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Versicherungsschutz bei Offroadfahrten

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    Versicherungsschutz bei Offroadfahrten

    EDIT: Dies hier ist der vierte oder fünfte Antwortbeitrag, der Anfang steht etwas weiter unten im thread

    Alle Teilnehmer der Veranstaltung reisen mit ihren Fahrzeugen an.
    Wir gehen davon aus, dass die Fahrzeuge entsprechend Verkehrsicher sind, da sie ja auf öffentlichen Strassen anreisen.
    Eine optische Begutachtung der Fahrzeuge wird daher nicht erforderlich sein und kann auch keine Gewähr darstellen. Dazu müsste man einen KFZ-Sachverständigen hinzuziehen und dies würde die Kosten sprengen.
    Wir gehen davon aus das alle Teilnehmer dahingehend mündig sind.
    Alkohol und Drogen während der Veranstaltung sind nicht auszuschließen und wir können auch nicht hingehen und in regelmäßigen Abständen alle Teilnehmer darauf testen. Wer unter Alkohol und Drogen Unfälle verursacht ist in diesem Sinne wohl strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen und zivilrechtlich Haftbar zu machen.

    Wir können nur soweit eingreifen, dass Teilnehmer die offensichtlich durch Einfluss von Alkohol oder Drogen die Sicherheit gefährden ein Verbot zum befahren des Geländes ausgesprochen wird.

    Wir, als rein private Veranstalter können nicht jedes Risiko ausschließen und es ist uns auch nicht möglich einen Versicherungsschutz anzubieten.

    Grundsätzlich können wir nur an die Vernunft der Teilnehmer appelieren!

    Die stattfindenen Wettbewerbe werden natürlich so ausgerichtet, dass es zu keinen Unfällen zwischen den Fahrzeugen kommen kann.
    Wie auch überall, ist jeder für sein fahrerisches Können und das, was er sich zumutet selber verantwortlich. So auch beim Wettbewerb und dem freien Fahren im Gelände.

    #2
    Liebes Orga Team...

    ...bitte lasst euch nicht vom Weg abbringen! ;(

    Zitat: "obwohl - ist es Euere Aufgabe, zu kontrollieren,"

    Es ist wohl klar das jeder auf so einem Gelände für sich verantwortlich ist. Was soll man da schreiben ? Auf dem Nürburgring fährt auch jeder mit Haftungsausschluss ! Wie soll es auch sonst funktionieren ? X(


    Ich Danke für eure schon jetzt geleistete Organisation, die ihr ehrenamtlich und aus eigenem Entschluss hier leistet. =)

    Es ist wie es ist, je größer der Ballon, je mehr möchten in der Gondel sitzten, nur starten will keiner.

    Kommentar


      #3
      RE: Liebes Orga Team...

      Original von Ralf
      .....je größer der Ballon, je mehr möchten in der Gondel sitzten, nur starten will keiner.
      Klasse!! ;)

      Kommentar


        #4
        Saisonauftakt:


        Grüße, Guido

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          #5
          Original von Hobie
          Das das ganze als "Sportveranstaltung", mit entsprechend entfallendem Versicherungsschutz gilt, möchte ich mal anzweifeln. (bei dem geplanten Trial bin ich mir da dann nicht mehr so sicher)
          Hallo Hobie,

          darf ich das so interpretieren, dass ich, wenn ich nicht am Trial teilnehme, den gleichen Versicherungsschutz genieße, wie im öffentlichen Straßenverkehr - ich also gar keine zusätzliche Versicherung brauche? Gern würd ich das so sehen, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass meine Volkasko den Schaden deckt, wenn ich wahrheitsgemäß mitteile, dass ich die Kontrolle über mein Fahrzeug verloren habe, als ich einen Berg hinunter fuhr (und irgendjemand auch noch die Oberflächenbeschaffenheit und das Gefälle verrät). Zahlt meine Haftpflicht wirklich den Schaden desjenigen, der mir unten in die Falllinie fuhr? - oder hat der dann ein Problem, denn jeder fährt auf eigenes Risiko?? - oder hab ich das Problem, weil ich zwar (als Schadenstifter) die Reparaturkosten meines Unfallgegeners ersetzen muss, aber meine Kfz-Haftpflicht und meine Privat-Haftpflicht "NJET" sagen???

