mit der verweildauer meinte ich natürlich die des fahrzeug`s und die lässt sich erst feststellen wenn du offiziell gemeldet bist, bzw. du steuerpflichtig bist.
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Land Rover in Finland
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gisli
AW: Land Rover in Finland
mit der verweildauer meinte ich natürlich die des fahrzeug`s und die lässt sich erst feststellen wenn du offiziell gemeldet bist, bzw. du steuerpflichtig bist.
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AW: Land Rover in Finland
@gisli
wenn du so meinst, dann ist es vielleicht richtig - aber wenn du in Finnland arbeitest, bist du natürlich gemeldet...von Schwarzarbeit reden wir nicht, okay ;)
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AW: Land Rover in Finland
Hab einen Bekannten mit finnischer Frau, die in den schönen Monaten ein Blockhaus bewohnen und ein Auto oben stehen haben, das mit österreichischen Kennzeichen bestückt ist. Weiß ja keiner, ob die jedesmal mitn Auto kommen oder mitn Flieger...
lg. flo
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@sonnenwald1
ich bin kein Advokat, doch ich denke, es ist legal wie es dein Bekannter mit seinem Fahrzeug handelt - hier ein Auszug aus dem finnischen Automobilsteuergesetz:
BEFREIUNG VON DER STEUERUNG
Laut dem Automobilssteuergesetz wird den ausländischen (steuerpflichtigen) Fahrzeugen eine vorübergehende Steuerbefreiung gewährt, wenn sie als sogenannte „Touristenautos“ nach Finnland importiert werden.
Diese Befreiung, also die höchst erlaubte Benutzungsdauer ohne die Eintragung ins Finnische Fahrzeugregister und ohne die Zahlung der Steuern, beträgt 6 Monate innerhalb einen Zeitraum von 12 Monaten.
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