Zeig mir bitte den Gesetzestext, in dem die Augenscheinlichkeit bestätigt wird............... Wenn Du das nicht kannst, wäre es schön, nicht weiter irgend welche Gerüchte in die Welt zu setzen, um damit andere weiter zu verunsichern. Danke.
Wer bisher was versucht hat, ist gerade nicht das Thema der Diskussion. Außerdem ist es mir zumindest egal, wer was mit welchem Defender macht.
Mein Defender hat Erstzulassung 10.11.2010. Germ zitiere ich aus dem KFZ-Brief:
Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus: Geländefahrzeug Güterbeförderung bis 3,5t, Van
Datum der Typgenehmigung 01.04.2010.
Somit fällt der Defender erstmal unter das Sonntagsfahrverbot auf der BAB, wenn ein Anhänger gezogen wird.
Wenn Du Rechtssicherheit suchst, dann nimm eine Kopie des Schreiben des Innenministeriums von BaWü mit, wenn Du mit Anhänger durch BaWü fährst. Bei diesem Schreiben handelt es sich um einen Beschluß. Weiter oben in diesem Fred habe ich bereits erklärt, was ein Beschluß ist. Wenn Du durch andere Bundesländer fährst, ist es ratsam, auch den Beschluß der jeweiligen Bundesländer mitzuführen. Dann hast Du Rechtssicherheit.
Den Beschluß von Bayern wirst Du aber nicht im Internet finden. Hierzu mußt Du Dich ans Ministerium des Inneren in München wenden.
Gruß
Christian
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