          lg

          Claudi

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            #6
            Ich sehe das so,
            wenn du z.b. einen Hang herabfährst, und in Falllinie hat grade jemand sein Wagen geparkt dann zahlt zuerst einmal deine Haftpflichtversicherung den anderen Schaden, aber ich denke mal das die bei dir schon die Ansprüche gelten machen wird.
            ich kann mir nicht vorstellen das eine normal eKFZ-Versicherung Schäden welche im Offroad-Bereich anfallen abdeckt.


            gruß
            Thorsten

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              #7
              Hallo,

              ich wage auch mal zu bezweifeln,dass dies eine normale KFZ versicherung übernimmt....

              Denke ,dass genau aus diesem Grund auch bei den meisten Offroadveranstaltungen eine "Verzichtserklärung" vom Fahrzeugführer unterschreiben werden muß....

              Zu diesem thema sollte uns doch unser Mitgleid "Amarok" auskunft geben können....
              Liebe Grüße

              Olaf / 300 TDi

              Kommentar


                #8
                Versicherungsschutz Offroading

                @ all,

                um das Thema Versicherungsschutz bei Offroadfahrten zu klären, bitte ich euch einen neuen Thread zu eröffnen!
                Die Klärung der Angelegenheit geht zu sehr OT vom Treffen und es kann so auch besser von anderen Interessierten gefunden werden!

                Kommentar


                  #9
                  Das waren die ersten paar Beiträge, und damit der START des Themas durch Marllandy:

                  (Das Ausschnippeln und Zusammenfügen und Umwandeln in ein neues Thema war hier sicherlich sinnvoll - ist aber immer viel Arbeit und geht manchmal - wie hier - ein bißchen daneben. Sorry dafür, aber einfach erst diesen Beitrag hier lesen, und dann ganz oben weiterlesen !)

                  Original von Marllandy
                  Hallo Organisatoren und sonstige Fachkundige ....

                  ... sicherlich werde ich, falls ich Euer Gelände befahren möchte, genötigt, den obligatorischen Haftungsausschluss zu unterschreiben - was bedeutet das in der Praxis? Mal einige nicht so unrealistische Situationen, in die jeder mal kommen könnte ... wer zahlt was [Nebenbedingung: das Auto ist ganz normal haftpflicht- und vollkaskoversichert, der Unfallort wird nicht verlegt, alle beteiligten Fahrzeuge sind verkehrssicher (getüvt) und haftpflichtversichert, es wird nicht gelogen]?

                  - ein Fußgänger springt vor den Kühler und wird verletzt
                  - ein Baum springt vor den Kühler und wird umgelegt
                  - ein anderer Landy kommt von rechts den Berg runter und triff meinen
                  - ein anderer Landy kommt von links den Berg runter und triff meinen
                  - ein anderer Landy kommt von rechts den Berg rauf und triff meinen
                  - ein anderer Landy kommt von links den Berg rauf und triff meinen
                  - ich parke meinen auf dem Spiegel und fahre nur noch Rollstuhl
                  ... und das Ganze noch einmal, wenn einer der Beteiligten (nicht der Baum) Restalkohol im Blut hat?

                  Kann man sich gegen diese Risiken auf Euerer Veranstaltung versichern?

                  lg

                  Claudi
                  Original von Moonbull
                  Mit der Haftungsausschlusserklärung erklärt ihr, dass für euer Tun auf den Geländen weder die Betreiber noch die Veranstalter zur Rechenschaft oder Haftung zu ziehen sind.
                  Wie soll das auch gehen?
                  Für Fahrfehler, Unfälle zwischen Autos, Autos und Personen, Kontakt mit Steinen oder Bäumen, Feuer im Zelt, etc. kann doch kein anderer Haftbar gemacht werden!
                  Grundsätzlich gilt, jeder ist für sein Handeln selbst verantwortlich.

