Wenn dies Ihr erster Besuch hier ist,
lesen Sie bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen
durch. Sie müssen sich vermutlich registrieren,
bevor Sie Beiträge verfassen können. Klicken Sie oben auf 'Registrieren', um den Registrierungsprozess zu
starten. Sie können auch jetzt schon Beiträge lesen. Suchen Sie sich einfach das Forum aus, das Sie am meisten
interessiert.
Habe bei meinem S3 109er lediglich eine Anhängelast von 1,8to bekommen. Ist mir zuwenig!
Mir schweben zumindest 2,5 to vor, damit ich auch mal einen Artgenossen (Landy) samt Trailer ziehen kann!
Wer weiß Rat?
Dann noch was: habe mir eine Anhängerkupplung in UK besorgt, hat auch Prüfzeichen, nur die Adapterplatte hat keins. Daher wurde die Kupplung insgesamt nicht eingetragen. Weiß auch hier jemand Rat oder hat jemand eine Eintragung bekommen? Wo kann ich eine Tüv-gerechte Anhängerkupplung kaufen?
Hat jemand von euch eine über?
AHK-Teile ohne Prüfzeichen ist nach meiner Erfahrung vom Tüv unmöglich genehmigt zu bekommen. An meinem SIII war ein Adapterplatte dran die im UK bei nahezu jedem Landy zu finden ist. Da stört es keinen, hier war es ein Drama. Ich habe mir ne gebrauchte von Westfalia besorgt, hat seinerzeit 200DM gekostet.
Neu gibt es die Rockinger mit Wechselplattensystem, die finde ich auch Klasse.
Die Rockinger ist meines Wissens eine aberkannte Universalkupplung. Ob die für einen SIII passt ist abhängig vom Lochbild an der Hecktraverse. Notfalls das Lochbild abpausen und einschicken. Irgendwie kriegt man die Kupplang immer an einen Landy. Notfalls Stahlplatte draufschweißen und neue Löcher bohren.
Falls Du gar nicht weiterkommen solltest ruf doch mal beim Landypoint an oder bei Rinkert in Wurmberg was die an den Seriefahrzeugen verbauen.
Übrigens der Tüvler war damals recht nett und hat mir versichert das die von miur vorgelegte Platte bestimmt hält..........aber die Vorschriften, ja die Vorschriften ohne die es dieses Land nicht gäbe. Ein britischer Freund war felsenfest davon überzeugt, dass man in Deutschland auch nen Führerschein brauch um Schubkarren fahren zu dürfen.
Irgendwie nachvollziehbar.
1,8 Tonnen? Das duerfte aber dann am eigentlichen Haken liegen, den Du da am Auto hast.
Fuer SII und III: Da hat es ja die Adapterplatte (kupplungsbock) von Westfalia gegeben, aber schon lange nicht mehr lieferbar. Auf der Westfalia-Homepage bekommt man immerhin noch die Einbauanleitung als pdf, soll ganz nuetzlich fuer den TueV sein. Das Wertvolle an der Platte ist uebrigens das L-Profil, dass unter die Hecktraverse geschraubt wird, weil auf dem das Pruefzeichen draufsteht (F3175 mit der Schlangenlinie; der Bock hat bei Westfalia aber eine andere Teilenummer: 323011). Dieser Bock selber ist bis 2to freigegeben (das ist noch die Zeit vor dem D-Wert)
Im Prinzip kann man auf dem Kupplungsbock jetzt verschrauben, was gerade passt (standarisiertes Lochbild 56mm x 83mm, das findet man heute noch bei vielen Transportern, LT, Sprinter, usw.). Meist waren frueher auch Kugelkoepfe von Westfalia verschraubt. Da gibt es den Typ 329001 mit dem Pruefzeichen F3003, die scheint es sowohl mit 1,8 to als auch mit 2 to gegeben zu haben.
Die typ. brit. Kupplungsboecke, meist von Dixon Bates. Es gibt eine hoehenverstellbare, die man in Dtld. auch eingetragen bekommt. Zwischen Kassel und Goettingen soll ein freier Landy-Teile-Schacherer ansaessig sein, der mit diesem Typ und der TueV-Eintragung helfen kann.
Und andere haben es sogar geschafft, Eigenbau-Adaptierungen (es geht dabei ja meist um die Hoehe der Kugel ueber der Fahrbahn) eingetragen zu bekommen. Die Prueforganisationen sind sehr wohl in der Lage dazu, das ist Ermessenssache, wird moeglicherweise regional, meistens aber nach Lust und Laune gehandhabt.
Habe selber das Problem AHK auch noch nicht geloest.
