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schön daß ihr mich wenigstens versteht. Der Vollständigkeit halber habe ich jetzt auch noch meinen Schein gescannt. Logischerweise steht da der gleiche Text drin, wie im Brief.
Und völlig richtig erkannt: der Polizist sieht nur das, was im Schein eingetragen ist.
Hallo Freunde und Schokoprinzen,
entgegen anders lautender Vermutungen verstehe ich ebenfalls. Ja, im Schein steht das selbe wie im Brief und da steht LASTER. Sheriff auf der Autobahn will Schein sehen, sieht LASTER und aus die Maus. Auch verstanden. Soweit eine wohl begründete Vermutung. Die wohl auch so eintreffen dürfte, wenn man z.B. in HH fährt. Ich versuche aber einfach noch, über die augenscheinlich nicht vorhandene Tauglichkeit des 110 sw (und gerade mit 7 Sitzen) als LKW einen Hebel zu finden. Ja, damit werde ich wahrscheinlich auf die Fresse fallen. Und ja, ich sehe das wie Chris, im Zweifelsfalle hat der Sheriff auf der BAB die Macht.
Aaaaber: Angefangen hat mein Zweifel mit dem bekannten ADAC-Brief und der zitierten Augenscheinlichkeit und den Diskussionsergebnissen in vielen vielen anderen Foren.
Im Interesse des allgemeinen Chi's lasse ich das Thema hier einfach mal für mich ruhen.
Ein schöner Spruch zum Diskussionsverlauf noch:
Das geschriebene Wort ist das halbe Missverständnis, während das gesprochene Wort bereits die halbe Versöhnung ist. In diesem Sinne freue ich mich auf das eine oder andere Truckertreffen (SCNR), um mal einen Schoppen zu heben.
Detlef, ich geb Dir ja soweit recht, was den ADAC angeht. Nur das Problem ist eben der Uniformträger .......
Die Zweifel an der Sinnigkeit hab ich ja auch und deshalb suche ich ja auch nach einer Lösung. Früher gab's da mal was mit Büromobil. Steuerlich mittlerweile zwar uninteressant, aber vielleicht kommt man so um das Fahrverbot mit Anhänger rum.
Auf der anderen Seite steht der Aufwand, den man mittlerweile treiben muß, um wirklich "gefahrenfrei" durch alle Bundesländer fahren zu können. Oder anders gefragt, haben es diese Bundesländer eigentlich verdient, daß ich da durchfahre und vielleicht auch noch deren Konjunktur ankurble......
In diesem Sinne, schön daß wir uns jetzt alle wieder lieb haben ;-)
Moin,
@Kabeljau: dein Experience ist ja auch Modelljahr 2010 und Fahrzeugklasse M1G (PKW), die jetzt ausgelieferten Defender sind wie bei Christian zu sehen Modelljahr 2011 und Fahrzeugklasse N1G (Güterbeförderung > Lastkraftwagen)
Hier sind übrigens im Anschnitt 1die Fahrzeugklassen erklärt:
Und weil ich Sonntags keine Lust auf Stress mit der Rennleitung mit meinem Anhänger habe, ist es einer der letzten 2010er Modelljahr PKW Defender als Experience geworden. Ist aus meiner Sicht aber auch eine sehr gute Wahl..
Jetzt wollte ich doch still sein und da kommt gerade eine Mail von der Polizei. Wie erwartet sehr höflich und ausführlich. Der Kernsatz der Mail lautet:
"Die Polizei kann und muss sich nach den Eintragungen in den Fahrzeugpapieren richten."
Und dann noch zu den zitierten Erlassen (Freistellung von der Ahndung):
"Unter Umständen könnten Sie bei einem Verstoß und nachfolgender Fahrzeugkontrolle nicht geahndet werden, einen Rechtsanspruch darauf haben Sie jedoch nicht. Ggfls. kann ( neben den von Ihnen genannten Folgen ) auch die Weiterfahrt untersagt werden." Und das gilt für alle Bundesländer.
Ein Polizeibeamter darf aber grundsätzlich keine Rechtsauskünfte verbindlicher Art erteilen, ich glaub ihm trotzdem. Für mich ist damit das Thema durch.
@ Caruso: ich hatte mich etwas ungeschickt ausgedrückt N1 bis 2T und M1 gelten als Geländefahrzeuge wenn sie die folgende Verordnung erfüllen: VERORDNUNG (EG) Nr. 715/2007 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
UND DES RATES
über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) Niedergeschrieben in der 70/156 EWG. Denmach war meine vorherige Aussage (Geländewagen bis 2t = M1G; >2t N1G) nicht richtig.
@ alle: Der Defender hat 6 Sitze, der Fahrersitz zählt in der Zulassung nicht.
@ Bremer: Welche Nummer hat dein Experience, tritt dem Club bei.
Bisherige Members: Jetpad, Olafbk, Kabeljau
Gib Deinen schüttelnden ab und lass ihn in nen Experience wandeln.
Patrick
Der Unterschied zwischen Existieren und Leben liegt in der Gestaltung der Freizeit - Lebe Deinen Traum
Различие между существованием и жизнью лежит в оформлении свободного времени - Жи твою мечту
@ all, ich war gestern beim :) in Bielefeld. Ich wollte mir mal den Black Pearl im Original ansehen.
Man gut das es ein Experience geworden ist ;). Aber da standen noch zwei weitere Experience ohne Zulassung . Einer in der Austellung und einer unter freiem Himmel. Vieleicht war ja sogar einer von den beiden mal für mich bestimmt. Aber ich habe ein wenig genervt, und habe Nr. 122. bekommen, weil der Liefertermin schon um zarte 4 Monate überschritten war. Bei den beiden konnte ich die Nr. aber nicht sehen.
@ Christoph, eine gute Wahl :].
Gruß OLAF. PB
Es gibt solche und solche, aber mehr solche als solche.
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