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Zusatzscheinwerfer und 4-Punkt-Gurt

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    Zusatzscheinwerfer und 4-Punkt-Gurt

    Hallo,

    ich habe einen 90 SW und möchte einen Zusatzscheinwerfer montieren.
    Kann man das problemlos ?
    Darf ich den vom Fahrersitz aus einschalten können ?

    Ich habe mir neue Sitze mit Gurtdurchführungen bestellt.
    Nun die Fragen:
    Wo befestige ich die obere Ausfnahme der Hosenträgergurte ?
    Brauch ich einen Käfig zum dran festschrauben ?
    Müssen dann hinten alle 4 Sitze raus ?


    Gruß
    Dirk

    #2
    RE: Zusatzscheinwerfer und 4-Punkt-Gurt

    Hi railago,
    ich hab lange gerätselt, aber Du meinst einen Arbeitsscheinwerfer hinten -oder?
    Falls ja, warum solltest Du den nicht vom Fahrersitz aus einschalten können dürfen?? ?(

    Grüße
    Marco
    British dogs are like british cars - make lots of noise, have lots of defects.

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      #3
      RE: Zusatzscheinwerfer und 4-Punkt-Gurt

      Hallo,

      sorry, klar hinten links oben.

      Ich könnte dann den Arbeitsscheinwerfer ja auch während der Fahrt einschalten und ggf. den hinterherfahrenden Verkehr blenden.
      So, oder so ähnlich könnte der Mann vom TÜV argumentieren.

      Gruß Dirk

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        #4
        hi dirk, ist unproblematisch, nachstehend der originaltext aus dem heftchen des tüv hessen zu pkw-belcuhtungen:

        Suchscheinwerfer, Arbeitsscheinwerfer
        Farbe: Weiß
        Zulässig ist ein Suchscheinwerfer am Pkw (höchstens 35 Watt).
        Scheinwerfer zur "Beleuchtung von Arbeitsstellen und Arbeitsgeräten"
        sind ebenfalls erlaubt, auch an Anhängern.
        Eine Bauartgenehmigung für Such- oder Arbeitsscheinwerfer wird
        nicht gefordert; auch Maße für die Montage sind in der StVZO nicht
        vorgegeben.
        Ein eigener Schalter für Such- oder Arbeitsscheinwerfer ist erforderlich;
        beim Einschalten müssen die Schluss- und Kennzeichenleuchten
        mitbrennen.
        Nur kurzzeitig – etwa zum Aufhellen eines Wegweisers – und nicht
        zum Ausleuchten der Fahrbahn dürfen Suchscheinwerfer benutzt werden.
        Arbeitsscheinwerfer dürfen lediglich im Stand eingeschaltet werden
        und andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.
        Grüsse Steini
        Ich würde aufhören zu suchen, wenn ich wüsste wo irgendwo ist.

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          #5
          Super,
          Danke für die Info.

          Das heißt dann eigentlich, dass ich den Arbeitsscheinwerfen hin schrauben kann wo ich will, hauptsache er hat nicht mehr als 35 Watt und kann nur eingeschaltet werden, wenn das Licht an ist (automatisch auch Kennzeichenleuchte usw.)

          Gruß Dirk

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            #6
            Hallo!
            Ich habe anstelle der Nebelschlußleuchte einfach ein klares Glass vom Rückfahrscheinwerfer montiert. Da ich die Nebelschlußleuchte noch nie geraucht habe benutze ich diese jetzt als Arbeitsscheinwerfer. Dies reicht aus um in dunkeln den Anhänger anzukuppeln. Der TÜV hat bis jetzt auch noch nicht bemängelt. Fällt ja auch optich nicht auf.
            Gruß Guido

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              #7
              Hallo Dirk,

              Steini hat ja schon so ziemlich alles geschrieben. Kleine Abänderung allerdings:

              Arbeitsscheinwerfer dürfen - unabhängig von
              einer ggf. vorliegenden Bauartgenehmigung -
              nicht mit Betätigungseinrichtungen für
              Begrenzungs-/Abblend- und/oder Fernlicht
              gekoppelt sein.
              Erforderlich ist stets ein separater Schalter.
              Empfehlenswert ist die Anbringung einer
              zugehörigen Kontrolleuchte.
              Anzahl: einer oder mehrere, separat einschaltbar

              Arbeitsscheinwerfer darfst du entgegen des Suchscheinwerfers mehrere anbringen und sie dürfen auch mehr als 35 Watt haben.

              Gruß

              Holger

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                #8
                Super Danke für die Info.

                Ich möchte einen seperaten Schalter anbringen, mit welchem ich Arbeitsscheinwerfer einschalten kann.
                Der Arbeitsscheinwerfer darf nur dann schaltbar sein, wenn das Licht an ist ?

