Nur mal zum grundtatbestand, mir wurde beim kauf meines Autos etwas falsches verkauft(also Angaben gemacht über sachen, die im Auto gar nicht verbaut sind), jetzt war schon ein Gutachter da, hat das alles aufgeschrieben und dokumentiert, den Verkäufer haben wir per Einschreiben+Rückschein und nochmaligem Einschreiben leider nicht erreicht, jetzt werde ich es an unseren Anwalt weiterleiten....
Meine Frage ist nun, kann ich das Auto trotzdem weiterverkaufen, oder geht das nicht bevor es zur Gerichtsverhandlung kam oder der Anwalt eingeschalten wurde??
(ich würde das auto natürlich unter Angabe richtiger angaben weiterverkaufen, versteht sich von selbst)
Hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.
MFGTobi
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