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LED Tag-Fahr-Licht.....????????

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    #31
    AW: LED Tag-Fahr-Licht.....????????

    Zitat von gkuehn Beitrag anzeigen
    Schlepp mir einen Paragrafen an, der mir verbietet tagsüber mit Begrenzungsleuchten (vulgo Standlicht) zu fahren
    STVO, Paragrah 17, Absatz 2:
    § 17 Beleuchtung

    (2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.


    Gruß Rainer
    https://www.ecosia.org/ Die Suchmaschine die Bäume pflanzt!

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      #32
      AW: LED Tag-Fahr-Licht.....????????

      Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.
      na - dann frag' mal 'nen polizisten, wie der das mit seinem gesunden menschenverstand auslegt ... ;)
      (hab' ich vorhin gemacht)

      im dunkeln - mann ...



      wieso regen sich eigentlich motorradfahrer über autofahrer auf, die nicht mit licht fahren?
      ich rege mich über diese gefühlt 25% der motorradfahrer auf, die nicht mit licht fahren!

      in unserer family fahren sogar alle fahrräder mit dauerlicht, nabendynamo sei dank :)
      Zuletzt geändert von krahni; 09.04.2010, 14:22.
      gruss
      andreas

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        #33
        AW: LED Tag-Fahr-Licht.....????????

        Zitat von Monox Beitrag anzeigen
        Hi Gisli,
        du fährst kein Motorrad,oder?

        Gruß Monox
        mittlerweile nicht mehr, aber was hat das damit zu tun ? ich sehe doch das motorrad mit licht immernoch genauso wie vorher oder gehen die lichter am krad aus wenn ich mein licht einschalte ? oder geht es vielmehr darum dass ich auf der landstrasse einen mit 200 km/h fahrenden motorradfahrer mit einem langsamen (100 km/h) auto verwechsele ;). in ganz skandinaven funktioniert das mit dem abblendlicht, nur die deutschen glauben mal wieder alles besser zu wissen.

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          #34
          AW: LED Tag-Fahr-Licht.....????????

          weil die auch ganz andere Lichtverhältnisse da oben haben. Müsste dir schon aufgefallen sein, wenn du da rum fährst.

          m01m
          diepraxisträgtdietheoriezugrabe

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            #35
            AW: LED Tag-Fahr-Licht.....????????

            ja, ist mir auch schon aufgeallen, mir ist aber auch schon aufgeallen das man bei uns leider sehr sparsam mit licht um geht - warum auch immer. wenn mir bei nebel in der dämmerung immer noch 20% autos entgegenkommen die kein licht an haben und noch dazu, grau oder schwarz sind. ich denke viele vergessen einfach das licht einzuschalten weil man ja noch was sieht, wenn ich grundsätzlich mit ablendlicht fahre vergesse ich es nicht, das schafft sicherheit - ganz einfach und fast kostenlos. ich kann nicht nachvollziehen warum sich manche mit händen und füssen dagegen wehren .

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              #36
              AW: LED Tag-Fahr-Licht.....????????

              Ich habe sowohl hinten die Bremsleuchen als auch vorne die Standlichter durch LED-Birnen ersetzt.
              Das ist sowohl hinten als auch vorne deutlich heller, als auch vom Verbrauch her geringer.
              Die Birnen gibts für ganz kleines Geld 'Made in China' (~3-4€ das Paar) die haben dann natürlich keine E-Nummer...

              Auf dem Photo leuchtet jedoch nur eine der beiden Birnen, bei der anderen ist der Kontakt kaputt gewesen (es lag nicht an der Birne ;) )
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                #37
                AW: LED Tag-Fahr-Licht.....????????

                Tag-Fahr-Licht hin und her !
                Hauptsache, es sieht nicht so bescheuert aus, wie beim Audi !

                Gruß Vogtlandy:D

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                  #38
                  AW: LED Tag-Fahr-Licht.....????????

                  Guten Morgen
                  Ich habe durch Klarglasscheinwerfer sowieso extra Standlicht und die original Positionsleuchten über ein TFL-Relais von Conrad geschaltet. Die gehen 30sec. nach Motorstart an und fertig. Der TÜV-Mann fands gut...
                  Die LEDs hatte ich auch drin, die haben aber nach 3 Monaten angefangen zu flimmern.
                  Mit winkendem Gruss
                  Björn

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                    #39
                    AW: LED Tag-Fahr-Licht.....????????