                  Die normalen KFZ-Versicherungen decken Unfallschäden bei Sportveranstaltungen nicht! Bei Personenschäden ist man über die Krankenkasse oder der normalen Haftpflicht abgesichert.

                  Ob man sich gegen Offroadschäden am Auto versichern kann, weiß ich nicht genau.
                  Es soll wohl eine derartige Versicherung geben. Ich habe mal sowas gehört.
                  Genaues kann ich dazu aber nicht sagen.
                  Das ist eine Frage für Versicherungsexperten.
                  Original von Marllandy
                  Original von Moonbull
                  Die normalen KFZ-Versicherungen decken Unfallschäden bei Sportveranstaltungen nicht! Bei Personenschäden ist man über die Krankenkasse oder der normalen Haftpflicht abgesichert.
                  Hallo Wolfgang,

                  vielen Dank für die Info - mir war schon klar, dass Ihr als Veranstalter nicht haftbar zu machen seid ... obwohl - ist es Euere Aufgabe, zu kontrollieren, ob die auf das Gelände fahrenden Fahrzeuge verkehrssicher sind (überprüfung Fahrzeugschein/TÜV/kurze optische Kontrolle) und ob die Fahrer fahrtüchtig sind (Alkohol, Drogen, ...) - und ob die erforderlichen Versicherungen bestehen?

                  Bei einem Unfall fordert meine Krankenkasse grundsätzlich eine Kostenerstattung vom Unfallverursacher - was ist, wenn der nicht Haftpflichversichert ist? Deren Problem, oder meines, oder doch Eueres? ... tritt seine Haftpflichtversicherung denn überhaupt ein, wenn er mit seinem Fahrzeug mir einen Personenschaden zufügt (auf so einer Veranstaltung)?

                  Wäre schön, wenn Ihr ein "Rundumsorglospaket" für Eueren Event anbieten könntet - Nachfrage besteht!

                  lg

                  Claudi
                  Original von discoveryTD5
                  Je mehr...

                  ....desto besser !!!


                  Wird ein Landy "Wutzstock" !!!

                  Lasst uns alle im Schlamm spielen !!!

                  Auf zum Blacklandy
                  Ich fürchte das kannste vergessen, jetzt wo Wolfgang und Sacha uns nach Drogen und Alkohol kontrollieren müssen, hat das mit WUTZSTOCK nahezu nix mehr zu tun :D

                  Gruß

                  Michael


                  P.S.: Was ist mit meinen Spurverbreiterungen?? Muss ich die abbauen?? >> sind noch nicht eingetragen, was ist da mit dem Versicherungsschutz???
                  Original von Hobie
                  oh je..

                  Ich habe leider keine Möglichkeit am Vatertagswochenende auf dieses Treffen zu fahren, möchte meinen Senf aber mal kurz zu dieser Versicherungsfrage abgeben.

                  Ich denke ersteinmal:

                  No Risk No Fun

                  und dann,

                  Der Veranstalter, bzw Betreiber des Fahrgeländes wird sich durch entsprechende Freistellerklärungen aus der Haftung nehmen. insofern sind "heranstürzende Bäume" nicht in Regreß zu nehmen.

                  Das "zwischenmenschliche" wird durch die in der Regel vorhandenen Haftpfichtversicherungen, sowohl privat wie auch PKW, abgedeckt.

                  Das das ganze als "Sportveranstaltung", mit entsprechend entfallendem Versicherungsschutz gilt, möchte ich mal anzweifeln. (bei dem geplanten Trial bin ich mir da dann nicht mehr so sicher)

                  Generell meine ich aber, das man lieber im Bett liegen bleiben sollte, wenn man den herabstürzenden Himmel nahen sieht.

