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Allgemeine Frage zu einem Betrug!

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    Allgemeine Frage zu einem Betrug!

    Hallo ich hätte mal eine allg. Frage bezüglich eines Betrugs, hoffe es kann mir jemand weiterhelfen, wusste auch nicht in welches forum ich es schreiben soll.

    Nur mal zum grundtatbestand, mir wurde beim kauf meines Autos etwas falsches verkauft(also Angaben gemacht über sachen, die im Auto gar nicht verbaut sind), jetzt war schon ein Gutachter da, hat das alles aufgeschrieben und dokumentiert, den Verkäufer haben wir per Einschreiben+Rückschein und nochmaligem Einschreiben leider nicht erreicht, jetzt werde ich es an unseren Anwalt weiterleiten....

    Meine Frage ist nun, kann ich das Auto trotzdem weiterverkaufen, oder geht das nicht bevor es zur Gerichtsverhandlung kam oder der Anwalt eingeschalten wurde??

    (ich würde das auto natürlich unter Angabe richtiger angaben weiterverkaufen, versteht sich von selbst)

    Hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.

    MFGTobi
    Zuletzt geändert von Tobias; 28.12.2009, 12:24.

    #2
    AW: Allgemeine Frage zu einem Betrug!

    Moin

    Ich weiss vom bekannten der auch ein Rechtsstreit am laufen hatte das das Fahrzeug nicht weiter verkauft werden darf.Solange es im Rechtsstreit liegt.
    Nun stell ich mir aber die frage wie kann man ein Auto kaufen und es zum Kaufabschluss bringen und im nachhinein feststellen das da sachen nicht verbaut sind die in der Beschreibung standen?
    Ich meine ich schau mir das Fahrzeug doch genau an und auch die besagten extras werden doch bei einer besichtigung von mir geprüft!?
    oder ist das ein Kauf von Ebay ??
    Gruß Frank
    Zuletzt geändert von Oldi; 28.12.2009, 13:10.
    Die Pattex Bruderschaft

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      #3
      AW: Allgemeine Frage zu einem Betrug!

      Hallo Tobias,

      wenn es bereits ein Beweissicherungsgutachten gibt, wäre es an sich kein Problem. Aber ehrlich gesagt, würde ich trotzdem zuwarten, damit das Fahrzeug für alle Fälle weiterhin verfügbar ist. Wenn Du Eigentum am Fahrzeug erworben hast, dann kannst Du es auch weiterverkaufen. Daran kann Dich keiner hindern. Die Frage ist aber ob Du es unter diesen Umständen verkaufen solltest.
      Vor allem, weil das Gutachten bestimmt nur ein "normales" Gutachten ist und keinen Gutachten im Rahmen eines gerichtlichen Beweissicherungsverfahrens. Solche Gutachten werden dann von der Gegenseite angezweifelt und helfen dann auch nicht mehr ohne weiteres. Auch spielt es sicherlich eine Rolle welche zugesicherte Eigenschaft denn tatsächlich fehlt. Eine Unfallfreiheit ist anders zuwerten, wie z.B. ein "Winterpaket", bei dem plötzlich die Sitzheizung fehlt.
      Andereseits:
      Wenn Du es weiterverkaufst, dann ist der Differenzbetrag an und für sich Dein Schaden. Wenn Du also verkaufen willst, weil Du gerade das Fahrzeug trotzdem zu einem guten Preis losbekommst, dann verkaufe es. Du minimierst dann Deinen Schaden bzw. Risiko. Erfahrungsgemäß ist von solchen (privaten) Verkäufern eh nichts mehr zurückzuholen. Auch schreibst Du, dass das Einschreiben den Empfänger nicht erreicht hat. Das heißt doch im Klartext, dass er auch ein falsche Adresse angegeben hat! Oder meinst Du, es ist zugestellt worden, aber der Verkäufer reagiert nicht?

      Ich denke, es wird besser sein, Du läßt Dich umfassend von Deinem Anwalt beraten, bevor Du einen weiteren Schritt machst, den Du später bereust.

      Gruß

      Rulaman
      www.landy-planet.de

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        #4
        AW: Allgemeine Frage zu einem Betrug!

        Durch wen wurde das Gutachten erstellt? Durch Dich, oder wurde es vom Gericht angeordnet??

        War/ist es ein privater oder Gewerblicher Händler?

        Was hast du ausser dem Gutachten bereits unternommen?

        Was sagt dein Anwalt dazu?

        Welcher Schaden ist entstanden?

        Rechtschutz vorhanden?
        Ich bin ein K L I M A M A C H E R ! !

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          #5
          AW: Allgemeine Frage zu einem Betrug!

          Tach auch!

          Ich würde das Fahrzeug auf keinen Fall verkaufen, so lange der Rechtstreit nicht geklärt ist.
          Denn, stell Dir mal vor, der Verkäufer möchte das Gefaährt zurücknehmen oder wird verpflichtet, es zurück zu nehmen.
          Dann hättest Du es weiterverkauft und der neue Käufer hätte evtl. ein Problem.