Ich moechte zwei Kupplungen gleichzeitig eintragen haben und fahren, und zwar den Dixon-Bates Natohaken und eine Kugelkupplung min. 2 to untereinander. Das geht, fahren einige mit durch die Gegend, sowohl bei der Serie als auch beim 110. Nach Moeglichkeit sollte das dann die Westfalia-Platte sein, und die eingetragene Anhaengelast sollte ein bisschen groesser als 2 to sein - auch das gibt es. Hat jemand eine brauchbare Briefkopie (109 SIII) fuer mich? Teileseitig bin ich gut geruestet. 8)
wie man für einen SIII 2,5 to für ne Kugel bekommt würde mich auch interessieren. Am Rahmen kann es nicht liegen. In der Schweiz sind ne Menge V8 unterwegs gewesen die mit Druckluftanlage bis 6to Anhängelast zugelassen waren.
Tja, 2,5 to duerfte recht selten sein am Serie-Chassis, ich will aber gerne glauben, dass einige wenige das eingetragen bekommen haben.
Briefkopien - zu bestimmten Anhaengelasten koennen nur insofern hilfreich sein, wenn man exakt die gleiche Anhaengevorrichtung (und ggf. Adaption) hat - die ist (sind) naemlich meist das beschraenkende Teil. Fuer den beruehmten Dixon-Bates Natohaken mag eine Briefkopie sehr hilfreich sein, aber sonst?
Haken direkt an der Hecktraverse - auch schon mehrfach gesehen, duerfte aber im Normalfalle vom TueV nicht akzeptiert werden, da die Kugel viel zu hoch ueber der Fahrbahn haengt. Es gibt allerdings ein paar Haken, bei denen die Kupplungskugel recht weit runter kommt.
Druckluftanlage - das wollt Ihr Euch doch nicht ernsthaft antun? Das duerfte eine ziemlich aufwaendige und teure Umruestung sein, und dann hat man sicherlich ganz andere Taenze mit dem TueV zu ueberstehen.
Schweizer Verhaeltnisse - ich vermute, dass das fuer uns hier in Dtld. und insbesondere fuer unsere "Sachverstaendigen" herzlich uninteressant ist, was in der Schweiz noetig, moeglich oder erlaubt war. Gerade in der Bauzeit unserer Autos hat es noch einen Haufen spezifischer Laendervorschriften bzgl. Zulassung gegeben (siehe auch z.B. die Teile-Kataloege der LR, insbesondere Opt. Equip. Parts Cat.). Und meines Wissens gibt es davon auch heute noch einige. Darum stelle ich mir diese ganze Thematik (ohne eigene Erfahrung) nicht so trivial vor - auch wenn es da auf EU-Seite einige Erleichterungen und Vereinfachungen gegeben hat. Insofern waere ich auch mit irgendwelchen Hersteller-Publikationen vorsichtig und wuerde als erstes pruefen, ob die fuer den deutschen oder doch fuer den damals wesentlich bedeutenderen und groesseren schweizer (oder oesterreichischen) Markt bestimmt waren. Oder wie sind die Erfahrungen? Es laufen ja mittlerweile einige ex-schweizer Landys in Dtld.
das da Thema Anhängelasten an Serie-Rahmen hier nun so langsam Wellen schlägt werde ich bei meiem nächsten Besuch in Solihull mal mit ein paar Leuten dort reden, mal sehn eventuell könneb wir ja eine "Herstellerempfehlung" bezüglich der Anhängelasten bekommen.
Ich glaube kaum das der TÜV dann noch drumherum kann das nicht einzutragen.
Wenn ihr mal vorne auf euer Blechschild mit der Fahrgestellnummer schaut, da müßte ein Satz stehen wie .
"Recommended Towing Capacity 2000kg, please see owners manual for further instructions".
Original von landyschrauber
"Recommended Towing Capacity 2000kg, please see owners manual for further instructions".
Nein, soweit ich mich erinnere, steht das auf keinem meiner beiden Wagen. Vermutlich nur bei bestimmten Maerkten (Home market) zu finden.
Noch mal: Die AHK (und ggf. erforderliche Adapter) entscheidet im wesentlichen, nicht unbedingt der Land Rover.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten über Nutzer unserer Website mithilfe von Cookies und anderen Technologien, um unsere Dienste bereitzustellen, Werbung zu personalisieren und Websiteaktivitäten zu analysieren. Wir können bestimmte Informationen über unsere Nutzer mit unseren Werbe- und Analysepartnern teilen. Weitere Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.
Wenn Sie unten auf "Einverstanden" klicken, stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie und unseren Datenverarbeitungs- und Cookie-Praktiken wie dort beschrieben zu. Sie erkennen außerdem an, dass dieses Forum möglicherweise außerhalb Ihres Landes gehostet wird und Sie der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten in dem Land, in dem dieses Forum gehostet wird, zustimmen.
Kommentar