                  Hobie, der auch gern gut versichert ist und am Vatertag seinen väterlichen Pflichten folgt
                  Gruß, Ulli

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                    #10
                    Hallo,

                    also das mit den von Euch angesprochenen "Sportveranstaltungen" ist so:

                    Bei jedem Eurer Versicherungsverträge zur Kfz-Haftpflicht- sowie Kaskoversicherung sind die AKB der Versicherungen mit einbezogen. Die Musterbedingungen hierzu lauten so:

                    § 2 b AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherungen) besagt:

                    Abs. 1: Obliegenheit vor Eintritt des Versicherungsfalls: Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei,
                    a) wenn das Fzg zu einem anderen als dem im Vertrag angegebenen Zweck verwendet wird.
                    ...
                    d) in der Kfz-Haftpfl.versicherung, wenn das Fzg zu behördlich nicht genehmigten Fahrveranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, oder bei den dazugehörigen Übungsfahrten verwendet wird.

                    Abs. 3: Ausschlüsse:Versicherungsschutz wird nicht gewährt,
                    ...
                    b) für Schäden, die bei der Beteiligung von Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, oder bei den dazugehörigen Übungsfahrten entstehen; in der Kfz-Haftpfl.versicherung gilt dies nur, bei Beteiligung an behördlich genehmigten Fahrtveranstaltungen oder den dazugehörigen Übungsfahrten;
                    ...

                    Also das bedeutet:
                    Bei einer Veranstaltung, wo es darum geht, auf Zeit eine bestimmte Strecke so schnell wie möglich zurückzulegen, besteht kein Versicherungsschutz im Innenverhältnis. D.h. wenn was passiert, und Ihr Dritten einen Schaden herbeiführt, muß die KH-Versicherung eintreten und dem Geschädigten seine Schaden bezahlen. Sie hat jedoch eine Rückgriffsmöglichkeit gegen den Versicherungsnehmer; diese ist jedoch pro Obliegenheitsverletzung auf 5.000,00 EUR begrenzt.

                    Bei der Kaskoversicherung sieht es aber schlecht aus. Wenn Ihr Euer eigenes Auto ramponiert, dann beruft sich die Vers. auf Abs. 3 und zahlt nichts. Euer Risiko ist salopp gesagt aber immer auf den Fahrzeugwert begrenzt. Also recht überschaubar!

                    Fragt mich aber nicht, ob jetzt das, was da veranstaltet wird, eine Rennveranstaltung im Sinn der Norm ist. Im Zweifel würde ich das aber schon so sehen.

                    Jetzt noch zur Haftung des Veranstalters:
                    Eigentlich wollte ich dieses heikle Thema nicht ansprechen. Aber m. E. nach sollte der Veranstalter sein Risiko durch eine entsprechende Versicherung absichern. Bitte seid mir nicht böse, wenn ich hier jetzt Unruhe stifte. Ihr solltet jedoch einfach die Problematik sehen, die hinter diesem Thema steckt.
                    Wenn alles gut geht, schreit niemand! Aber lasst irgendetwas passieren, wo es um richtig Geld geht (Schwere Verletzungen mit Dauerschäden), dann wird immer geprüft, ob den Veranstalter ein Verschulden trifft. Der geschädigte Teilnehmer will sicher nicht auf seinem Schaden sitzen bleiben. Also unternimmt er was, und versucht, sich beim Veranstalter schadlos zu halten, wenn er der Ansicht ist, das dieser schuldhaft gehandet hat. Wenn was passiert ist sowieso immer jede Freundschaft kaputt und vorbei! Was macht Ihr dann?? Ein Richter kann schnell der Ansicht sein, dass ein vertraglich vereinbarter Haftungsaussschluß -aus welchen Gründen auch immer- unwirksam ist! Einen Sozialversicherungsträger, auf den Ansprüche übergegangen sind, interessiert es nicht, dass die Veranstalter und Teilnehmer dicke Freunde sind! Der nimmt regress und das so gut er kann!!
                    Wollt Ihr wirklich dieses Risiko persönlich tragen? Am besten noch gesamtschuldnerisch?? Bitte sagt jetzt nicht, dass es eine rein private Veranstaltung sein wird! Das zieht hinterher sicher nicht.
                    Erkundigt Euch doch bei Vereinen, die regelmäßig Trial usw. veranstalten! Die können Euch bestimmt aus ihren Erfahrungen hilfreiche Tipps geben.

