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    steuern

    tach zusammen,
    es geht ja das gerücht herum, das halter, die ihr fahrzeug schon länger als lkw-kasten geschlossen angemeldet haben, im rahmen der gesetzesänderung auch einen änderungsbescheid bekommen, und dann zeigen müssen ob sie die vorgegebenen kriterien für eine lkw-zulassung(besteuerung) überhaupt erfüllen.
    ich kenne bis jetzt noch keinen fall wo das wirklich eingetrehten ist.
    möchte mal gerne wissen bei wievielen das schon passiert ist. (wichtig nicht bei neuanmeldung sondern nur bei schon länger bestehenden anmeldungen d.h. > 2 jahre ). und bitte auch nur von fällen die man wirklich kennt. die geschichten von armen landy fahrern die irgendwo hinter den sieben bergen wohnen bei den sieben zwergen von denen man mal gehört hat das da irgendwann vor langer zeit mal was passiert sein soll bitte nicht ;)
    gruß eric

    #2
    Hallo,

    also meiner ist seit über 2 Jahren zugelassen und gewichtsbesteuert. Im Februar hätte theoretisch ein neuer Steuerbescheid kommen müssen. Bislang wurde nur der bisherige Steuersatz abgebucht!

    Nachweise mußte ich bislang nicht führen! Warten wir mal ab.

    Gruß

    Rulaman
    www.landy-planet.de

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      #3
      RE: steuern

      Hi eric!

      Der Knackpunkt an der Sache ist tatsächlich als was genau Dein Landy eingetragen ist. Soll heißen: wenn in den Papieren steht der wagen ist ein lkw dann dürfte es normalerweise keine Umstellung geben. Steht aber in den Papieren, dass der wagen ein PKW ist (egal als LKW zugelassen oder nicht) dann wird man wieder nach hubraum besteuert. Ich sag "normalerweise keine Umstellung" aus dem Grund weil ich dazu verdonnert wurde nach Hubraum zu zahlen... obwohl ich einen 130er fahre. Daraufhin legte ich wehementen Protest ein und habe mich dann erkundigt wie ein LKW zu definieren ist: die Ladefläche muss größer als der Fahrgastraum sein (bei Pickups... ich denke bei geschlossenen Fahrzeugen gilt das auch) und bei geschlossenen Fahrzeugen muss eine Trennwand eingebaut sein und die hinteren Seitenfenster müssen mit Platten zugeschweißt werden. Desweiteren müssen (soweit ich weiß) die Sitze ausgebaut werden und die Gurthalterungen so abgebaut werden, dass sie nicht mehr nutzbar sind. Alles in allem eine dämliche Regelung!

      Gruß

      Rooky

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        #4
        RE: steuern

        Hallo,

        schaut mal hier: Link

        Und vorallem lest mal in den dort angegebenen Links. Da könnt ihr eine Menge wichtiger Antworten auf eure Fragen finden.

        Ich bin auch erst vorgestern mit diesem Thema konfrontiert worden und musste mich jetzt damit richtig beschäftigen. Denn mit den von erci angesprchenen Märchen kann man halt nichts anfangen. Und die von Rocky genannte Version "LKW" ist auch nicht ganz genau zutreffend, sondern es handelt sich beim 130er um ein Mehrzweckfahrzeug oder so. Lest am besten selber nach und sucht euch dann die passenden Antworten für euer Fahrzeug raus.


        Grüße von der Nordsee

        Martin

        Unterschätze niemals die dunkle Seite (Märchenerzähler) der Macht! :evil:
        Wer sein Handeln ständig erklären kann, bleibt permanent unter seinen Möglichkeiten. ;)



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          #5
          RE: steuern

          halt mir gehts hier nicht drum wie was gelten soll, und was welche kriterien sind etc. das wurde hier ja schon anderweitig breit diskutiert
          ich will nur wissen ob und wenn wieviele mit nem bisherigen lkw-kasten-geschlossen oder auch lkw-offen oder wie es auch heißt (eintrag im brief) mit gewichtsbesteuerung jetzt einen änderungs bescheid bekommen haben.
          martin kann ich dich jetzt als ersten treffer zählen?
          hattest du "LKW-blablabla" im schein stehen oder mehrzweckfahrzeug?
          gruß eric

