die "Ersatzweise-Erklärung" ist O.K.
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AW: LED Lampen immer an
das stimmt, ich habe das vor einem guten Jahr eingebaut, ich muss also bei Gelegenheit mal nachschauen, evtl. ein Bild davon machen, in meinem Alter ist das mit dem Gedächtnis so eine Sache
aber dafür habe ich die Seite wo ich die Tagfahrlichter gekauft habe, dort ist übrigens auch eine Einbau/und Anschlussanleitung beigefügt(und wenn`s noch so illegal ist)
:)Schwarzfahrer:o
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AW: LED Lampen immer an
Zitat von georgs Beitrag anzeigen[...] wenn`s noch so illegal [...]
Im übrigen haben die im Disco 4 verbauten Nebelscheinwerfer eine weit verbreitete Standardbauform. Darum ist man auch bei der Umrüstung auf TFL oder eine Kombination aus Nebelscheinwerfer und TFL nicht auf LR-spezifisches angewiesen. Die oben verlinkten MAS Style TFLs sind auch nichts anderes als http://www.amazon.de/Tagfahrlicht-Di.../dp/B00SD60RTW.
Und falls man seine LEDs in den Hauptscheinwerfern nicht abklemmen und trotzdem legal sein will dann gibts die auch ohne Dimmfunktion: http://www.amazon.de/Tagfahrlicht-oh...dp/B00SBLZDQG/
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AW: LED Lampen immer an
Zitat von tracid Beitrag anzeigenMan muss nur am LINKEN Scheinwerfer eine Brücke zwischen Dauerplus (violettes Kabel) und Standlicht (rot/schwarzes Kabel) machen mittels Klemme. Das wars und schon brennen die schönen LEDs im Scheinwerfer ohne extras.
Das coole ist, dass jetzt die LED auch nachleuchten, sowohl vorne wie auch hinten. Das heisst, wenn man den Wagen abstellt haben die Standlichter noch etwas Strom und gehen mit einem Zeitversatz von ca. 10s aus. So wie das Nachleuchten mit Abblendlicht auch, sieht sehr cool aus.
Hinsichtlich der Legalität habe ich mich informiert und dies hier gefunden:
Bei Tag mit Standlicht fahren ist legal, es sei denn es sind Tagfahrleuchten vorgeschrieben (wie in manchen Ländern, aber nicht Deutschland). Somit ist diese Option in Deutschland völlig legal, weil sie bewirkt nichts anderes als das man permanent mit Standlicht fährt. (korrigiert mich, sofern das falsch sein sollte)
Hier ein Beitrag den ich dazu gefunden habe:
WENN man mit Licht fahren muss (17.1), dann darf nicht mit Standlicht allein gefahren werden (17.2).
Aber wenn man nicht mit Licht fahren muss, dann ist alleiniges Standlicht nicht verboten. Man darf "bei hell" nur mit Standlicht fahren.
Allerdings als Ersatz für ein Tagfahrlicht ziemlicher Blödsinn. Standlicht ist mit seinen 5 Watt "bei hell" kaum erkennbar, die gewollte "Warnwirkung" nicht vorhanden.
In den Ländern, in denen Tagfahrlicht vorgeschrieben ist, ist die Nutzung von Standlicht wegen eben dieser Effektlosigkeit auch unzulässig.
Standlicht am Tage ("bei hell") ist erlaubt, als Ersatz für ein Tagfahrlicht (sofern vorgeschrieben) jedoch nicht.“
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