Dem Tüv ist das egal solange ein Gutachten vorliegt.
Hintergrund ist wohl, das der Hersteller bei ZUlassung in Deutschland für das jeweilige Fahrzeug eine genau "Beschreibung" der Ausstattung in Flensburg hinterlegen muß und daraus resultierend wird die entsprechende Nummer für das Fahrzeug vergeben. Wenn also die technische Ausstattung verändert wird, wie z.B. Änderung der Bremsanlage durch Schalter für ABS, muß
dies bereits vom Hersteller vor der Erstanmeldung quasi bei der Grundabnahme für Deutschland so dokumentiert und installiert sein. Danach kann der Hersteller eine Freigabe zur Änderung geben und vorschreiben wie diese aussehen soll. Dann hat auch der Tüv bzw. das Kraftfahrtbundesamt und die KFZ Versicherung kein Problem damit. Die Zweite Möglichkeit ist wohl ein einzel Gutachten erstellen zu lassen, was wohl um die 10t € kosten. Macht aber nur Sinn für Tuner. Also ohne Gutachten von wem auch immer keine Chance legal die Bremsanlage zu verändern.
Alles ohne Gewähr, so hats mir der TüV Prüfer erklärt!
Kommentar