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Erwischt mit falscher/ohne Plakette

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    Erwischt mit falscher/ohne Plakette

    Unklare Rechtslage bei Plakettenverstößen in Umweltzonen
    •Nur der Fahrer kann Bußgeld und Punkt kassieren
    •Fahrzeughalter müssen Verfahrenskosten nicht tragen
    •Umweltzonen sollten dringend auf den Prüfstand

    siehe dazu hier auf kulturgut-mobilitaet.de

    .

    #2
    AW: Erwischt mit falscher/ohne Plakette

    Zitat - aus dem Link - :

    Doch es ist eben keine Glaubensfrage, sondern die Frage nach den Fakten und der Verhältnismäßigkeit. Hatte nicht selbst das Umweltbundesamt festgestellt, dass ein Effekt der Umweltzonen so gering ist, dass er im Schwanken der Witterung untergeht? Hatte nicht auch das hannoversche Verwaltungsgericht in seinem Umweltzonen-Urteil festgestellt, dass die Umweltzone beim Feinstaub keine nennenswerte Verbesserung zu erwarten sein? Hatte nicht Amsterdam aus denselben Gründen seinen Plan für eine Umweltzone fallen lassen?



    Kommentar :

    Bei einer dieser ASU-Tests fiel mein VITO seinerzeit zunächst als
    "Dreckschleuder"
    komplett durch ...................

    Ich fuhr den Wagen allerdings mit reinem LIDL-Pflanzenöl .......... :]

    Als ich das dem TÜV-Onkel bei der Untersuchung erzählte,
    sagte er mir :
    daß die Prüfgeräte "den Nebel" messen und
    nicht die Schadstoffe. Folge : PÖL enthält "mehr Wasser"
    und verursacht eben "mehr Nebel".


    Um denn an die begehrten Plaketten zu kommen bin ich mal eben
    nach Hause und habe reinen Diesel nachgekippt. Wieder hin
    und es gab die begehrten Plaketten .......... :p



    Über PÖL als Treibstoff kann man sicher lang und ausgiebig
    "diskutieren", es ist aber nun mal "CO-2" neutral, daher
    dürfte der Plakettenunsinn für PÖL-Driver gar nicht
    angewendet werden
    Vorsitzender des Bundesverband Wohnwagenentsorger Europa.
    :);)

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      #3
      AW: Erwischt mit falscher/ohne Plakette

      ja gut.
      der unsinn der plakette ist klar.
      aber
      ich wollte nur mal informieren das man für ein stehendes fahrzeug,
      wo ja der halter aber nicht der fahrer nachgewiesen wird,
      dh. der, der es dorthin in die UZ gefahren hat ist ""unbekannt"
      und somit kein busgeld und kein stempel :)
      so hab ich es verstanden.

      .

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        #4
        AW: Erwischt mit falscher/ohne Plakette

        Hi,
        genau das ist was ich im parallelttreat meinte (und leider vom Mod mit in den Schredder gekommen ist) In Mannheim bin ich mit ner Polizistin ins Gespräch gekommen und sie bestätigte mir auch, das ein stehendes Fahrzeug NICHT belangt werden kann, da es keine Abgase produziert. Einem fahrenden Fahrzeug hinterher zu laufen sein Blödsinn. Einzige rechtliche Möglichkewit ist im Rahmen einer Verkehrskontrolle, wenn du direkt auf die Beamten zufährst.....es sei denn deine Beifahrer springen schnell raus, Motor aus und du behauptest die hätten dich geschoben). Auch in Hannover konnte mir ein Polizist nur sagen, das wenn ich vor seinen Augen nun einsteigen und in den Stadtkern fahre er eine Anzeige gegen den Halter machen würde mit der Aufforderung den Fahrer zu ermitteln. es würde aber nicht wie z.B. bei einem Blitzer bei Nichtfeststellbarkeit der Halter zur Kasse gebeten werden, sondern Verfahren eingestellt, weil eben NUR der Verursacher zur Kasse gebeten werden darf (Umweltgesetz Verursacherprinzip). Das ganze ist ......Ne, dafür fällt mir gerade kein Wort ein welches nicht zu schade dafür wäre, dass es dafür benutzt wird

        Grße aus dem umweltreinen Schnee in Norderstedt ohne Umweltzone
        Thorsten

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          #5
          AW: Erwischt mit falscher/ohne Plakette

          Also kann man von einer Politesse oder so einem Stadtsheriff nicht belangt werden, weil die nur für den ruhenden Verkehr zuständig sind.
          Und ob die Polizei für sowas Zeit hat ist die Frage.
          Who needs luxury?

          Kommentar


            #6
            AW: Erwischt mit falscher/ohne Plakette

            Zitat von der dicke Baer Beitrag anzeigen
            weil eben NUR der Verursacher zur Kasse gebeten werden darf (Umweltgesetz Verursacherprinzip).
            Hast du mal einen § dazu,wo man das nachlesen kann?

