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Hallo Leute,
ich brauche mal wieder eure Hilfe. Ich fahre einen 130'iger CC den ich mit Pritsche oder Wohnkabine nutze. Der Verwendungszweck ist ausschließlich privat (keine gewerbliche Nutzung). Das Fahrzeug hat eine LKW-Zulassung. Einen Fahrtenschreiber brauch ich nicht, das habe ich bereits herausgefunden, aber muß ich ein "Tageskontrollblatt" führen?
Danke für die Unterstützung.
Gruss
Frank
Auf Seite 1 des pdf's steht, daß sich die Nachweispflicht auf Gütertransporte erstreckt. Auf Seite 2 heißt es unter 1. "Für private Fahrten brauchen generell keine Aufzeichnungen der Lenk und Ruhezeiten getätigt zu werden." - Über 7,5t wiegt der 130 ja doch noch nicht, oder? ;-)
Also: solange du nicht gewerblich fährst, brauchst Du keine Aufzeichnungen zu führen, in dem Moment, wo Du damit Geld verdienst (selbständig oder angestellt ist egal!), schon. So habe ich das aus dem 2er-Schein auch noch in Erinnerung gehabt. (Sollte Dein KFZ (der gesamte Zug) über 7,5t haben, ist Nachweispflicht immer - auch privat! - nötig.)
Wer das Merkblatt braucht (stammt zwar aus BW sollte aber Bundesweit gelten), bitte eine kurze Mail. Ich kann's hier nicht anhängen (pdf!)
Hallo,
zuerst einmal vielen Dank für den super Link,
das hat mich in meiner Info bestätigt das ich für meinen 130er cc mit Lkw-zulassung und gewerblicher Nutzung ebenfalls keine Aufzeichnungen machen muß da ich nur Werk-Nahverkehr fahre,
also meine eigenen Baumaschinen und Material welches ich zumr Ausübung meiner Arbeite selbst benötige, und das im Umkreis von 50km.
Wenn Du den Landy als LKW fährst - auch privat - darfst Du in Europa nur auf eines nicht vergessen: Ein popeliger, ungebremster, max. 400 kg leichter Gepäckanhänger IST EIN ANHÄNGER! Und damit fällst Du ohne wenn und aber unter das Sonn- und Feiertagsfahrverbot (Fahrverbot für LKW mit Anhänger sowie LKW über 7,5 t an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen von 0:00h bis 22:00h - oder schon ab 22:00h des Vorabends?). Und zwar auf allen öffentlichen Straßen. Außerdem gilt es, das Ferienfahrverbot für LKW (mit Anhänger - Definition analog zum Sonn- und Feiertagsfahrverbot) auf Autobahnen am Samstag von 7:00h bis 24:00h auf ausgewählten Autobahnen zu beachten. Also wenn Du z.B. mit Wohnwagen fährst, solltest Du die Reisezeiten nicht aufs Wochenende legen... oder Dich nicht erwischen lassen. So viel ich weiß sind in der BRD etwa 400.- € fällig. Und dann gibt es da noch die nicht bundeseinheitlichen Feiertage (z.B. Maria Himmelfahrt am 15. August in Bayern - aber nicht in NRW) für die das Fahrverbot auch gilt... Oder den Tag der Französischen Revolution (in F), oder St. Barbara (in I), oder...
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