                Gruß Dirk

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                  #9
                  der Scheinwerfer darf nur anschaltbar sein wenn du zuvor das Standlicht eingeschaltet hast.
                  Wirklich hell wird es nicht mit 35 Watt, finde den ihn aber sehr praktisch beim rückwärts einparken.
                  Schielende Löwen beißen nicht
                  www.schrothplatz.de

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                    #10
                    der Scheinwerfer darf nur anschaltbar sein wenn du zuvor das Standlicht eingeschaltet hast.
                    Der Arbeitsscheinwerfer darf nur dann schaltbar sein, wenn das Licht an ist ?

                    Das gilt nur für den Suchscheinwerfer, die Arbeitsscheinwerfer MÜSSEN unabhängig vom Licht schaltbar sein.

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                      #11
                      Hab gerade noch einmal in der StVZO geblättert, Ein Arbeitsscheinwerfer darf unabhängig von der restlichen Beleuchtung schaltbar sein, darf mehr als 35 Watt besitzen, die Anzahl und Anordnung der Scheinwerfer ist egal. §52 Absatz 7. Sie dürfen in unserem Fall nicht wärend der Fahrt benutzt werden. (heißt aber nicht das man könnte, wenn man wollte) Wärend der Fahrt dürfen sie nur benutzt werden wenn das Fahren die Arbeit beinhaltet (Müllabfuhr, Straßenreinigung)
                      P.S. Seitlich oben an dem Dachgepäckträger befestigt machen sie auch Sinn.
                      Schielende Löwen beißen nicht
                      www.schrothplatz.de

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                        #12
                        OK,

                        also als Arbeitsscheinwerfer kann ich sie Problemlos zum arbeiten einschalten egal ob Licht an oder nicht.

                        Danke !

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                          #13
                          Salü, ich geb' dann auch meinen Senf dazu.

                          Ich hab' des Geizes wegen zwei Nebelscheinwerfer als Arbeitsleuchten am Heck montiert. Da ist im Set gleich das Relais und ein Schalter dabei.

                          Nebelscheinwerfer sind aber fürs arbeiten nicht so prickelnd, weil sie in die Breite strahlen. Besser wäre wirklich eine Streuscheibe eines Rückfahrscheinwerfers zum Beispiel.

                          Zum Thema TÜV:
                          Mein Prüfer hat darauf bestanden, dass der Schalter korrekt mit Arbeitsscheinwerfer beschriftet ist. Alles andere war ihm egal.

                          Gruß,
                          Waldschrat
                          Lieber tot als Schwung verlieren!

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                            #14
                            Moin,

                            ich fahre seit 6 Jahren mit zwei hinteren Arbeitscheinwerfern, welche am Dach montiert wurden durch die Gegend. Die Scheinwerfer gehen automatisch mit dem einlegen des Rückwärtsgang an und lassen sich zudem mit einen Schalter im Stand schalten. Der Tüv hat bei mir noch nichts bemängelt. :P

                            Ich würde jetzt gerne an meinen Dachträger noch zusätzlich zu den zwei Fernlichtern auf der Stoßstange vier weitere Fernlichter montieren. Ist das erlaubt oder muss ich oben zwei Arbeitsscheinwerfer und zwei fernlichter anbringen, welche separat geschaltet werden? ?(

                            Danke

                            Uwe

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                              #15
                              @ uwe: fernlicht ist so ne dumme sache, da gibts ne richtzahl auf jedem fernscheinwerfer, und die darf in der summe aller scheinwerfer "75" nicht überschreiten. beim fenderscheinwerfer ist es 25 pro scheinwerfer! somit in der summe 50! daruas folgt das rein rechtlich noch 25 über bleiben. somit nur noch die hälfte der leuchtstärke von den original. lohnt sich das?

                              evtl könnte man motiviert von "kriminellen energien" einfach entsprechend fernlichter als arbeitscheinwerfer montieren und bei bedarf ilegaler weise zuschalten.

                              irgendwo habe ich aber mal gelesen das wiederrum arbeitscheinwerfer, bzw nicht erlaubte zusatzscheinwerfer nach vorne zwar angebaut sein dürfen, aber abgedeckt werden müssen während der fahrt.

                              die sache mit der nebelleuchte nach hinten einfach umbauen kann, vorausgesetzt den polizei fällts bei der kontrolle auf, teuer werden! nebelschlußleuchte ist in deutschland PFLICHT!

                              arbeitsscheinwerfer hinten mit rückfahrleuchte koppeln, da gibts auch was mit vorschriften! aber warum extra mit anschließen wenn ich sie zusätzlich noch extra schlaten kann? da lege ich dann einfach den schalter um wenns zu dunkel ist!
                              König

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