          Oder Du sagst dem neuen Käufer, er soll sich nicht an das Auto gewöhnenm da der ursprüngliche Verkäufer vielleicht das Auto zurück kaufen muss. :D

          Da solltest Du schon mal abwarten, vor allem kann ich mir nicht vorstellen, wer ein Auto kauft, dass derart Makelbehaftet ist.(so heißt das bei den Juristen)

          Der Slandy
          :v Je mehr Menschen ich kennenlerne, umso mehr komme ich zu der Erkenntnis,
          dass der HIRNTOD nicht zwangsläufig das Ende des LEBENS bedeuten muss!-

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            #6
            AW: Allgemeine Frage zu einem Betrug!

            Es kommt auch darauf an was du nun erreichen möchtest.
            Wenn etwas an dem Wagen fehlt was z.B. nachgerüstete werden könnte musst du dem Verkäufer dazu die Möglichkeit geben können. Das geht schlecht, wenn der Wagen nicht mehr in deinem Besitz ist.
            Wenn keine Nachbesserung möglich ist würde ich den Kaufvertrag rückgängig machen, also Auto zurück gegen deinen Kaufpreis. Geht auch nicht ohne Fahrzeug.

            Das der Verkäufer keine Einschreiben annimmt heißt noch nicht, dass er nicht mehr zu ermitteln ist. Nur falls er Insolvenz ist sieht die Sache natürlich anders aus.

            Interessant für uns wäre auch was denn eigentlich nicht in Ordnung war?

            Gruß,

            Kommentar


              #7
              AW: Allgemeine Frage zu einem Betrug!

              Ich hatte mal Huddel mit dem Vorbesitzer meines Lada Nivas. Der Dreckskerl hatte den Tacho manipuliert, so dass die Kiste 50.000 km weniger auf dem Buckel hatte.

              Das war echter Betrug und kam nur durch eine Werkstatt heraus, bei der das Fahrzeug vorher breits gewartet wurde (die notieren immer den Kilometerstand...)

              Die Kiste durfte so lange nicht weiter verkauft werden, bis der Gerichtsprozeß gelaufen war.

              Ich frag' mich nur weshalb du das hier fragst???? Frag doch deinen Rechtsanwalt.

              Gruß,
              Waldschrat
              Lieber tot als Schwung verlieren!

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                #8
                AW: Allgemeine Frage zu einem Betrug!

                Mal eine ganz praktische Frage:

                Wie hoch ist denn der Streitwert? Lohnt sich ein Prozeß mit dem Risko der Kosten für Anwälte, Gutachter und Gericht und zusätzlich dem ganzen Ärger? Oder geht es nur um ein paar Peanuts?

                Viele Grüße

                Sailor
                Land-Rover Lightweight Diesel,
                ex Königl. Landmacht der Niederlande

                Kommentar


                  #9
                  AW: Allgemeine Frage zu einem Betrug!

                  Moin,
                  GA vom öffentlich bestellten Sachverständigen gemacht?
                  In wessen Auftrag?

                  Gruß
                  heppsen

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                    #10
                    AW: Allgemeine Frage zu einem Betrug!

                    möchte hier vor einen Händler in Halberstadt warnen!!!!!

                    Ein Freund hat dort einen Defender 110SW gekauft und hat seinen Defender 90 Softtop in Weiß dort in Zahlung gegeben. Als er das Fahrzeug jetzt bei Mobile entdeckte hatte er auch ca 60000km weniger auf dem Tacho und nicht einfach so angegeben sondern mit Foto vom Tacho.
                    Grüße Markus
                    S.P.Q.I. -- Sono Pazzi Questi Inglesi !!

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Allgemeine Frage zu einem Betrug!

                      100% sicher, dass es der Gleiche ist?

                      Dann anzeigen, im Intersse aller ehrlichen Händler und Verkäufer/ Käufer!

                      Gruß,

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                        #12
                        AW: Allgemeine Frage zu einem Betrug!

                        Zitat von sailor Beitrag anzeigen
                        Mal eine ganz praktische Frage:

                        Wie hoch ist denn der Streitwert? Lohnt sich ein Prozeß mit dem Risko der Kosten für Anwälte, Gutachter und Gericht und zusätzlich dem ganzen Ärger? Oder geht es nur um ein paar Peanuts?

                        Viele Grüße

                        Sailor


                        Die nächste Überlegung wäre :
                        - tatsächlichen Wohnsitz ermitteln, Einwohnermeldeamtanfrage,
                        - dann Anruf beim örtlichen Amtsgericht, verbinden lassen mit der
                        Abteilung "SChuldnerregister" und anhand der Daten aus den
                        papieren nachfragen, ob "EV" geleistet ist.
                        - Wenn nein könnte Klage Erfolg versprechen.
                        - Wenn ja ist nix zu holen.

                        Vom Amtsgericht - SChuldnerregister - bekommst Du nur die
                        Auskunft "ja oder nein" und das Aktenzeichen :
                        .... MA ..../Jahreszahl.
                        Vorsitzender des Bundesverband Wohnwagenentsorger Europa.
                        :);)

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