Wenn dies Ihr erster Besuch hier ist,
lesen Sie bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen
durch. Sie müssen sich vermutlich registrieren,
bevor Sie Beiträge verfassen können. Klicken Sie oben auf 'Registrieren', um den Registrierungsprozess zu
starten. Sie können auch jetzt schon Beiträge lesen. Suchen Sie sich einfach das Forum aus, das Sie am meisten
interessiert.
Es geht ja immer wieder das "Gerücht", man dürfe in Deutschland in einem an der Hecktür (statt Reserverad) montierten Reservekanister KEINEN Kraftstoff befördern (nur "Luft" oder Wasser wegen Aufprallbereich/exponierter Stelle...).
Aber WO steht das tatsächlich in irgendeinem Gesetzestext einer Verordnung, verbindlichen Richtlinie etc.?!
Gerüchte ohne Quellenangabe bringen mich da nicht wirklich weiter.
Ich bin für alle SACHDIENLICHEN Hinweise dankbar!
der bom
Land-Rover Series -> die Kreuzung aus BMX-Rad und LEGO für Erwachsene...
Eine Maschine ist nicht dann perfekt wenn man nichts mehr hinzufügen kann, sondern erst wenn es nichts mehr gibt, das man weglassen könnte. Antoine de Saint-Exupéry
Ich war vor nicht mal ganz zwei wochen beim TÜV (21er Abnahme) - und zwar mit einem vollen 20 Liter Kanister an meiner Hecktür!!!!
keine Probleme!!!!! :D nicht mal ne´ klitzekleine Anmerkung...
... zudem ist die Halterung auch noch selbstgebaut!!!
Also warum nicht? einfach machen - außerdem sind unsere Behörden und die Schutzleute in der Beweispflicht - sprich die müssen uns erstmal beweisen das es nicht erlaubt ist und nicht wir denen das es erlaubt ist ;)
Hallo zusammen, mittlerweile sollte sich herumgesprochen haben, dass der TUeV nicht alle ungesetzlichen Umbauten beanstandet.
Unabhaengig davon haette er in diesem Fall vielleicht noch nicht mal Grund zur Beanstandung.
Bin bei meiner Schnellrecherche auf folgende Aussage gestossen;
(und zwar hier : ADAC-Seite
Vorschriften in Deutschland
Wer im Fahrzeug Kraftstoff in Reservekanistern mitnehmen will, muss in Deutschland folgendes beachten:
Zwar gibt es keine ausdrückliche gesetzliche Regelung zu diesem Thema. Die mitgeführte Menge muss jedoch eine Reservemenge sein. Bei Pkw sind dies etwa 20 Liter; bei Lkw wird dies bei etwa 60 Litern angenommen.
Der Kanister muss der DIN-Norm 7274 oder 16904 entsprechen und somit geeignet sein. Im einzelnen heißt dies, er muss dicht, fest verschließbar und bruchsicher sein.
Um eine Gefährdung für die Insassen möglichst gering zu halten , sollte der Kanister so weit wie möglich von diesen entfernt, also am besten im Kofferraum, gesichert verstaut werden.
Hinweis: Aus Sicherheitsgründen empfiehlt es sich, nicht mehr als 10 Liter mitzunehmen !
Wer mehr als "Reservemengen" mitnimmt, der sollte sich an den in der Gefahrgutverordnung Strasse und Eisenbahn (Langtitel: Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und mit Eisenbahnen) genannten Mengen orientieren ! Ausserdem sind hier auch die entsprechenden 'Gebindeformen', sprich Transportbehaeltnisse genannt.
Meine unmassgebliche Meinung dazu (ist also keine Empfehlung): Folgt man der obigen ADAC-Empfehlung, naemlich den Sprit moeglichst weit von den Insassen entfernt zu befoerdern, bietet sich die Fahrzeugaussenseite, incl. Hecktuer ja an. Zumal das Dach und das Heck ja auch sonst fuer Zuladungen immer gerne genommen werden ... ;)
Sonderlich aufprallexponiert ist der Kanister beim Defender an dieser Stelle auch nicht. Und meistens ist Diesel drin, das ohnehin weit unproblematischer ist als Benzin.
ich glaube das dieses Thema hierm im Forum schon mal recht intensiv diskutiert wurde. aber wo?