                    Mal abgesehen davon, dass ich Tagfahrlicht nicht nur auf dunklen ostdeutschen Alleen ziemlich sinnvoll finde:

                    Die LED-Ersatzbirnen aus China sind recht unterschiedlich in der Qualität. Manche vertragen ganz offensichtlich höhere Spannungen wie 14-14,5Volt nicht, weil sie wirklich auf 12 Volt ausgelegt sind. Dann sind sie nach kurzer Zeit kaputt und der günstige Kaufpreis relativiert sich. Ein Kauf bei einem Händler, wo man das dann auch reklamieren kann, empfiehlt sich daher. Habe schon etwas Lehrgeld mit dem Direktimport solcher Teile aus Hongkong bezahlt.
                    Besten Gruß, Karl
                    *** Stil ist keine Motorsäge ***

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                      #40
                      AW: LED Tag-Fahr-Licht.....????????

                      Diese LED-Ersatzbirnen, welche Typenbezeichnung haben denn diese bzw. welche Birnen gehören überhaupt da rein ?




                      okay, es sind BA15S.... habe es gerade selber herausgefunden.... :D:D:D
                      Zuletzt geändert von Inselkind; 10.04.2010, 09:31.

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                        #41
                        AW: LED Tag-Fahr-Licht.....????????

                        Hallo Zusammen..
                        ich hab mich hier mal durchgelesen und bin sehr interessiert an der Bezugsquelle und der Schaltung für die LEDs zum pimpen der Begrenzungsleuchten zum Tagfahrlicht..
                        Bitte postet diese mal .. Bilder wären auch klasse...

                        Danke und ein früh-fröhliches HoHoHo 8)

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                          #42
                          AW: LED Tag-Fahr-Licht.....????????

                          Wenn man das selber machen will holt man sich je Standlichtleuchte eine CREE 3W LED auf Kühlkörper, baut sich eine Konstandstromquelle auf und befeuert dann damit die LEDs ... und siehe da die LEDs halten dann auch.

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                            #43
                            AW: LED Tag-Fahr-Licht.....????????

                            STVO, Paragrah 17, Absatz 2:
                            § 17 Beleuchtung
                            (2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.
                            @zebulon: Beliebter Lese und Verständnisfehler, der gerne als Aufreger kolportiert wird.

                            Der Gesetzgeber definiert zuerst in Absatz 1 die Situation in der er eine Beleuchtung vorschreibt. Dann welche Beleuchtung in der betreffenden Situation einzusetzen ist.

                            §17.1 Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen.

                            Auf diese Situation bezieht sich Absatz 2, der das alleinige Fahren mit Begrenzungsleuchten (verständlicherweise) verbietet.

                            Juristen ticken hinsichtlich Logik und Sprache anders als der Rest der Menschheit.

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                              #44
                              AW: LED Tag-Fahr-Licht.....????????

                              Ja, man ließt immer wieder, dass sich §17.2 auf §17.1 bezieht. Ich weiß auch noch nicht so recht, was ich glauben sollte.
                              Aber wenn sich §17.2 "Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren." wirklich auf §17.1 bezieht, dann dürfte man ja tagsüber mit Fernlicht fahren, egal ob man jemanden blendet oder nicht.
                              Oder sehe ich das falsch?

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                                #45
                                AW: LED Tag-Fahr-Licht.....????????

                                egal ob man jemanden blendet oder nicht.
                                Nope. Du darfst grundsätzlich niemanden blenden. Das verbietet das Straßenverkehrsrecht bereits in §1 StVO

                                §1 Grundregeln
                                1. Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
                                2. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

                                Aber selbstverständlich darfst Du tagsüber mit Licht rumfahren, wenn Du das willst, solange Du niemanden blendest. Motoräder müssen sogar mit Fernlicht fahren.

                                Und dann gibt es noch die alte Juristenweisheit: Wenn Du einen Paragraphenabschnitt brauchst, dann lies alle Abschnitte und mindestens den Paragraphen davor und den danach.

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