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Eintragungspflicht Windensstoßstange

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    #16
    AW: Eintragungspflicht Windensstoßstange

    Hallo
    habe im Netz bei SVS-Schneider Equipe 4x4 eine coole Stoßstange "Shadow"mit Lampenbügel gefunden.
    Aber so wie ich das hier lese hat es wohl kaum einen Sinn die zu bestellen.
    Oder kann mir jemand schreiben wo ich das Teil ohne große Probleme Eingetragen bekomme.Eine Seilwinde soll nicht mit verbaut werden.

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      #17
      AW: Eintragungspflicht Windensstoßstange

      Lass sie doch da eintragen,wo du sie kaufst.
      Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
      Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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        #18
        AW: Eintragungspflicht Windensstoßstange

        Zitat von Caruso Beitrag anzeigen
        Wird die Windenstoßstange von LR angeboten?
        Dann ist sie in der Betriebserlaubnis enthalten und bedarf keiner Eintragung.
        Alles andere muss eingetragen werden.


        wird dann die stossstange eingetragen oder nur die geänderte fahrzeuglänge......... ???
        und wenn man das ersatzrad hinten weglässt ändert sich die länge ja faktisch nicht.....

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          #19
          AW: Eintragungspflicht Windensstoßstange

          Also soweit ich das jetzt verstanden habe dient die Eintragung eher deinem Schutz als dem des Autos. Wenn du jemanden übergemangelt hasst (wünsche ich niemandem) dann schaut dir nämlich alsbald der Staatsanwalt (Körperverletzung) tief in die Augen und in die Papiere. Dann ist es einfach erst einmal ne bessere Ausgangslage wenn etwas nach Prüfung eingetragen wurde was nachweislich auch angebaut ist.

          Die Fahrzeuglänge und ähnliches ist da wohl eher zweitrangig. Bei mir kommt sinngemäß rein: Horn 9500 Fast mit Windenstoßstange Shadow von FirstFour. Das entlastet dich im Fall der Fälle von dem Nachweis der technischen Verkehrssicherheit deiner Anbauten, den du sonst erstmal erbringen müsstest. Das gleiche gilt für (mögliche) dumme Fragen der Rennleitung bei Verkehrskontrollen.

          Meine Meinung

          mfG
          Peter

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            #20
            AW: Eintragungspflicht Windensstoßstange

            Hallo
            Die Stoßstange kommt aus der nähe von München der würde sie auch eintragen,möchte deswegen nur nicht extra 1000km fahren.Werde mir mal die Bilder ausdrucken und die Tüv Stellen in meiner Gegend abklappern.Vieleicht erbahmt sich einer.Werde euch auf dem laufenden halten

            MfG
            Heiko

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              #21
              AW: Eintragungspflicht Windensstoßstange

              Genau, wenn man die irgendwo kauft, soll sich der Verkäufer um die Eintragung kümmern. War bei mir auch so. In den Papieren steht jetzt die Winde in Verbindung mit Seilwindenhalter und die geänderte Länge des Fahrzeugs. Ist eine Shadow mit Lampenbügel von FirstFour von oben genannten Händler.

              Gruß
              André

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                #22
                AW: Eintragungspflicht Windensstoßstange

                ich verstehe nicht warum,mal angenommen die länge des fahrzeugs verändert sich nicht
                und es sind KEINE scharfen kanten am eigenbau,sich rennleitung odr TÜV für meine
                stossstange interressieren sollte........???? auch im falle eines unfalles mit,gott beware,
                personenschaden dürfte es der staatsgewalt egal sein ob ich die person mit der
                orginalstossstange umgmäht hab oder mit einem eigenbau.es ist es wichtig wer schuld hatte
                und nicht ob die stossstange von land rover geschweisst,vom zulieferer,vom schlosser
                um die ecke oder von mir.

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                  #23
                  AW: Eintragungspflicht Windensstoßstange

                  Siggi,das Problem ist:
                  Wir sind Deutschland!
                  Da ist wichtig was auf dem Papier steht
                  und nicht die Realität.
                  Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                  Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                    #24
                    AW: Eintragungspflicht Windensstoßstange

                    stimmt nicht unbedingt, mein tüv hat die windenstossstange samt winde als genau das eingetragen gänzlich ohne papiere, nummern usw. ebenso wurde mein eigenbauhudach völlig unproblematisch eingetragen. das ist immer eine frage des prüfers. desshalb such dir einen vernünftigen tüv ( vorgespräch) und nur dann hinfahren wenn der prüfer auch da ist. die arbeiten sollten ordentlich gemacht sein. dre hat auch die angeblich nicht einzutragenden lampenschutzgitter und eigenbau rockslider eingetragen (spontan u. ohne voranmeldung).

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                      #25
                      AW: Eintragungspflicht Windensstoßstange

                      Ja,davon red ich doch:
                      Du hast es eingetragen.
                      Siggi möchte aber eine Stoßstange ohne Eintragung.
                      Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                      Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                        #26
                        AW: Eintragungspflicht Windensstoßstange

                        ich nehme an das die abe des defender zumindest ein lr teil beinhaltet, was der tüv aber einsehen kann - so er will.

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                          #27
                          AW: Eintragungspflicht Windensstoßstange

                          Bei mir wurde 2006, wie auf dem ersten Bild zu sehen eingetragen:
                          Frontseilwinde Tabor-Warn 12K auf Stahlkonsole;

                          Danach habe ich mir im Bild 2 eine Seilwindenstoßstange aus Stahl selbst gebaut;
                          Frontseilwinde Tabor-Warn 12K auf Stahlkonsole;
                          Angehängte Dateien

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                            #28
                            AW: Eintragungspflicht Windensstoßstange

                            Hallo, das scheint ja überall anders gehandhabt zu werden. Mein Prüfer (ist auch leiter einer mittel großen Prüfstation TÜV Nord ) sagt, früher haben wir das eingetragen heute läuft das unter Zubehöer ,,wie Dachträger,, wenn die Fahrzeugmaße nicht ,, wesentlich,, verändert werden es dürfen nur keine scharfen Kanten vorhanden sein, also Windenfenster mit Rollen ist abzudecken.Mein Bügel ist alerdings eigetragen ,, Original-Frontschutzbügel Landrover ohne Kennz. ,, da kann man ja auch fast alles anbauen. Das ist wohl irgendwie ne Grauzohne aber wenns eingetragen wird,ist das bestimmt besser.
                            Gruß Ralf

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                              #29
                              AW: Eintragungspflicht Windensstoßstange

                              habs auch nicht eingetragen, Tüv immer ohne eine Bemerkung über die Windenstoßstange mit Winde bekommen. Wurde überhauptnicht beachtet. Hat ja mit der Fahrsicherheit eines Fahrzeugs auch nichts zu tun. Überlastet die armen Prüfer mit der unnötigen Eintragerei doch nicht. Fahrt zur HU und hört was er sagt, dann kann man immer noch reagieren, aber nicht sagen, hab das und das und das..........!

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                                #30
                                AW: Eintragungspflicht Windensstoßstange

                                Hy
                                das hört sich ja gut an,vieleich hast du recht und man sollte einfach zum Tüv fahren und abwarten was passiert.Man kann sich ja doof stellen und sagen man wäre bei letzten mal auch durch gekommen,weiß ja keiner wann man sie angebaut hat.Wollte die Stoßstange eh ohne Seilwinder fahren.

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