                    Nicht für Ungut. Ich hoffe, dass es eine tolle Zeit wird!!

                    Gruß

                    Rulaman
                    www.landy-planet.de

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                      #11
                      Original von Rulaman
                      D.h. wenn was passiert, und Ihr Dritten einen Schaden herbeiführt, muß die KH-Versicherung eintreten und dem Geschädigten seine Schaden bezahlen. Sie hat jedoch eine Rückgriffsmöglichkeit gegen den Versicherungsnehmer; diese ist jedoch pro Obliegenheitsverletzung auf 5.000,00 EUR begrenzt.

                      Bei der Kaskoversicherung sieht es aber schlecht aus. Wenn Ihr Euer eigenes Auto ramponiert, dann beruft sich die Vers. auf Abs. 3 und zahlt nichts. Euer Risiko ist salopp gesagt aber immer auf den Fahrzeugwert begrenzt. Also recht überschaubar!

                      Fragt mich aber nicht, ob jetzt das, was da veranstaltet wird, eine Rennveranstaltung im Sinn der Norm ist. Im Zweifel würde ich das aber schon so sehen.
                      Hallo Rulaman,

                      vielen Dank für die Info - kennst Du einen Versicherer, der das Restrisiko (5 T€ sind zwar überschaubar, aber deutlich mehr, als ich mir an einem Wochenende leisten möchte) abfangen würde? ... und da bleibt ja noch das Restrisiko am eigenen Fahrzeug, OK, auch überschaubar - schon ein deformierter Kotflügel würde zu einem wirtschaftlichen Totalschaden führen ... warum hab ich die Vollkasko noch nicht gekündigt ;( ... und das Restrisiko an Leib und Leben - oder hab ich da was übersehen?

                      Wäre sehr dankbar, wenn hier ein Rundum-Sorglos-Paket angeboten würde.

                      lg

                      Claudi

                      # # # hab den Cartoon gesehen und keine mail geschrieben - mein roadrunner ist halt kein SUV :D

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                        #12
                        Hallo Claudi,

                        habe leider nur Fachwissen anzubieten. Bin halt nicht im Außendienst einer Versicherung. Daher kann ich zu Deiner Frage keine konkrete Versicherung nennen.
                        Aber als Vorschlag zur Vorgehensweise wäre, vielleicht über deine Versicherungsagentur oder Makler konkret nachzufragen, ob die Teilnahme am Event als eine entsprechende "Rennveranstaltung" angesehen wird. Wenn Sie Dir ausdrücklich und schriftlich bestätigen, dass Versicherungsschutz besteht, dann bist Du m.E. aus dem Schneider.
                        Aber ehrlich gesagt glaube ich nicht, dass jemand sowas macht. Daher bleibt nur eine spezielle Versicherung. Die schließt aber in der Regel nicht der einzelne Teilnehmer ab, sondern, der Veranstalter insgesamt.(... und legt die Kosten über die Teilnehmer-/Startgebühr um)

                        So da wären wir wieder an einem Punkt angelangt, die Moonbull gar nicht so gern sieht. Aber lieber vorher leise diskutiert als hinterher laut geklagt!

                        Gruß

                        Rulaman
                        www.landy-planet.de

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                          #13
                          Versicherung/Off-Road

                          Also, ich habe es schon hinter mir ; es gibt keinen €. Wer solche
                          Veranstaltungen besucht oder Off-Road abseits durchs Gelände kracht
                          trägt seinen Schaden bzw. Kosten selbst. Gruss Jürgen

                          Kommentar


                            #14
                            RE: Versicherung/Off-Road

                            Original von Inde-Doppelschlag
                            ... es gibt keinen €. Wer solche Veranstaltungen besucht oder Off-Road abseits durchs Gelände kracht trägt seinen Schaden bzw. Kosten selbst.
                            Hallo Jürgen,