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            #6
            RE: steuern

            Hallo eric,

            in meinen Fahrzeugschein steht schon von Geburt (23.01.03) an unter Ziff.1 " LKW Offener Kasten".
            In dem neuen Steuerbescheid hat man mir jetzt mitgeteilt, dass der Dicke seit dem 01.05.2005 jetzt ein PKW ist. ?(

            Ich habe bisher für den 130er 210,-€ (nach Gewicht berechnet)
            Steuern im Jahr zahlen müssen und soll nun 401,- € (nach Hubraum) bezahlen. X(

            Ach ja, eine Nachforderung vom 01.05.05 bis jetzt war auch noch im Steuerbescheid enthalten.

            Gruß

            Martin

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              #7
              RE: steuern

              Hallo,

              mein 130er ist auf "lkw plane spriegel " zugelassen,
              Schon seit anfang an.

              Bezahle 210 € Steuern im Jahr.
              Fahr ihn zur Zeit offen .Wundere mich aber über den Begriff "Mehrzweckfahrzeug" für den 130er

              Das für dich zuständige Finanzamt hat aber freien Handlungsspielraum.
              Das heisst der Beamte entscheidet nach Gutdünken.

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                #8
                Moin,

                ich könnte mir vorstellen, daß findige Steuerbeamte, um "falsche und echte" LKW´s außeinanderzuhalten nicht nach äußeren Kriterien gehen oder nach der Nutzlast/Gesamtgewicht, denn das ist häufig geändert worden. Aber im Brief stehen auch die Sitzplätze .... und da könnten die Herren Fiskusmanager bei 3 die Obergrenze für LKW´s gesetzt haben 8o, und somit werden alle "Kombinationskraftwagen" mit mehr als 2/3 Sitzen zur Kasse gebeten - erscheint mir Plausibel...

                Nicht eingedacht ist natürlich die Wilkür von Finanzamt zu Finanzamt - die bekanntlich manchmal ungeahnte Ausmaße annehmen kann :(

                Gruß
                Constantin
                every man dies, no every man really lives

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                  #9
                  hab uch schon mal drüber nachgedacht, wonach die beim finanzamt ihre datensätze "filtern"... fraglich ist nur welche daten die überhaupt von einem haben... bei meinem versuch meinen disco umzubauen hatte ich recht starken kontakt zum amt und da wußten die fast nichts über anzahl von sitzplätzen, zuladungen etc. mußte denen ne kopie vom brief schicken damit die auch die daten von meinem disco hatten.
                  müsste ja auch irgendwie nach hersteller bzw fahrzeug typ gehen sonst würde doch fast jeder transit und sprinter besitzer auch einen änderungsbescheid bekommen
                  gruß eric

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                    #10
                    ...sonst würde doch fast jeder transit und sprinter besitzer auch einen änderungsbescheid bekommen

                    Hallo eric,

                    ist auch so. Hier haben z.B. alle T4 Fahrer mit LKW- Zulassung das freundliche Schreiben mit der Steuererhöhung bekommen.

                    Gruß

                    Martin

                    Unterschätze niemals die dunkle Seite der Macht! :evil:
                    Wer sein Handeln ständig erklären kann, bleibt permanent unter seinen Möglichkeiten.
                    ;)



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                      #11
                      Hallo Leute,
                      Auch wenn ich von der Toyo-Fraktion bin, hier mein Senf dazu:
                      Das Finanzamt geht nach der Schlüsselnummer zu Ziff. 3 im Fahrzeugschen.
                      da gibt es ein Programm das diese Schlüsselnummern ausfiltert.
                      Einige Fahrzeuge haben da nur Nullen stehen, die fallen erst einmal durchs Raster, werden aber sicher irgendwann auch gesichtet.
                      Wie was besteuert wird, ist eine ganz andere Sache, das liegt ganz beim Finanzbeamten, da es im Moment keine klare Vorgabe in Gesetzesform/ Verordnung/ Anweisung gibt und eh von Finanzamt zu Finanzamt variiert.