            Ansonsten handelt es sich immernoch um Verkehrsverbote
            und nicht um Fahrverbote.
            Parkende Autos gehören zum ruhenden Verkehr.
            Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
            Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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              #7
              AW: Erwischt mit falscher/ohne Plakette

              ich hoffe ja das ihr vor euren postings hier tatsächlich den link angeklickt
              habt und gelesen habt um was es geht. (ich hab so nen verdacht - sorry)

              .

              Kommentar


                #8
                AW: Erwischt mit falscher/ohne Plakette

                Ja was ist denn der AVD?
                Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                  #9
                  AW: Erwischt mit falscher/ohne Plakette

                  Zitat von Caruso Beitrag anzeigen
                  Hast du mal einen § dazu,wo man das nachlesen kann?

                  Ansonsten handelt es sich immernoch um Verkehrsverbote
                  und nicht um Fahrverbote.
                  Parkende Autos gehören zum ruhenden Verkehr.
                  Hallo Caruso,
                  ich bin Montag wieder im Büro und werd nachlesen. In der Historie des Umweltgesetzes nach §20a des Grundgesetzes erstellt, ist das Einrichten der Umweltzonen im Umweltschutzgesetz und im Bundesimmessionsgesetz zu sehen. Hier wird besagt, das derjenige die Kosten zu tragen hat, der den Umweltschaden hervorgerufen hat (Verursacherprinzip). ansonsten gelte das Gemeinlastprinzip. (alle zahlen...also Verfahren eingestellt zu Lasten der Allgemeinheit).

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                    #10
                    AW: Erwischt mit falscher/ohne Plakette

                    Sicher ist die "Rechtssprechung" immer Auslegungssache und im Zweifelsfall immer zu Lasten des Bürgers und dem Vorwand, das es selbigen durch auffüllen der Staatskasse zugute kommt. Oder anders gesagt ein WirtschaftsKREISlauf ist doch nur einen Schnecke an deren Ende wenige mit offenen Geldsäcken stehen.

                    Gruss
                    Thorsten

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Erwischt mit falscher/ohne Plakette

                      Jau,das kuck mal nach.
                      Im Zweifelsfall erklärt dir der Richter aber
                      dass der historische Wille des Gesetzgebers
                      (die Begründung hab ich in letzter Zeit öfter mal gelesen)
                      etwas anderes bezweckte.
                      Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                      Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                        #12
                        AW: Erwischt mit falscher/ohne Plakette

                        Das ist es, was ich mit meinem Nachtrag meinte. ansonsten mal "Verursacherprinzip" googlen.....
                        Aber selbst wenn dort eindeutige Paragraphen mit nur einem Satz stehen würden der aussagt "SO IST ES" würde ein Richter eine Auslegung finden.......
                        bisher hatte ich eben in Mannheim und Hannover diese glücklichen Rückmeldungen von Polizisten. Nicht stehend, nicht hinterherlaufend, Nicht Halter,sondern Fahrer, nur wenn in eine Kontrolle mit laufenden Motor einfahrend.

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                          #13
                          AW: Erwischt mit falscher/ohne Plakette

                          hier gibts noch was zum gleichen thema:

                          Umweltzonen

                          .

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Erwischt mit falscher/ohne Plakette

                            Zitat von Caruso Beitrag anzeigen
                            Hast du mal einen § dazu,wo man das nachlesen kann?

                            Ansonsten handelt es sich immernoch um Verkehrsverbote
                            und nicht um Fahrverbote.
                            Parkende Autos gehören zum ruhenden Verkehr.
                            Hab den Link gefunden Der zumindest die Zuordnung zur BimschV belegt und auch den Bereich mit den Land und Forstfahrzeugen (Achtung ZUGMASCHIENEN). innerhalb der Umweltgesetze gilt das angesprochene Verursacherprinzip.
                            http://www.umwelt-plakette.de/ausnah...lk4vfb74n4sr60

                            aber wie bereits von dir angesprochen und hier ebenfalls beschrieben gibt es auch für die Ausnahmeregelung eine Lokale und Regionale Ausnahmeregelung. Also kann jeder Bezirk es zu jedem Zeitpunkt ändern, anpassen und auslegen wie es der Staatskasse beliebt. Siehe in Hamburg die Harley days . Mit der Begründung das man europäische Umwelthauptstatt ist mal eben in einer Nachbesprechung beschlossen und ABGESAGT. Nichts eingereicht, gefragt, besprochen...hier wird willkürlich BESTIMMT!
                            Zuletzt geändert von der dicke Baer; 14.01.2010, 20:15.

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                              #15
                              AW: Erwischt mit falscher/ohne Plakette

                              Ähm ja aber wo steht jetzt,das bei der BIMSCH,das Verursacherprinzip greift?
                              Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                              Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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