es geht ja das gerücht herum, das halter, die ihr fahrzeug schon länger als lkw-kasten geschlossen angemeldet haben, im rahmen der gesetzesänderung auch einen änderungsbescheid bekommen, und dann zeigen müssen ob sie die vorgegebenen kriterien für eine lkw-zulassung(besteuerung) überhaupt erfüllen.
ich kenne bis jetzt noch keinen fall wo das wirklich eingetrehten ist.
möchte mal gerne wissen bei wievielen das schon passiert ist. (wichtig nicht bei neuanmeldung sondern nur bei schon länger bestehenden anmeldungen d.h. > 2 jahre ). und bitte auch nur von fällen die man wirklich kennt. die geschichten von armen landy fahrern die irgendwo hinter den sieben bergen wohnen bei den sieben zwergen von denen man mal gehört hat das da irgendwann vor langer zeit mal was passiert sein soll bitte nicht ;)
gruß eric
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