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Versicherung bei Offroad-Schäden

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    #16
    AW: Versicherung bei Offroad-Schäden

    @ingo,scheisse man, und keine Kamera dabei. Geschichten die das Leben schreiben.:D:D:D

    @jokel, kommt da nicht die Privathaftpflicht ins Rennen?
    Dein Schaden wird beglichen, aber der Verursacher geht leer aus. Denn, er hat ja fremdes Eigentum beschädigt?
    Zuletzt geändert von Gast; 23.04.2010, 09:37.

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      #17
      AW: Versicherung bei Offroad-Schäden

      Die Antwort, lieber Jokel, steht in Deinem Versicherungsvertrag. Den kenne ich nicht.

      Und normaler öffentlicher Straßenverkehr endet an den Grenzen des normalen öffentlichen Verkehrsnetzes. Ab da beginnt die Haarspalterei. Ein Lieblingsbetätigungsfeld der Deutschen. Hab ich keine Aktien drin, Sprich mit Deinem Versicherungsagenten oder zück die Advocard hol Dir eine Rechtsberatung.

      Grüße, Guido

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        #18
        AW: Versicherung bei Offroad-Schäden

        Es gibt Klauseln in denen das Fahrzeug auch abseits befestigter Wege versichert ist - man darf nur nicht an einem Wettbewerb teilnehmen - da ist grundsätzlich nichts versichert.

        Liegt an der jeweiligen Versicherung und kann nachgefragt werden
        Idioten. Überall.

        LostAreas.de - industrieller Verfall

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          #19
          AW: Versicherung bei Offroad-Schäden

          Hallo,

          Voll-Kaskoschäden richten sich nach dem Deckungsumfang. Hier Tatbestandsmerkmal: Schäden aus einem Unfallereignis. (es gibt noch Mut- und böswillige Beschädigungen)
          § 12 1 II AKB;

          Unfallschaden( 5 Merkmale):
          • unmittelbar
          • von außen her
          • plötzlich
          • mit mechanischer Gewalt
          • einwirkendes Ereignis

          Eingegrenzt wird das Ganze durch Risikoausschlüsse ( Siehe ebenfalls AKB`s)
          u.a.
          • nur in Europa;
          • kein Vorsatz
          • Keine Rennveranstaltung
          • keine grobe Fahrlässigkeit


          Kasus Knaksus
          grob fahrlässig handelt, wer
          • die objektiv im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlichem Maße außer Acht läßt u.
          • ihm subjektiv ein erheblich gesteigertes Verschulden zur Last gelegt wird und
          • Kausalität zwischen diesem Verhalten
            und dem eingetretenen Schaden besteht


          Ferner gibt es Leistungsfreiheiten bei Obliegenheitsverletzungen.

          Bei Geländefahrten im Wesentlichen die vertraglichen Obliegenheitsverletzungen.
          Einschlägig insbesondere "Gefahrerhöhung" nach § 23 ff VVG (Fahren mit abgefahrenen Reifen; unfallursächliche Umbauten, die die Betriebs- und Verkehrssicherheit herabsetzen)
          Ob eine Geländefahrt eine Gefahrerhöhung im Sinne einer Obliegenheitsverletzung darstellt, kann generell schwer beurteilt werden. Vielmehr kommt es auf den konkreten Einzelfall an.

          Kasus Knaxsus ist bei Geländefahrten, daß "das Schadenereignis mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirken muß" und keine "grobe Fahrlässigkeit" vorliegt.

          Von der Rechtsprechung bejaht:
          Einsinken in nachgebenden Untergrund (OLG Hamm, VersR 1992,1506) :D
          In Verkennung der Wassertiefe in einen überfluteten Bereich einfahren. (OLG Hamm, VersR 1988,239) :D

          Brems-, Betriebs- (Bedienfehler; Materialfehler, normale Abnutzung, Aggregatschäden) und reine Bruchschäden (Achs-, Federbruch) stellen kein Unfall dar.

          Zusammengefaßt aus Quelle: Handbuch Fachanwalt f. Versicherungsrecht; Luchterhand; 3. Auflage 15. Kapitel Vollkaskovers.

          Fazit:
          Szenario I: Vollkasko greift grundsätzlich; Ausnahmen möglich
          Szenario II: Vollkasko greift grundsätzlich nicht, da gesteigertes Risiko und ggf. grob fahrlässig; Ausnahmen möglich.

          Auf jeden Fall sollte jeder seine Kaskobedingungen genau kennen, da die Versicherer Abweichungen bei Details von den Musterbedingungen haben können.

          Gruß

          Rulaman
          www.landy-planet.de

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            #20
            AW: Versicherung bei Offroad-Schäden

            Bekanntlich gibt es ja die sogenannte Vollkaskoversicherung.

            Die zahlt bei selbstverschuldeten Unfällen, je nach Versicherungsvertrag sogar bei grober Fahrlässigkeit, nicht aber bei Vorsatz. Und wie Ingo schrieb, zahlt sie auch nicht bei Wettbewerbsveranstaltungen.

