Kann mir bitte jemand sagen,ob es laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):
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Keine Ankündigung bisher.
Montage: Sandbleche am Fahrzeug erlaubt
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Montage: Sandbleche am Fahrzeug erlaubt
Hallo,
Kann mir bitte jemand sagen,ob es laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):
erlaubt ist Sandbleche an den hinteren Fenstern des Defender 110 zu montieren.Ich meinte gelesen zuhaben: NICHT IM ÖFFENTLICHEN STRASSENVERKEHR ZUGELASSEN.
Zitat:Nur Idioten ändern sich nichtStichworte: -
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AW: Montage: Sandbleche am Fahrzeug erlaubt
Da wo die StVo greift, braucht man keine Bleche... ;)
Nee - im Ernst: ich würde die der Rennleitung auch als ordnungsgemäß befestigte Ladung verkaufen.
Hab mich mal mit nem Polizisten unterhalten, der (privat) sogar der Meinung war, das Rad auf der Haube, würde er bei einem als LKW zugelassenen Landy als Ladung sehen...:O===O:;)
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AW: Montage: Sandbleche am Fahrzeug erlaubt
Zitat von andyundjenny Beitrag anzeigenHab mich mal mit nem Polizisten unterhalten, der (privat) sogar der Meinung war, das Rad auf der Haube, würde er bei einem als LKW zugelassenen Landy als Ladung sehen...
Das Reserverad ist immer Ladung,
egal bei welcher Fahrzeugart.Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
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AW: Montage: Sandbleche am Fahrzeug erlaubt
Halloooooo, wir sind immer noch ein relativ freies Land, aber was nicht ausdrücklich gesetzlich erlaubt ist, ist noch lange nicht verboten.
...also vernünftig und sicher befestigen und gut ist....wenn die Dinger einen Schaden verursachen, haftest Du, also sorge dafür, dass dir keiner Leichtsinn vorwerfen kann...G4Dachträger RR LM für 600€ zu verkaufen
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