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Eintragungspflicht Windensstoßstange

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    #46
    AW: Eintragungspflicht Windensstoßstange

    Die Rosinenkacker.i ist doch nicht notwendig! Mach was Du willst, trag deine Riffelbleche(Warzenbleche) ein, sind scharfkantig, stehen über etc. Fahr im Matsch mit ABS und ETC und im Schnee mit 285er Winterreifen, viel Spaß.
    An Bürokraten und Politikern geht Deutschland Ko.
    Ps: in Queensland gibt es massig Schneeim Winter, Queensland ist in Australien.

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      #47
      AW: Eintragungspflicht Windensstoßstange

      Zitat von innomatix Beitrag anzeigen
      Queensland ist in Australien
      Danke für die wichtige Info

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        #48
        AW: Eintragungspflicht Windensstoßstange

        Zitat von innomatix Beitrag anzeigen
        Die Rosinenkacker.i ist doch nicht notwendig! Mach was Du willst, trag deine Riffelbleche(Warzenbleche) ein, sind scharfkantig, stehen über etc. Fahr im Matsch mit ABS und ETC und im Schnee mit 285er Winterreifen, viel Spaß.
        An Bürokraten und Politikern geht Deutschland Ko.
        Ps: in Queensland gibt es massig Schneeim Winter, Queensland ist in Australien.
        Kannst du dich nicht löschen lassen!? Dein unsachliches Gerede ist schlimm. Mal ein bischen ist ja ok, aber doch nicht permanent ...
        Jeder so wie er will, aber hinterher nicht meckern, wenn's Stress mit der Bullerei gibt ...
        Zuletzt geändert von Gast; 06.03.2010, 23:36.

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          #49
          AW: Eintragungspflicht Windensstoßstange

          Die Blauen sind nur bei manchen Typen stressig, scheint mir so, ich hab da keine Probleme, Du etwa?
          Zuletzt geändert von Gast; 06.03.2010, 23:10.

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            #50
            AW: Eintragungspflicht Windensstoßstange

            Der Eingangspost war unteranderem:

            Und kann ich dann einfach irgendeine Stoßstange nehmen? Was machen denn die, die eine Firstfour Stange dran haben - das geht dann nur über Einzelabnahme? Oder ist die Art der Stoßstange wurschtm, hauptsache es ändert sich die Länge nicht...
            Das heißt, für den TS ist der rechtliche Hintergrund nicht vollkommen irrelevant. Wenn dich das nicht stört, geht mich das natürlich nichts an. Klar kannst du machen, was du möchtest; aber anderen Leuten davon abzuraten eine Stoßstange eintragen zu lassen, ist grenzwertig.

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              #51
              AW: Eintragungspflicht Windensstoßstange

              Danke, Masterblaster, für Deinen letzten Satz.
              Jetzt bitte wieder beim Thema bleiben- alles andere wird kommentarlos gelöscht!
              Grüße, Franz

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                #52
                AW: Eintragungspflicht Windensstoßstange

                Zitat von master_blaster Beitrag anzeigen
                Kannst du dich nicht löschen lassen!? Dein unsachliches Gerede ist schlimm. Mal ein bischen ist ja ok, aber doch nicht permanent ...
                Jeder so wie er will, aber hinterher nicht meckern, wenn's Stress mit der Bullerei gibt ...


                löschen lassen ist blödsinn und unsachlich ist da garnichts.
                das schlimme ist.............er hat nichtmal unrecht............

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                  #53
                  AW: Eintragungspflicht Windensstoßstange

                  Hier mal meine Erfahrung mit der Equipe Stoßstange,
                  gekauft und montiert beim Händler bei Kauf vom Fahrzeug
                  bei Bestellung hab ich drauf bestanden das alles eingetragen ist.
                  Bei Fahrzeugabholung keine Eintragung der Stoßstange aber nicht weil es nicht geht sondern der Händler war sogar beim Leiter der TÜV stelle persönlich vorstellig geworden.
                  Aussage war solange das gleiche Material und die gleiche Aussenkontur (im Bereich der zulässigen Toleranz) des Fahrzeugs keine Eintragung notwendig
                  Und der Händler verkauft anscheinend ein paar Dutzend davon im Jahr.
                  Und in meinem Kaufvertrag steht ausdrücklich Equipe Stoßstange vorn drin.
                  Ein Händler der ein KFZ verkauft ohne Betriebserlaubnis ist dran Aussage von einem Rechtsanwalt. Also ich denke das geht so in Ordnung

                  Kommentar


                    #54
                    AW: Eintragungspflicht Windensstoßstange

                    hallo,

                    ich habe den Eindruck, dass teilweise ein Riesenaufwand getrieben wird,
                    um Änderungen nicht einzutragen. Sich mit dem TÜV Dienststellenleiter zu unterhalten und nichts zu machen ist doch Zeitverschwendung.
                    Sachen, die heute eingetragen werden, werden in der Zukunft vielleicht nicht mehr möglich sein!
                    Mir ist jedenfalls noch kein Schaden entstanden, nur weil meine Änderungen eingetragen sind.


                    Ulli

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                      #55
                      AW: Eintragungspflicht Windensstoßstange

                      Zitat von siggi109 Beitrag anzeigen
                      löschen lassen ist blödsinn und unsachlich ist da garnichts.
                      das schlimme ist.............er hat nichtmal unrecht............
                      Ach Siggi ...

                      Zitat von tomimon Beitrag anzeigen
                      Aussage war solange das gleiche Material und die gleiche Aussenkontur (im Bereich der zulässigen Toleranz) des Fahrzeugs keine Eintragung notwendig
                      Und der Händler verkauft anscheinend ein paar Dutzend davon im Jahr.
                      Und in meinem Kaufvertrag steht ausdrücklich Equipe Stoßstange vorn drin.
                      Ein Händler der ein KFZ verkauft ohne Betriebserlaubnis ist dran Aussage von einem Rechtsanwalt. Also ich denke das geht so in Ordnung
                      Das ist mal 'ne richtig gute Aussage! Allerdings ist doch gerade der Begriff der "Außenkontur" sehr weit gestreckt. Die Equipe/Firstfour-Stange sieht wohl für die meisten Prüfer nicht aus wie original, ;).

                      Mir ist jedenfalls noch kein Schaden entstanden, nur weil meine Änderungen eingetragen sind.
                      *signed*

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