Eine Referenz zum Gestzestext kann ich auch nicht abgeben, aber:
Ich finde es unverantwortlich, Kraftstoffe an exponierter Stelle des Fahrzeugs zu transportieren. Mindestens bei der hohen Verkehrsdichte in Mitteleuropa ist es meines Erachtens nach viel zu riskant, einen Kraftsoffbehälter aussen am Fahrzeug zu montieren. Das Risiko besteht ja nicht nur für die Insassen des eigenen Fahrzeugs, sondern auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer.
Außerhalb unseres dichten Netzes von Tankstellen, in Osteuropa oder Afrika, sieht das sicherlich ganz anders aus.
Hobie, der nicht nur vor den möglichen Flammen, sondern auch vor der Sauerei von 20l ausgelaufenen Diesels Respekt hat
Wer mit seinem Defender und ungeschuetztem Tank im Gelaende rumfaehrt stellt meines Erachtens eine groessere Gefahr fuer die Umwelt dar, als einer der mit auf der Hecktuer montiertem Kanister unterwegs ist.
Und: Falls einem Defender ein Fahrzeug solcher Groesse ins Heck rauscht, dass der montierte Kanister getroffen wird und platzt, dann sind die auf der Strasse ausgelaufenen 20 Liter Diesel vermutlich das kleinste Problem aller Betroffenen ...
Kraftstoffe (1202/1203) bis 120 L in zugelassenen Behältnissen bei sachgerechter Verstauung (rusch-,Kipp-,Beschädigungssicher) ist von weiteren Auflagen freigestellt. Ab dieser Menge sind entsprechende Auflagen wie Kennzeichnung des Fahrzeuges, Mitführen entsprechender Ausrüstung (Feuerlöscher, Warnweste etc) Pflicht.
Nun bleibt nur noch zu klären, ob die Verbringung der 120 L in Kanistern auf dem Dach der am Heck im Schadensfall vom gegenerischen Anwalt als sachgerechte Verstauung akzeptiert wird. Ein Verbot diese Mengen an genannten Stellen zu transportieren gibt es m.W. nicht. Aber es ist beruhigend zu sehen, daß selbst in diesem überreguliertem Land sich nicht alles erfassen und regeln lässt. Manchmal muß man eben selbst denken. Und ausser "ich darf es, weil es nicht ausdrücklich verboten ist und deshalb packe ich 120L Sprit an die Aussenseiten meines Autos obwohl es eigentlich Schwachsinn ist" fällt mir nicht viel zur Begründung ein.
Zumal wir ja in einem Land leben, indem sich allzuoft nicht nur eine, sondern gleich fünf, mancherorts gar zehn Tankstellen in unmittelbarer Nähe finden. Wer hier mit leerem Tank stehen bleibt, sollte mal seine Beziehung zum Auto und Straßenverkehr grundlegend überdenken.
Daß ein Landyheck über dem Schadensbereich eines durch einen PKW verursachten Heckaufschlags liegt stimmt auch nicht. Abgesehen davon, daß auf den Straßen auch LKWs unterwegs sind (doch, wirklich, ich hab esrt unlängst welche gesehen) gab es unlängst hier im Forum recht anschauliche Blider eines 110ers, dem ein Golf in der Fahrt hinten reingeknallt ist. Das Heck des 110ers war aufgerissen wie ein Büchse Sardinen.
was nützt einem ein reserverkanister wenn man ihn nicht benutzen darf? sprich den diesel aus dem kanister(n) icht in den tank kippen darf? oder besser gesagt man darf es nur an tankstellen oder sonstigen orten wo ne geeignete dichte unterlage vorhanden ist wegen etwas verschwappern, usw. jedenfalls ist es nicht erlaubt am strassenrand das auto mit nem kanister zu betanken, zumindest in deutschland nicht! genauso bekommt man rein rechtlich ne strafe wenn man z.b. auf der autobahn den pannenstreifen benutzt wegen leeren tank! usw usw usw...
@ sweetwater:
Wie GEOlandy schon richtig anmerkte: Das der TÜV bei DIR nichts dazu gesagt hat, ist zwar schon mal schön, gibt aber letztendlich nicht wirklich Sicherheit...
@ GEOlandy:
Ja, über den Text war auch ich gestolpert. Jedoch geht es mir nicht um die Frage, WIEVIEL Sprit ich befördern darf sondern WO...
Außen am Fahrzeug finde auch ich generell für UNS :D die sympatischere Lösung.