                            Du sprichst jetzt aber nur den eigenen Schaden aufgrund eigenen Handelns an ?( - oder trägt immer jeder seinen Schaden 8o ... es kann doch nicht sein, dass einer, der nur so im Gelände rumsteht, egal ob auf seinen Füßen oder Rädern, seinen Schaden selber trägt, nur weil jemand vorsätzlich, grob fahrlässig oder nur fahrlässig oder sogar "unvermeidbar" mit seinem Fahrzeug ihm einen Schaden zufügt. Wenn meinem Kleinen oder mir etwas zustoßen würde, könnte ich mir vorstellen, dass ich persönlich (und mit mir die Versicherungen, die in Vorleistung treten) versuchen würde, den Schadestifter haftbar zu halten - sollte er nicht liquide sein, und seine Versicherung den Schutz verweigern, würden wir uns an den/die Veranstalter halten. Uns wär es dann auch egal, ob hier eine Versicherung eintritt oder nicht, und auch, ob der/die Veranstalter alles getan haben, was in deren Einflussbereich fällt, den Schaden zu verhindern - wenn bis zur Veranstaltung nicht geklärt ist, wer welches Risiko trägt, bzw. welche Risiken durch Versicherungen abgedeckt sind, werde ich nicht in das Gelände fahren.

                            Trotzdem wird es ein schönes Treffen, denn wir kommen ja zusammen, um uns persönlich kennzulernen, und nicht, um einen Wettkampf auszutragen oder uns anderweitig auszutoben - oder?

                            Grüße mitten aus´m Pott


                            Norbert
                            ... nach der Tour ist vor der Tour ...

                            Kommentar


                              #15
                              RE: Versicherung/Off-Road

                              Moin,

                              Kaskoversicherungen bezahlen auf keinen Fall und die Haftpflicht ist bei solchen Veranstaltungen normalerweise auch nicht zahlungspflichtig, denn in jedem Vertrag den ich kenen steht drin, dass Sportveranstaltungen und Fahren abseits des Geltungsbereiches der STVO nicht inbegriffen sind. Soweit ich das sehe begeht man einfach Vertragsbruch. Möge man mich korrigieren wenn ich das falsch sehe!

                              Wenn ich bei uns im Forst nen Unfall baue hab ich Pech....kann das selbst vor der BG nur ganz begrenzt geltend machen. Nicht gegenüber meine Haftfplicht.

                              So......es gibt gerade für solche Treffen und Sportveranstaltungen eine Sportgeräteversicherung. Kontakt zu einem Makler der solche Versicherungen für Offroader vermittelt müsste ich herstellen können.


                              Allerdings soll sich da jede Person die es für nötig befindet bitte selbst versichern. Von der ORGA die das auch nur hobbymäßig und aus Spaß an der Freude macht zu verlangen für soetwas zu sorgen finde ich unfair....das würde wenn das Praxis wird solche Treffen ausrotten.

                              Also jeder verischert sich bitte selbst mit ner Sportgeräteversicherung und Ende. Ansonsten erklärt er einfach dass er wissentlich ohne Versicherungsschutz fährt und so die Veranstalter nicht regresspflichtig machen kann oder lässt ganz einfach sein Auto auf dem Parkplatz stehen und freut sich am geselligen Zusammensein.

                              Es bleibt eine private Veranstaltung, denn wir und auch das ORGA-Team sind einfach Privatpersonen, keine Firma, kein Verein. Wir sind zu ihnen eingeladen........

                              Muss man denn alles was man macht in Deutschland verrechtlichen???

                              Also bitte, selbst versichern.

                              ODER: (eigentlich bessere Lösung) Hat Eisenberg nicht einen Betreiber? Der als "Dach-Veranstalter" eigentlich für sowas zuständig ist. Denn das ORGA-Team "mietet" das Gelände doch auch nur von dem, oder gehe ich da falsch?

                              MfG,
                              Christian
                              Hey Cayenne! - Follow me....if you can!

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