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    #16
    Wir haben die selben Probleme wie du: Das FA will/wollte mehr Steuern von uns.

    Ich habe Glück gehabt und bin auf Finanzbeamte getroffen, die offensichtlich nachgedacht, einschlägige Entscheidungen z.B. BFH-Urteil gelesen und entsprechend entschieden haben. Rulaman hat mit seinem LKW das Reutlinger Landrecht kennengelernt!

    Es geht ja hier nicht um umgeschlüsselte PKW, bei denen man in der Tat geteilter Meinung sein könnte, sondern um LKW, die als solche zugelassen und seit Anbeginn als solche versteuert wurden (jedenfalls bei meinem). Da ist es schon als reine Willkür zu bezeichnen, wenn so wie bei Rulaman verfahren wird. Es steht doch nicht im Ermessen einer Finanzbeamtin, ob ein LKW eine geschlossene Schottwand oder ein Hundegitter oder nix haben muss. Und deshalb ist es so nicht in Ordnung. Außerdem sollte es bei mir statt 136€ dann neu 832€ kosten, das darf man schon als Problem sehen. Wünsche dir und deinem Fa-Beamten Langmut und glücklichen Ausgang des Verfahrens (welches auch immer)
    Besten Gruß, Karl
    *** Stil ist keine Motorsäge ***

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      #17
      @Karsten,

      Hast Du mir die Fundstelle bzw. die genau Nummer der EU-Vermittlerrichtline??

      Ich will vorsorglich meine Geschütze laden!

      Ach ja, die gute Frau sagte auch: Die Trennwand muss fest verschweißt und darf nicht mehr ausbaubar sein. Daraufhin habe ich ihr erklären müssen, dass das bei einer Alukarosserie nicht so einfach wie bei Stahl möglich ist.
      !Armes Deutschland!

      Gruß

      Rulaman
      www.landy-planet.de

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        #18
        Hi Karsten,

        Du hast die Einzugsermächtigung entzogen ?

        Da bekommst Du bei uns die Karre stillgelegt!! 8o
        Gruß
        Volker

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          #19
          Stillegung

          Hi Volker,

          da bin ich mal gespannt. Habe Einzugsermächtigung auch entzogen. Vorher wurde aber die Autosteiuer gebucht. Will mir das FA etwa das Auto stillegen, obwohl die Steuer bezahlt wurde? Kann ja nicht sein. Wenn ich jedes Jahr pünktlich meine Steuer überweise, ist das dann möglich?

          Grüße,...Robert

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            #20
            RE: Stillegung

            Man muss dem FA ja keine Einzugsermächtigung geben, sondern kann auch so jedes Jahr seine KFZ-Steuer überweisen.

            Und mal ehrlich - wenn ich auch gerne Einzugsermächtigungen vergebe, weils bequem ist - das Finanzamt ist nun wirklich die allerletzte Institution, die so etwas von mir bekommen würde. Vorher würde die Hölle zufrieren....
            Signatur... Was schreib ich da nur?

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              #21
              RE: Stillegung

              Hi Robert und Thomas,

              wenn man bei uns in Hessen keine Ermächtigung erteilt
              bekommt man sein FZ. erst gar nicht zugelassen!

              Damit will das Finanzamt die Flut der Steuerflüchtigen bekämpfen,
              das sind nicht wenige.
              Gruß
              Volker

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                #22
                RE: Stillegung

                mich wundert es, worauf die finanzämter ihren änderungsantrag berufen. die tolle gesetzes änderung vom mai letzten jahres hat doch angeblich nichts mit den nutzfahrzeugen (klasse N) zu tun, so wurde es mir bei meinem umbau zumindest gesagt. die ganze lkw kriterien seien alles uralte richtlinien die erfüllt werden müssten, teilweise sogar aus den späten achtzigern. deswegen kann ich nicht verstehen warum es da keinen bestandsschutz gibt wen er doch nun schonmal als lkw anerkannt wurde. bei ummeldungen oder ähnliches könnt ich es ja noch verstehen aber bei fahrzeugen die seit jahren als lkw laufen... rückzahlungen für die letzten jahre würde ich aber auf keinen fall bezahlen, da der fehler ja wohl ganz klar beim finanzamt liegt.

                bei uns kann man seit oktober letzten jahres auch kein FZ ohne
                einzugsermächtigung mehr anmelden.

                gruß eric

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                  #23
                  Bei der Zulassung eines Fahrzeuges können die ja darauf bestehen, aber niemand ist in D z. Zt. gezwungen ein Konto zu unterhalten. Damit würden auch die FA vor Gericht nicht durchkommen.
                  „Du kannst Dein Leben nicht verlängern und Du kannst es auch nicht verbreitern. Aber Du kannst es vertiefen!“
                  Gorch Fock

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                    #24
                    Hallo,

                    update:

                    Habe keinen neuen Steuerbescheid bekommen. D. h. keine Erhöhung.

                    Der bisherige Steuersatz (184,00 EUR) wurde Ende April abgebucht. D.h. der alte Steuerbescheid gilt weiter!!

                    Bin nur gespannt, wie lange ich jetzt ruhe habe!!
                    Angelas Raubritter planen bestimmt schon wieder einen neuen Feldzug!

                    Gruß

                    Rulaman
                    www.landy-planet.de

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