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Hieb- und Stichwerkzeuge...

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    Hieb- und Stichwerkzeuge...

    Hi!
    Jetzt mal was ganz was anderes...

    Da wir alle ja sicherlich etwas outdoorlastiger sind als der Rest der Welt (O.K. Rüdiger Nehberg mal ausgenommen), so bietet das "Innenleben" unserer Autros sicher mehr exotischen Inhalt als der Kofferraum eines Standardwagens.

    Nun aber zur Frage: Eigentlich führe ich immer in meinen Staukästen ein Nato Messer und eine kleine Axt mit mir. Im Sommer auch eine kleine Machete (Zelten, Feuer, ... )
    Was ist nun mit Urlaub im Ausland??? Wie ich vor kurzem mir in Erinnerung rief ist so eine "Bewaffnung" zum Beispiel in Italiuen verboten gewesen...

    Drauf pfeiffen oder ohne alles ins Ausland fahren? Was wisst Ihr darüber oder welche Erfahrungen habt Ihr diesbezüglich schon gemacht??

    Gruss, Götz

    #2
    RE: Hieb- und Stichwerkzeuge...

    Hi,

    ich denke nicht das eine solche Discussion in dieses blacklandy Forum gehört.



    Gruß

    schrauber

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      #3
      RE: Hieb- und Stichwerkzeuge...

      Warum soll das nicht hierher gehören? Ich denke, das betrifft doch einige von uns. Mir war dies z.B. bisher nicht bekannt, bzw. ich hatte bisher nicht darüber nachgedacht...
      Signatur... Was schreib ich da nur?

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        #4
        RE: Hieb- und Stichwerkzeuge...

        Hallo Götz!

        Wenn Du mit Kofferraum das Wageninnere meinst, denke ich nicht, daß Du Probleme bekommst. Ich habe im Fahrzeug auch immer einen Klappspaten (auch damit kann man Schädel einschlagen) eine kleine Axt (ca 30 cm Stiellänge) und mein mich überall begleitendes "Fahrtenmesse" (ca 15 cm Klingenlänge) dabei. Meines Wissens sind in Italien (auch in ex Jugoslawien, Griechenland, Türkei, ebenso BRD) Messer mit feststehender Klinge von mehr als 12 cm nicht "am Mann" zu tragen - spricht das offen am Gürtel mitführen ist verboten.
        Aber: Es ist keine Waffenbesitzkarte dazu notwendig! Im Fahrzeug kann dieses "Equipment"auf den ersten Blick nicht unbedingt gesehen werden. Deshalb erwarte ich da auch keine Probleme. Andernfalls müßte man mit das Mitführen des Bordwerkzeuges auch verbieten, mit einem 30 cm langen Schraubendreher, einem 500gr Hammer und diversen anderen schweren oder gefährlichen Utensilien könnte man anderen Mitmenschen ja auch Schaden zufügen...

        Markus

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          #5
          Ich halte das auch fuer diskussionswuerdig ..., schliesslich haben gerade die Expeditions- oder Tourenfahrer einen Bedarf Werkzeuge mitzufuehren.
          Und nachdem man so ziemlich jedes Werkzeug als Waffe und viele Waffen auch als Werkzeug nutzen kann ist diese Frage gar nicht mal so abwegig.

          Das deutsche Waffenrecht, und man korrigiere mich bitte wenn ich mich irre, unterscheidet nach dem Zweck und der Art des Transportes.
          Sicherlich ist es keinem Fleischermeister mit seinem Verkaufsstand verboten, scharfe Messer mit einer Klingenlaenge von fast 30 cm mitzufuehren. Sollte der gleiche Fleischermeister bei seinem abendlichen Spaziergang ein Messer dieser Groesse „fuehren“, dann haette er bei einer Polizeikontrolle ein Problem und zwar ein gewaltiges!
          Ein Messer/Machete im Forstarbeiterlandy stellt infolgedessen auch kein Problem dar und ein Campingbeil oder Machete im Expeditionslandy eigentlich auch nicht, sofern das Werkzeug/die Waffe nicht gefuehrt wird, also sich dem unmittelbaren Zugriff entzieht. Fuer die Fahrt sicher verstaut, sollte das also in Deutschland kein Problem sein. Vorsicht bei der Teilnahme an oeffentlichen Veranstaltungen, hier werden von der Polizei schon mal gerne Fahrzeuge kontrolliert und man sieht das Ganze in einem etwas anderen Licht. Es ist aber immer noch ein Unterschied ob man die Waffe nur abgeben muss oder dafuer ein Anzeige wegen Verstosses gegen das Waffengesetz kassiert.

          Bei Auslandsfahrten sollte man sich an die entsprechenden gesetzlichen Regelungen halten aber auch im Ausland werden Messer als Werkzeuge benutzt und das Mitnehmen im Auto wird sicherlich aehnlich gehandhabt. Ein grosses Kuechenmesser im Wohnmobil erfuellt ja die gleichen Kriterien und nicht alle Auslandsreisenden essen deswegen gleich mit den Fingern oder beissen Ihre Portionen direkt aus dem Schweinebraten ...

          @Markus
          Waffenbesitzkarten und Waffenscheine werden nur fuer Schausswaffen ausgestellt. Fuer Hieb und Stichwaffen gelten die Regelungen des Waffengesetzes (fuer das Fuehren von Messern glaube ich sind es max 11 cm feststehende Klinge, andere Messer sind gaenzlich geaechtet (d.h. duerfen nicht gefuehrt werden), wie z.B. Butterfly-Messer oder Springmesser, oder, oder, oder ....)
          Gruss,
          Frank

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            #6
            RE: Hieb- und Stichwerkzeuge...

