, bzw. gegooglt. Da kopmmen Sachen raus die ich nicht für möglich gehalten habe.
      Du hast recht wenn da nichts neueres beschlossen wurde. Selbst bei gurtpflichtigen Fahrzeugen dürfen mehr Personen mitfahren als Gurte und eingetragene Sitzplätze da sind.

      Ich fand dazu folgendes:

      Erläuterung 7 zu § 34 StVZO:

      Zitat:
      Besetzung von Kfz.
      1 Bei Pkw wie bei Pkw-Kleinbussen stellt die im FzSchein angegebene Anzahl
      der Sitzplätze lediglich eine unverbindliche Höchstzahl dar. Das bedeutet für die
      Besetzung dieser Fz, dass die Zahl der mitgenommenen Personen unter Hinzurechnung
      des mitgeführten Gepäcks die Nutzlast voll ausnutzen darf, dh weder die
      zul Achslasten noch das zul Gesamtgewicht dürfen überschritten werden. Auch
      dürfen keine Behinderungen des Fahrers oder Beeinträchtigungen der Sicherheit
      der Fahrgäste eintreten (§ 23 Abs 1 StVO).
      Hinsichtlich der Gurtanlegepflicht bedeutet dies aber nicht ohne weiteres, dass alle
      Personen auf den hinteren Plätzen unangeschnallt bleiben dürfen. Vielmehr müssen
      vorgeschriebene Gurte gem § 21a Abs 1 StVO während der Fahrt angelegt
      sein.Welche Gurte vorgeschrieben sind, ergibt sich aus § 35a Abs 4 bis 6. Es ist aber dennoch nicht verboten, mehr Personen mitzunehmen, als Gurte vorgeschrieben
      sind. Das Gleiche gilt sinngemäß bei der Beförderung von Kindern unter 12 Jahren.
      Allerdings sind Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm
      sind, in Kfz auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, durch amtlich
      genehmigte u geeignete Kinderrückhaltesysteme zu sichern (§ 21 Abs 1a StVO).
      Dies gilt nicht in Kom von mehr als 3,5 t sowie für den Fall, dass auf Rücksitzen
      wegen der Sicherung von anderen Personen für die Befestigung von Kinderrückhalteeinrichtungen keine Möglichkeit mehr besteht.
      In Kom dürfen im Übrigen nicht mehr Personen befördert werden, als nach dem
      FzSchein Plätze zul sind; dabei werden Kinder erwachsenen Personen gleichgestellt.

      2 Zur Beförderung von mehr als 8 Personen in einem Pkw-Kleinbus wird nach den
      derzeit geltenden Vorschriften kein Führerschein der Fahrerlaubnisklassen D oder
      D1 (§ 6 FeV) benötigt. Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen ist
      für die nicht gewerbemäßige Beförderung von mehr als 8 Personen der Führerschein für die Klasse B ausreichend. Nur wer einen Kom (ein nach Bauart u Einrichtung
      zur Beförderung von Personen bestimmtes Fz mit mehr als 8 Fahrgastplätzen)
      führt, bedarf einer Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1. (2001)

      Dazu:
      OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. 10. 1975, 3 Ss OWi 1116/75, VRS 50, 315: Es
      stellt keinen Verstoß dar, wenn die Zahl der in einem Pkw beförderten Personen die
      Anzahl der im FzSchein angegebenen Sitzplätze überschreitet, solange dabei das
      zul Gesamtgewicht eingehalten u die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird.
      OLG Karlsruhe, 3. StrSen, Beschluss vom 11. 8. 1980, 3 Ss 96/80, VerkMitt 1981
      Nr 40: Die höchstzulässige Zahl von in einem Pkw zu befördernden Personen ist
      gesetzlich nicht bestimmt.

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        #18
        RE: längsbänke im station

        Hi

        habe wohl auch eine falsche Sitzbank. Meine hat keine Beule im Klapprahmen.
        Wieder was gelernt.

        mgo
        mit besten Grüßen
        Manfred

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          #19
          hallo mgo.

          dito.
          ich hab auch die falschen bänke in der garage.

          vielleicht findet sich jemand, der die anderen "falschen" hat zum tauschen :D

          also, wer 3er längsbänke mit ner beule besitzt und lieber 2er ohne haben möchte, bitte melden ;) ;) ;).


          gruß stephan

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            #20
            jetzt mal eine vielleicht ganz blöde Frage am Rande:

            Hier ist nur die Rede von PKW und Kraftomnibussen ( schon ein Paragrafenkracher für sich 8) ) - mein 109er ist als LKW zugelassen - wie sieht es denn da aus? darf ich da auch die Leutchen hinten reinstapeln bis meine Nutzlast erschöpft ist ?( ;)

            Gruß
            Constantin
            every man dies, no every man really lives

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              #21
              Moin Constatin,

              Natürlich ist das auch geregelt:
              STVO §21, Absatz 2:
              Kurzfassung: Nein, es sei auf Baustellen mit Baustellenpersonal oder das auf der Ladefläche notwendige Arbeiten ausgeführt werden müssen.

