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Dachgepäckträger eintragen lassen?

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    Dachgepäckträger eintragen lassen?

    Muss ich eigentlich einen Dachgepaecktraeger in die Papiere eintragen lassen, oder brauch ich ne ABE dafuer?
    Als nicht fest verbundenes Teil (Klemmverbindung) muesste das evtl. ueberfluessig sein, oder?
    Ich denke gerade ueber einen Eigenbau nach....

    #2
    Ich weiss, dass jetzt nicht genau, aber ich meine mal gehört zu haben,
    dass man den eintragen lassen muss.

    Gruss, Marvin

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      #3
      hola!

      ein dachgepäckträger ist in keinster weise eintragungspflichtig!

      auch dann nicht wenn es ein selbstgebauter ist.

      er muss nur halten.

      es gibt auch keine ABE oder áhnliches da es sich um ein temporäre angebrachtes zubehörteil handelt.

      trägt dir normalerweise auch kein prüfer ein.

      gruss

      josh

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        #4
        Hi Leute,

        Direkt eingetragen wird er nicht, aber die geänderte Höhe wurde bei uns eingetragen.

        Grüße Daniel
        Grüße Daniel

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          #5
          Dachträger eintragen

          Moin Daniel,
          ich kann mir nur schwer vorstellen, dass es Sinn macht, die geänderte Höhe einzutragen, denn den Dachträger kannst Du doch jederzeit wieder entfernen, dann müßte doch die Fahrzeughöhe erneut geändert werden.

          Gruß

          Dirk

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            #6
            Hat der TÜV´ler trotzdem geändert. Ob das nun Sinn macht oder nicht...
            Allerdings waren bei uns halt noch die Zusatzscheinwerfer dran montiert, vielleicht hat er´s deswegen gemacht.
            Eventuell hats auch bauliche Hintergründe, da unsere Leiter Träger und Auto fest miteinander verbunden hat (mit Schrauben und nicht nur Dachrinnenklammern).

            Grüße Daniel
            Grüße Daniel

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              #7
              RE: Dachgepäckträger eintragen lassen?

              Hallo,
              wenn er nicht vorne, hinten oder an der Seite (incl. Außenspiegel) über die Fahrzeugabmessungen hinaussteht nicht.
              Wenn er nur zum klemmen ist (Thule o.ä.) sowieso nicht.

              Grüße
              Marco
              British dogs are like british cars - make lots of noise, have lots of defects.

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                #8
                Nein, muß, bzw. wird nicht eingetragen, da er jederzeit wieder abgebaut werden kann und somit die orginal Fahrzeugdimensionen wieder stimmen.

                Wenn Du mit - z.B. ZUsatzscheinwerfern - beim TÜV vorfährst, dann gehört es Dir nicht anders, weil der TÜVler - und das mit Recht - davon ausgehen muss, dass Du immer so rumfahren willst. Aber der Spritverbrauch steigt dadurch nicht unerheblich.

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