            Hi,
            der Witz ist das Klappmesser,also Taschenmesser im alten Sinn,
            auch nur noch 8,5 cm Klingenlänge haben dürfen.
            So will es das neue Waffengesetz.
            Meins hat aber knapp 9 cm.
            Erst die Polizei sagt einem vielleicht mal ob das lustig oder eine Strafsache ist.
            Und ähnlich werden die Bestimmungen in allen Ländern auseinandergehen.
            Gruß,Roland.

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              #7
              Hi

              Was definitiv verboten ist und sicherlich auch geahndet wird, hier und anders wo, sind zb beidseitig geschliffene Messer, Faustmesser, Wurfmesser, Wurfsterne ( außer du hast eine Einladung zu einer Sportveranstaltung wo du z.B. Wurfmesser brauchst) etc...
              Unterschiedlich sind die Regelungen für Armbrust Pfeil und Bogen etc.

              Wenn du aber mit na Machete nach Italien fährst und denen im Zweifelsfall erklärst das du sie zum schlagen von kleinholtz brauchst um ein Feuer anzumachen ( Im Grill und nicht im trockenen Wald ) dann wird das schon hinhauen. Hast du aber einen fies grinsenden Blick, und ne hinterlistige Lache drauf und man sieht dir an das du nach dem Blut deiner auf dem Rücksitz befindlichen Schwiegermutter lechst, die schon völlig veränkstigt, heimlich um Hilfe gestikulierend offensichtlich um ihre Gesuntheit bangt, sieht das vielleicht auch anders aus. Wenn du dann noch dem Zöllner erzählst das in Italien die Winter wärmer sind und du daher lieber dort einfahren möchtest als in D nimmt er dir das Teil vielleicht ab. ?( Ne Strafe wirst du hierfür aber warscheinlich auch nicht bekommen.
              Auch in Italien sind Macheten meinesd Wissens frei erwerblich und dürfen im Kfz mitgeführt werden.
              Ich selber habe eine 2400 g Spaltachst ne kleine Machete und ne 040`er Stihl Kettensäge sowie diverse Messer bereits nach Spanien, Italien Poilen und Tschechien eingeführt ohne Probleme zu bekommen. Manchmal wird man schon ne bischen blöde angekuckt ( was vielleicht auch daran Lag das wir auf einer Tour an einem Tag sechs mal die Polnisch / Tschechische Grenze an verschiedenen Übergängen passiert haben, woraufhin wir dann doch etwas genauer gefilzt wurden ) aber mehr dann auch nicht.

              Im Zweifelsfall kanst du bestimmt auch beim ADAC oder ECA o.Ä Infos bekommen ?


              -oely-

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                #8
                Also

                Hi all

                Dazu kann ich eine Geschichte erzählen:

                War letztes Jahr in Italien (Kurzstrip nach Arco). Kurz nach dem Brennerpass eine Kontrolle der Carbinieri. Suchten offenbar irgendwelche Terroristen :]

                Da meine Frau den Defender für Ihre Gärtnerei benützt, und ich zu faul war das meiste auszuräumen, befanden sich eine Axt, eine Heckenschere (Schwert 40 cm) , der Softbalschäger des Nachbarjungen und ein Victorinox Mulitool im Auto.

                Nachdem wir das Auto ausgeräumt hatten, und er unsere "Waffensammlung" sah, hat er nur wegen des Multitools herumgemeckert weil es ein Messer mit Feststellklinge hatte.

                Dass man mit der, von meiner Frau innig geliebten, sauschweren Heckenschere einen Menschen die Hand abschneiden könnte (ganz zu schweigen von der Axt) hat die wenig gekümmert.

                Italien ist anders :D

                Grüsse vom Bären

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                  #9
                  Moin!

                  Also erstmal: Klappmesser über 8,5 cm sind nicht verboten! Ebensowenig feststehende Messer, egal welcher Länge. Sie dürfen aber nicht beidseitig geschliffen sein. Anders ist es bei Springmessern, hier darf die Klingenlänge 8,5 cm nicht überschreiten. Ebenso muss die mittlere Klingenbreite mind. 14 % der Klingenlänge aufweisen (WaffV w V 37.2.6)

                  Das Führen eines Messers ist generell nicht verboten, so lange es nicht zu den verbotenen Gegenständen im Sinne des § 1 WaffG gehört (Spring-, Fall-, Faust- und Butterlymesser). Ausnahmen: öffentliche Veranstaltungen (Disko, Fussball usw.) und ich glaube auch öffentliche Verkehrsmittel (§42 WaffG). Das Transportieren des beliebten Glock Kleinbajonetts á la Nehberg ist also nach dem deutschen Waffenrecht nicht verboten. Das an andererr Stelle erwähnte Fleischermesser, Äxte, Sensen und Beile fallen eben nicht unter die verbotenen Gegenstände. Besonders wenn sich das Teil hinten in der Werkzeugkiste befindet wird es sicher auch im westeuropäischen Ausland keine Probleme geben.

                  Herzlichen Gruß,

                  Thomas
                  Suche Defender 110 ExMod (LHD, Diesel, 12V) in fahrbarem Zustand.

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