              Viel Spaß beim Paragraphen lesen ...

              Happy rovering - Birger
              Land-Rover Series - serious!

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                #22
                Schade eigentlich, das wär auch was für meinen 109 gewesen!

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                  #23
                  hallo zusammen,


                  nun hab ich meine 3er sitzbänke (vielen dank stockmag), nur leider sind diese zu lang ?( ?( ;( :( :evil: ?(

                  kann es sein, dass es noch eine weitere länge gibt????

                  sie passt in´s auto, aber nur wenn ich die rückbank umklappe.
                  kann es sein, dass es eine sitzbank für einen 2-türigen 109 ist????
                  die verschraubung an der 2 sitzreihe, also vorne in Fahrtrichtung, hängt in der luft, da der radkasten anscheinen zu kurz für die bank ist.

                  welcher stationfahre wäre mal so nett und würde mal die länge seiner bank messen, am besten von verschraubung zu verschraubung.


                  bald kann ich ne eigene ausstellung von sitzbänke bei mir machen.

                  gruß stephan

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                    #24
                    Hi,

                    lest mal die neueste ADAC Zeitung. Das Gesetz wurde diesen Monat modifiziert. Jetzt dürfen tatsächlich nur noch so viele Leute im Auto sitzen wie Plätze eingetragen sind. Also ist die ganze Diskussion oben hinfällig.

                    Gruß,
                    Stephan

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                      #25
                      Hallo alle zusammen,
                      in meinem 109er Station hatte ich die durchgehende Sitzbank und hinten die beiden kurzen Längssitzbänke, die hab ich jetzt in meinem 88er.Sind 85 cm lang.
                      In dem 109er saßen die ganz wunderbar mitten auf der Rundung drauf und hinten war ein Alu-Vierkant zum Ausgleich der Höhe, das sah echt original aus.
                      Mit den kleinen Winkeln konnte man sie oben einhaken, wie auch im 88er.
                      Find leider kein Foto davon...
                      Die längeren Bänke passen nur, wenn Du als mittlere Sitzreihe die drei einzelnen Sitze hast, die stehen dann etwas weiter vorne und ganz hinten ist mehr Platz.
                      Gruß Bert
                      ölige grüße aus hamburg!

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                        #26
                        Hab grad im Teilekatalog S3 von 1978 auf Seite 18 29 gesehen, daß dort auch diese Ausgleichswinkel auf den Radkästen zu sehen sind, neben der Abdeckung des Tankstutzens. Haben keine Nummer, gibts wohl nicht einzeln...
                        ölige grüße aus hamburg!

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                          #27
                          danke bert

                          da bin ich aber froh, dass es nicht noch ne dritte bankvariante gibt.
                          also meine dreibank ist nun überflüssig und ich muss versuchen die 2er unterzubringen.
                          ich gehe mal nicht davon aus, dass jemand zufällig einzelsitze für die 2te reihe über hat :D


                          gruß stephan

                          Kommentar


                            #28
                            Bei Ebay gabs diese drei Einzelsitze schon ab und zu, ich finde die sehr spannend und nicht so langweilig, wie die Sitzbank, ich habe nur leider meinen 109er nicht mehr... ;(
                            sondern fahre jetzt lieber offen 8)
                            Gruß Bert
                            ölige grüße aus hamburg!

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                              #29
                              Gurte für die Sitzbänke? Wo werden die denn montiert? Habe einen Lightweight Bj. 76 mit einer 2er Bank hinten, die ist lt. Fahrzeugschein von der Gurtpflicht befreit, trotzdem wären Gurte ganz nett.

                              Viele Grüße

                              Sailor
                              Land-Rover Lightweight Diesel,
                              ex Königl. Landmacht der Niederlande

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                                #30
                                Bei mir ist eine stabile Viekanntstange verschraubt, fast so lang wie die Sitzbank. Daran hängen die Gurte.

                                Gruß,
                                Stephan

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