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Eintragungspflicht Windensstoßstange

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    Eintragungspflicht Windensstoßstange

    Morsche,
    ja, ich bemühte die Suche vorab - jedoch ward mir die Information nich zuteil... ;-)

    Ich habe am Defender hinten Trittstufen dran (s. Foto) - wenn ich die abschraube und vorne eine Windenstoßstange montiere, so dass sich meine Fahrzeuglänge nicht ändert, muss ich dann was eintragen lassen?(Das Reserverad ist nicht mehr hinten drauf...)

    Und kann ich dann einfach irgendeine Stoßstange nehmen? Was machen denn die, die eine Firstfour Stange dran haben - das geht dann nur über Einzelabnahme? Oder ist die Art der Stoßstange wurschtm, hauptsache es ändert sich die Länge nicht...

    Rätselhafte Grüße

    Markus
    Zuletzt geändert von mnzmrk; 16.02.2010, 17:26. Grund: Hab das Bild vergessen....
    Resistance is futile!

    #2
    AW: Eintragungspflicht Windensstoßstange

    Bei meinem Landy ist seit dem Import aus UK eine Windenstoßstange montiert.
    Diese wurde bei der Vollabnahme nicht separat eingetragen. Genauso wenig wurde die Gesamtlänge gemessen.
    Ich würde sie nicht eintragen

    Oder was meint der Rest hier??
    It's more difficult to get oil in, than out!?

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      #3
      AW: Eintragungspflicht Windensstoßstange

      Die Länge ist ein Thema, aber das andere noch viel wichtigere nennt sich: Fußgängerschutz!
      Das wird immer schlimmer mit der Eintragung solcher Teile. Am besten vorher mal beim Prüfer des Vertrauens fragen, ob der so ein Winchbumper einträgt. Besser als das Teil kaufen, anbauen und dann nicht eingetragen zu bekommen.

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        #4
        AW: Eintragungspflicht Windensstoßstange

        Zu gefährlich. Wenn du jemanden umholzt (muss ja nicht deine Schuld sein), kommst du gleich doppelt drann. Eintragung geht aber höchstwarscheinlich nur als Geräteträge; du solltest also auch eine Winde drann haben.

        Kommentar


          #5
          AW: Eintragungspflicht Windensstoßstange

          Hallo,

          ich habe vorne einen Windenstoßstange dran. Im Fahrzeug Schein steht explizit " geänderte " Stoßstange drin.

          Gruß

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            #6
            AW: Eintragungspflicht Windensstoßstange

            Wie ist das eigentlich in Österreich?

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              #7
              AW: Eintragungspflicht Windensstoßstange

              Moinmoin.
              Ich habe auch eine vorne dran und im Fzg.-Schein ist sie auch eingetragen.
              Da steht sowas wie: Land Rover Frontschutz, Sweilwinde Typ in verbindung mit..
              ..und dann kommen alle An/Umbauten.

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                #8
                AW: Eintragungspflicht Windensstoßstange

                Wird die Windenstoßstange von LR angeboten?
                Dann ist sie in der Betriebserlaubnis enthalten und bedarf keiner Eintragung.
                Alles andere muss eingetragen werden.
                Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                  #9
                  AW: Eintragungspflicht Windensstoßstange

                  Wie ist das eigentlich in Österreich
                  Frag besser nicht. Meine allgemeine Erfahrung (und auch die meines Sachverständigen der Gutachten für Umbauten schreibt) ist, dass Eintragungen jeglicher Art in D oder auch I wesentlich einfacher gehen als in A. Das ist dann immer der Ausweg: Etwas in zB D durch den TÜV bringen, das Auto dann dort zulassen und nach einiger Zeit nach A als Übersiedlungsgut oder Import zu bringen.
                  Für einen konkreten Fall fragst du aber am besten einfach beim TÜV nach. Mit dem Landy hinfahren und ein Foto vom Wunschobjekt mitnehmen. Erwarte dir aber nicht zuviel...