                      Und von 210,- auf 401,- Euro ist zwar auch einiges, aber absolut bezahlbar. was sollen den die sagen, die von 172,- auf 1184,- Euro hochgestuft werden, ich bin so ein Kandidat.
                      (Und eigentlich ist es sogar gerecht. Aber das ist nur meine bescheidene Meinung)
                      Gruß Tom

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                        #12
                        RE: steuern

                        Hallo Leute ...

                        seid nicht so knauserig und gebt Angela & Co. Euer Bestes ... Euer Geld

                        soviel Partiotismus möcht schon sein 8)


                        Ferdinand aus den Südsaaten

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                          #13
                          Hallo,

                          update:

                          Jetzt hats mich doch erwischt. Ich habe zwar keinen neuen Steuerbescheid bekommen, jedoch die Aufforderung , das Fzg beim FA vorzuführen. Habe ich auch gemacht. Wie ein Dieb ist die Pharisäerin um meinen Landy herumgeschlichen und hat sich alles angeschaut und blöde Fragen gestellt. Alle meine Argumente wollte die (nicht gerade kompetene Steuereintrieberin) nicht anerkennen. Sie blubberte was von "der Gesamteindruck zählt" und " Eintragung im Brief mit Lkw geschlossener Kasten" , "Schlüsselnummer 51" und "nur 2 Sitzplätze "interessieren sie nicht! Dann war sie so gnädig, ihre Ansicht zu überdenken, wenn ich eine komplette Trennwand fest eingebaue. Habe sie auf ein Hundetrenngitter heruntergehandelt und muss dann nochmal vorfahren!

                          Wegelagerer!! X( Tagdiebe!! :evil: Dreckspack!

                          Sollte das alles nicht helfen, muss ich halt doch Einspruch gegen den dann kommenden Steuerbescheid einlegen.

                          Ich halte Euch auf dem Laufenden

                          Gruß

                          Rulaman
                          www.landy-planet.de

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                            #14
                            Unverschämtheit! Dass man dieser Ignorantin vom FA so ausgeliefert sein kann, ist unglaublich. Lass dich nicht kleinkriegen.

                            Deinem Profil entnehme ich, dass es ein echter110er HT und damit LKW ist. Meinen 90er HT hat das hiesige FA ohne Begutachtung nur auf Grund meines schriftlichen Einspruchs wieder als LKW eingestuft, gerade weil die "objektiven Beschaffenheitskriterien des Fahrzeugs nach Bauart, Einrichtung und äußerem Erscheinungsbild", die ich Ihnen genannt habe, dies belegen. Hatte ihnen auch Vorführung angeboten, haben sie aber drauf verzichtet. Vergiss bei eventuellem Einspruch gegen Bescheid nicht die Aussetzung der Vollziehung des Bescheids, sonst musst du sofort zahlen. Es kann auch helfen, ein Gespräch mit dem zuständigen Sachgebietsleiter zu führen, welche Kriterien für die Einstufung als LKW in seinem Bereich gelten.
                            Besten Gruß, Karl
                            *** Stil ist keine Motorsäge ***

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                              #15
                              Leute, was habt Ihr denn für Probleme???


                              Ich habe im Dezember meinen neuen Bescheid über 401,00 € bekommen. Den habe ich mit Hinweis auf die EU Verordnung widersprochen und die Einzugsermächtigung entzogen. Daraufhin habe ich ein Schreiben bekommen das ich erst mal die 172 € bezahlen solle. Am 2 Februar hatte ich dann meinen Vorführtermin. Dort habe ich dann die FA Beamten die EU Vermittlerrichtline (115 Seiten) geschenkt.
                              Am 8 März habe ich freundlich angerufen und gefragt wie denn jetzt der Stande der Dinge sei und ich einen neuen Bescheid bekomme würde.

                              Seine Antwort: Er wolle es noch ein wenig liegen lassen, es muß doch endlich mal ein Urteil kommen nach dem man sich dann richten kann.

                              Also wie Ihr seht es gibt auch FA-Beamte die Denken und das nicht mal schlecht.
                              „Du kannst Dein Leben nicht verlängern und Du kannst es auch nicht verbreitern. Aber Du kannst es vertiefen!“
                              Gorch Fock

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