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<quote>Motoräder müssen sogar mit Fernlicht fahren. </quote>
Und wenns dunkel wird, schalten Sie auf Abblendlicht zurück, oder was?
Mir war natürlich klar, dass das Fahren mit Fernlicht mindestens gegen §1 verstoßen würde. Meine Aussage war hier etwas überspitzt gemeint. Mir ist nicht klar, wieso sich §17(2) auf §17(1) beziehen sollte.
Wir sind hier wohl keine Juristen, aber selbst Juristen scheinen sich darüber nicht einig zu sein.
Fast richtig. Ich poste hier nicht aus der hohlen Hand. Ich habe meinen Bruder heute mittag beim Kaffetrinken gefragt, der ist Fachanwalt. Den frag ich grundsätzlich immer wenn ich einen Paragraphen sehe, da ich auch zur Fraktion "üblicher gesunder Menschenverstand" gehöre und somit unfähig Gesetzestexte richtig zu interpretieren. Das ist eine Fachsprache, die sich wie ein Gaunerdialekt auch irgendwie bekannt anhört, aber eigenen Regeln und anderen Wortgebräuchen folgt. Daher die Missverständnisse. Mir wäre es lieber, sie würden den ganzen Kram in Sanskrit abfassen. Dann würde ich nicht ständig darauf reinfallen. Aber das alles nur am Rande.
Als Moppedfahrer finde ich es ziemlich sch...e wenn Autos bei Tage mit Licht fahren...
:)
TFL,Standlicht,Abblendlicht und selbstverständlich Nebelscheinwerfer bei bester Sicht,hauptsache ich werde heute schon gesehen damit morgen jeder weiß wo ich lang fahre.
Auch in Ortschaften kann ich nicht erwarten das ich auf 20m gleich gesehen werde!
Auf Landstraßen muß ich auch unbedingt ein Fahrzueg in 1 km Entfernung sehen,um zu wissen ob ich die Straße kreuzen darf.
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