                  Gruß - Robert
                  You Can't Fix Stupid:evil:

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                    #10
                    AW: Eintragungspflicht Windensstoßstange

                    also mein prüfer sagt nicht eintragen. die winde ist eingetragen.
                    länge hat man ja ein wenig toleranz.
                    darf halt nicht scharfkantig sein und das rollenfenster sollte abgedeckt sein.

                    Gruß
                    Land Rover - Es gibt immer was zu tun!!!

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                      #11
                      AW: Eintragungspflicht Windensstoßstange

                      Na das kann ich noch toppen

                      Mein LR-Kunstschmied ist begnadet. Der bekommt eigentlich alles am Landy hin. Am TÜV ist er aber erst einmal gescheitert. Da war zunächst ein TÜV Ing., der schon vorab aufgrund der Bestelldetails von FirstFour (Shadow WinchBumper +AC ohne A-Bar) abgewunken hat: "...kein Problem mit der Eintragung. Könnt Ihr bestellen". :)

                      Beim Termin war der dann nicht vor Ort, aber gleich drei seiner Kollegen stürzten sich zunächst begeistert auf den Defender und seinen neuen Durchlauftank sowie die Shadow nebst Winde. Dann ging es los: ca. 30 Bilder, wiegen, volltanken fahren und erneut wiegen, Messen der Fzg-Länge, -Breite,...

                      Nach Zusammenrottung im stillen Kämmerlein (und abkassieren der gut 100,- Euronen) die ernüchternde Mitteilung, dass die Stoßstange doch zu massiv und daher als unzulässige Ramme anzusehen sei. Also mein Dicker mit "erheblichen Mängeln" vom Hof.

                      Wieso sie diese offensichtlich subjektive Einschätzung nicht schon zwei Stunden früher kund getan haben - vor dem Wiegen, Fotografieren,.. ? Das weiß der Geier. Nachdem ich davon erfuhr hatte ich tatsächlich überlegt mal mit ´nem Wurstblinker vorzufahren und meinerseit bei der Abnahme 30 Bilder zu machen.

                      Ihr glaubt es nicht? Ich auch erst nicht, aber ich hab es ja sogar schriftlich. Mal sehen wie es in der 4-Wochenfrist bis zum komplettem TÜV-Verfall weitergeht. Seit daher bitte so lieb und erspart mir Spekulationen über den Kunstschmied oder den beteiligten TÜV. Noch rechne ich mir ne Chance aus, mit dem eingangs genannten TÜV Ing. eine Lösung für seine Zusage zu erreichen. Das möchte ich hier nicht torpedieren. :(:(:(

                      mfG
                      Peter

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Eintragungspflicht Windensstoßstange

                        Ich war heute wegen einer anderen Sache beim Tüv, und habe mich einfach mal dumm gestellt !?

                        Besser ist es wenn man von Anfang an die Kommunikation mit dem TÜV/Dekra sucht.
                        It's more difficult to get oil in, than out!?

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                          #13
                          AW: Eintragungspflicht Windensstoßstange

                          Stimmt, haben wir getan und war abgesegnet. Nutzt nur auch nichts wenn der Ansprechpartner nicht da ist (siehe erster Absatz) und der Rest der Belegschaft nichts davon wissen will. Oder lässt Du es Dir schriftlich geben, wenn Du Dich erst mal dumm gestellt hast. ;)

                          mfG
                          Peter

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                            #14
                            AW: Eintragungspflicht Windensstoßstange

                            Stoßstange, Winde und Tank haben den TÜV-Segen. Anderer TÜV und ein verständnisvoller "Sachverständiger" der die Bezeichnung verdient reichten aus...
                            :]


                            mfG
                            Peter

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                              #15
                              AW: Eintragungspflicht Windensstoßstange

                              Zitat: "Stoßstange, Winde und Tank haben den TÜV-Segen. Anderer TÜV und ein verständnisvoller "Sachverständiger" der die Bezeichnung verdient reichten aus..."

                              @Peter: Du mußt mir am Stammtisch dazu berichten :D
                              Freut mich für Dich

                              Gruß
                              Jogi
                              Ein LR leckt nicht;er markiert sein Revier...

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