Unterschiede zwischen Diesel und Benzin macht der Gesetzgeber GLAUBE ich leider nicht wirklch - aber auch DAS beruht mal wieder auf "Hörensagen".
An der Sache mit dem ungeschützten Tank ist übrigens auch was dran ;)
@ Hobie:
Keine Angst - Selbst wenn es erlaubt sein sollte, wird es die absolute Ausnahme sein, daß wir TATSÄCHLICH mit gefülltem Kanister fahren - Schließlich haben wir schon das Reserverad aus Gewichtsgründen dort abgenommen ;) und den Kanister PRIMÄR als Gag angebracht... (Halterung ist übrigens AUCH selbstgebaut)
@ gkuehn:
Den Link werde ich mir auf jeden Fall noch GENAU durchlesen :]. Interessant ist wohlmöglich der Punkt "beschädigugssicher"?! Ich hatte mal gehört, daß es dem Fahrer eines Iltis mit H-Kennzeichen und originalem Kanister auf dem Kotflügel vom TÜV untersagt wurde, in diesem Kraftstoff zu transportieren und er darüber hinaus auch noch einen entsprechenden deutlichen HINWEIS auf dem Kanister anzubringen hatte, daß dieser lediglich leer oder mit Wasser befüllt sein dürfe (sicher schön so ein Hinweis auf einem sonst originalgetreu hergerichteten Fahrzeug...)
Jedoch weiß ich nicht mehr, wo ich es herhabe und außerdem ist es mal wieder "nur" eine TÜV-Aussage...
@ battel:
Also von der Vorschrift hatte ich bisher noch nichts gehört. Darauf würde ich denn allerdings sch... :D! Danach würde ja GAR KEIN Kanister Sinn machen!!! Nicht mal der, zentral im Wageninneren in Watte gepackte und mit 10t-Gurten verzurrte 5-Liter-Kunststoff-Kanister :D :D :D
Und demnächst darf man in Einbahnstraßen nicht mehr rückwärts einparken?! - Naja ?(
@ ALL:
Falls denn jemand doch noch über eine Quelle stolpert, nach der es definitif untersagt ist, schreibt es bitte!
der bom
PS: Eben noch in Guidos Link gefunden:
Diesel UND Benzin entsprechen BEIDE Gefahrgutklasse 3! (Auch wenn sie ein sicherlich SEHR unterschiedliches Brand- bzw. Explosionsverhalten an den Tag legen...)
Land-Rover Series -> die Kreuzung aus BMX-Rad und LEGO für Erwachsene...
Eine Maschine ist nicht dann perfekt wenn man nichts mehr hinzufügen kann, sondern erst wenn es nichts mehr gibt, das man weglassen könnte. Antoine de Saint-Exupéry
Ich habe eben entdeckt, daß Du ja "vom Fach" bist:
"WIR widmen uns allen umweltrelevanten Fragestellungen, z.B bei der Planung und Durchführung von Bau- und Infrastrukturmaßnahmen, beim Umgang mit Altlasten, dem Flächenrecycling und Umweltschadensfällen." :D :D :D
der bom
Land-Rover Series -> die Kreuzung aus BMX-Rad und LEGO für Erwachsene...
Eine Maschine ist nicht dann perfekt wenn man nichts mehr hinzufügen kann, sondern erst wenn es nichts mehr gibt, das man weglassen könnte. Antoine de Saint-Exupéry
@Bom :D :D :D,
ueber die Hoechstmengen des zu transportierenden Sprits wurde schon viel geschrieben ...
Ich habe Anfangs auf die Gefahrgutverordnung hingewiesen, da steht eigentlich alles drin. Fuer Privatpersonen/Privattransporte gibt es eine teilweise Befreiung von den geltenden Vorschriften ("Bei der privaten Beförderung von Kraftstoffen ist als Minimum die Anforderungen an die Ladungssicherung und an die Verpackung zu erfüllen. Alle Verpackungen müssen für das Transportgut geeignet und gekennzeichnet sein, sowie während der Ortsveränderung dicht verschlossen und unbeschädigt sein. Die Ladungssicherung muss so ausgeführt werden, dass die Gefahrgüter in sich und zu den Einrichtungen des Fahrzeuges ihre Lage nicht verändern können")
Es wird uebrigens bei den Gefahrstoffklassen sehr wohl zwischen Benzin und Diesel unterschieden.