            Ob der Unfall sich im öffentlichen Straßenverkehr ereignet hat, ist irrelevant. Geländefahren ist auch keine Wettbewerbsveranstaltung.

            Bei einem fremdverschuldeten Unfall ist die gegnerische Haftpflichtversicherung also auch im Gelände grundsätzlich eintrittspflichtig. Allenfalls stellt sich hier etwas mehr als im Straßenverkehr die Frage des Mitverschuldens.

            Die private Haftplichtversicherung ist bei Schadenfällen, die sich beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs ereignet haben, niemals eintrittspflichtig.

            Wer also im Gelände mit seinem nicht zugelassenen Fahrzeug einen Bums baut, hat ein echtes Problem, wenn er sich dafür nicht speziell versichert
            I am driving in stealth mode

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              #21
              AW: Versicherung bei Offroad-Schäden

              Zitat von Ingo Beitrag anzeigen
              Also das war so:

              Hallenzufahrt 50m lang - linke Hand Altbau 3 Familien. Da zog jemand ein und der Umzugslaster stand in unserer Einfahrt - konnte ich aber noch dran vorbeifahren. Just in dem Moment steigen 2 Männer mit einem 3er Ledersofa vom LKW und stellen das quer vor mein Auto. Ich warte. Die rödeln auf dem Laster. Nach 5min schleppen die nen Fernseher an mir vorbei. "Entschuldigung - könnten Sie nicht das Sofa zur Seite stellen damit ich zur Halle Komme" - "Hömma Alter wer soviel Geld für sone Karre hat der kann auch warten"

              Sofa platt. Die Typen sprach- und bewegungslos. Zur Halle - ausgestiegen. Zurück zu den Idioten - Adern am Hals wie Gartenschläuche "Kann ich dir schonmal nen Notarzt rufen Du Penner oder wars das?" Nö er war zufrieden soweit.

              Bin ja wirklich freundlich und warte gern - aber solche Dinger kann ich nicht verarbeiten. Ein vernünftig erzogener Mensch reagiert auch nicht wie diese Asozialen. Die meinen ja denen gehört die Welt mit ihren festgenähten Bierpullen in der Hand

              Die Beule habe ich nicht der Versicherung gemeldet :D


              Ingo so kennt man Dich immer freundlich. Gefällt mir:D:D
              Landrover Defender 110 SW

              grüsse jossidd









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                #22
                AW: Versicherung bei Offroad-Schäden

                Zum Thema. So weit wie ich das weiß werden in Off Road Parks Gebühren fällig da ist das Fahrzeug mit versichert wenn man da fährt wo es zugelassen ist. Fährt man außerhalb von öffentlichen Straßen und macht was kaputt an seinem Fahrzeug oder Bäumen usw kann es richtig teuer werden. Also vorher überlegen bevor man einen Waldweg benutzt. Anders sieht es aus wenn man Beruflich da unterwegs ist dann müßte dafür die Versicherung aufkommen.
                Landrover Defender 110 SW

                grüsse jossidd









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                  #23
                  AW: Versicherung bei Offroad-Schäden

                  @rulamann
                  Sachlicher Hinweis, gut!

                  @gkuehn
                  Danke für Hinweise und Tipps!
                  Aber in meinen Vetrag brauch ich gar nicht schauen, ich habe gar keine Vollkasko!
                  Es ging mir mehr darum, die Eingangsfrage zu klären, moralische Ansprachen sind nicht so mein Fall.

                  Gruß,

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                    #24
                    AW: Versicherung bei Offroad-Schäden

                    der gesunde Menschenverstand hilft bei solchen Fragen sicher weiter, wie hier schon alle geschrieben haben.

                    Und auch in BRB gibt es ein Waldgesetz das gilt, somit erübrigen sich eigentlich Fragen nach wildem rumgebrenne im Gelände :D.

                    Irgendwie typisch deutsch jedwedes Lebensrisiko durch Versicherungen abzusichern....

                    Hoffentlich fällt niemandem der Himmel auf den Kopf wie die Gallier immer fürchten LOL.
                    KLEBENIX

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                      #25
                      AW: Versicherung bei Offroad-Schäden

                      Zitat von jossidd Beitrag anzeigen
                      Zum Thema. So weit wie ich das weiß werden in Off Road Parks Gebühren fällig da ist das Fahrzeug mit versichert wenn man da fährt wo es zugelassen ist.
                      Wovon träumst Du nachts? Da ist nix versichert, zumindest keine Schäden an Deinem Fahrzeug. Normalerweise schließt der Betreiber jegilche Haftung aus...
                      Signatur... Was schreib ich da nur?

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                        #26
                        AW: Versicherung bei Offroad-Schäden

                        @Oyster: Es zählt aber auch zu den deutschen "Untugenden" mit Pauschalurteilen um sich zu werfen :p Außerdem ists schon lustig, auf der einen Seite "wildes rumgebrenne im Gelände" und auf der anderen Seite bretonische Urängste zu unterstellen ...

                        @Rulaman: Danke für die fundierten Informationen!

                        Gruß
                        Chivas

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