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wenn ein RR als Kombinationskraftwagen in einem anderen Bundesland zugelassen ist, kann ich von ausgehen, dass ich diese Regelung (wg. KFZ-Steuer) auch für NRW bekomme oder ist das Ermessenssache des örtlichen Finanzamtes?
Danke für Eure Antworten - habe die Suchfunktion bemüht, jedoch nicht mit Erfolg.
Einfach mal persönlich auf das Amt fahren und ein freundliches Gespräch mit dem Sachbearbeiter suchen um die Sache zu klären.
Schätze aber die Chancen nicht sehr hoch ein.
Auch wenn in diesem Land alles penibel nach Gesetz und Verordnung geregelt ist (ob nun der Kerl auf dem Fussgängerschild einen Hut trägt oder nicht...) - die Besteuerung von Pickups und anderen ehemals Kombifahrzeugen liegt im Beliebigkeitsbereich des jeweiligen Amtes.
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Hi, habe das selbe Problem. Mein DSE wurde damals sogar aufgelastet um als Kombinationswagen zugelassen zu werden. Gibts es definitiv nicht mehr. Gab Leute, die haben rückwirkend Steuernachforderungen bekommen, weil diese Regelung 2005 sogar rückwirkend gestrichen wurde.
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oder ist das Ermessenssache des örtlichen Finanzamtes?
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manfred
Nach allem was man so liest, nehmen sich verschiedene Bundesländer die unterschiedlichsten Ermessensspielräume heraus - natürlich immer zu ihren Gunsten.
Aber Gewichtsbesteuerung für "Kombinationskraftwagen" haben sie überall abgeschafft, um das maximal abpressbare Geld für diese PKW-Stinker abzupressen. Da musst Du schon umbauen, um wieder LKW zu werden.
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