@gkuehn,
die Gefahrgutverordnung laesst fuer Privattransporte bis zu 333 Liter Benzin oder 1000 Liter Diesel (Bis max 45o Liter pro "Verpackungseinheit") zu, in tragbaren Behaeltnissen allerdings nur bis zu 60 Liter.
Original von Battel
was nützt einem ein reserverkanister wenn man ihn nicht benutzen darf? sprich den diesel aus dem kanister(n) icht in den tank kippen darf? oder besser gesagt man darf es nur an tankstellen oder sonstigen orten wo ne geeignete dichte unterlage vorhanden ist wegen etwas verschwappern, usw. jedenfalls ist es nicht erlaubt am strassenrand das auto mit nem kanister zu betanken, zumindest in deutschland nicht! genauso bekommt man rein rechtlich ne strafe wenn man z.b. auf der autobahn den pannenstreifen benutzt wegen leeren tank! usw usw usw...
da wäre ich mir nicht ganz sicher. wenn die freundlichen gelben engel mit kanistern auf der autobahn bei liegengebliebenen autos helfen, kann ich mir beim besten weillen nicht vorstellen, daß ausgerechnet der adac, seine mitarbeiter anweist widerechtlich zu handeln. immerhin handelt es ich bei liegengebliebenen autos um eine ausnahmesituation. sicherlich ist es verboten ständig irendwo auf der straße zu tanken, aber wofür soll sonst eine reserveanister sein, wenn nicht zum befüllen eines autos im notfall?
Grüsse Steini Ich würde aufhören zu suchen, wenn ich wüsste wo irgendwo ist.
der adac hat meines wissen aber dann auch so extra diesel-benzin-sonstwas-aufsaugdecken die er unterlegt damit nichts in die umwelt kommt!
mir wäre es ja auch egal, wenn ich sprit brauche muß er halt irgendwie von irgendwo in den tank! aber darum gings ja nicht. wollte diese überlegung nur mit zum thema anhängen, weils halt so ist.
liegenbleiben wegen spritmangel im tank ist keine panne!!!
ganz ehrlich? . ich wollte mir wegen der Löcher in der Hecktüre halt nur nicht bloß so´n, in meinen Augen, unhübsches Stück Aluriffelblech drannageln - deßhalb der Kanisterhalter - in den sich auch diese schönen BW Stauboxen in Kanister-Norm-Größe einstecken ließen ?( die hab ich halt nur noch nicht .... ibäh ... :D
GENAU, sweetwater! Das war auch bei uns der Hintergrund!
1. Reserverad an Hecktür ist zu schwer (spätestens im Gelände)
2. Tür OHNE etwas dran wirkt er nackt! Riffel schließlich sieht unschön aus (selbst wenn es in Wagenfarbe ist, wie bei uns).
3. Meine Frau hat sich bei der Fahrt durch Lüchow-Dannenberg in ein Atommüll-Faß "verliebt" - und hatte die Idee soetwas in Form eines Kanisters an den Landy bringen zu müssen. :D
Das Ergebnis:
unser selbstgebauter Alu-Kanisterhalter mit dem besagten Kanister
Er nutzt übrigens auch nur die original Bohrungen und klammert sich zusätzlich an der Unterkante der Tür fest. Sitzt auf diese Art bombensicher und verursacht keine Kontaktkorrosion! :]
der bom
PS: Ich Suche immer noch nach der Gesetzes-Stelle, nach der der Transport von Diesel am Heck verboten sein soll
Land-Rover Series -> die Kreuzung aus BMX-Rad und LEGO für Erwachsene...
Eine Maschine ist nicht dann perfekt wenn man nichts mehr hinzufügen kann, sondern erst wenn es nichts mehr gibt, das man weglassen könnte. Antoine de Saint-Exupéry
Wir verarbeiten personenbezogene Daten über Nutzer unserer Website mithilfe von Cookies und anderen Technologien, um unsere Dienste bereitzustellen, Werbung zu personalisieren und Websiteaktivitäten zu analysieren. Wir können bestimmte Informationen über unsere Nutzer mit unseren Werbe- und Analysepartnern teilen. Weitere Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.
Wenn Sie unten auf "Einverstanden" klicken, stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie und unseren Datenverarbeitungs- und Cookie-Praktiken wie dort beschrieben zu. Sie erkennen außerdem an, dass dieses Forum möglicherweise außerhalb Ihres Landes gehostet wird und Sie der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten in dem Land, in dem dieses Forum gehostet wird, zustimmen.
Kommentar