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"richtige" und "unechte" Womo`s - oder was ist wichtig für die Zulassung?
AW: "richtige" und "unechte" Womo`s - oder was ist wichtig für die Zulassung?
Servus Andy,
wenn man für eine neue Wohnmobilzulassung u.a. eine vorgeschriebene Stehhöhe braucht, dann ist die schon wichtig und kann auch letztlich entscheidend sein.
Was kostet ein Wohnmobil bzw. Reisemobil an Steuern? Die Kfz-Steuer für Reisemobile richtet sich nach Gewicht und Schadstoffklasse. Hier finden Sie die Kfz Steuersätze für Wohnmobile.
Die Geschichte mit den " unechten " und " echten " Wohnmobilen ist so eine Sache. Eigentlich gibt es jetzt nur noch wirkliche Wohnmobile !
Das ganze kam nur kurz auf, um eine Einordnung bestehender Fahrzeuge irgendwie rechtfertigen zu können. Richtige handfeste Regelungen hierzu gab es eigentlich niemals. Entscheidungen wurden oft auf der Grundlage bestehender Umstände getroffen.
Das ist nun alles Schnee von gestern !
Neuzulassungen und Umbauten zu Wohnmobilen unterliegen den bestehenden gesetzl. und steuerrechtlichen Regelungen.
Da wird dann eben, neben anderen Dingen, auch eine Mindeststehhöhe verlangt. ;)
AW: "richtige" und "unechte" Womo`s - oder was ist wichtig für die Zulassung?
Vor dem Umbau sollte man sich auf jeden Fall mal mit dem zuständigen TÜV und Finanzamt in Verbindung setzen, da Zulassungs- und Steuerrecht ja wie eh und je nicht unbedingt voneinander abhängig sind.
Wenn der TÜV sagt: Womo gut, muss die gute Frau vom Finanzamt noch lange nicht der gleichen Meinung sein.
Freundliches Fragen vorab hilft aber meistens Wunder.
AW: "richtige" und "unechte" Womo`s - oder was ist wichtig für die Zulassung?
Wieso braucht man keine Stehhöhe? Unter dem von Dir zitierten Link schreibt der TÜV-Nord:
"Als Wohnmobil wird Ihr fahrbares Zuhause besteuert, wenn im Bereich der Kochgelegenheit und der Spüle die Stehhöhe mindestens 170 cm beträgt."
Gut, wenn man größer ist, reichen auch die 170 cm nicht als Stehhöhe aus. Aber ein serienmäßiger Landrover kommt ohne Klapp- oder Hubdach nicht auf die 170 cm Stehhöhe.
Viele Grüße
Sailor
Land-Rover Lightweight Diesel,
ex Königl. Landmacht der Niederlande
AW: "richtige" und "unechte" Womo`s - oder was ist wichtig für die Zulassung?
Weil der Themenstarter,zweimal ausdrücklich nach ZULASSUNG gefragt hat.
Die steuerliche Einstufung ist etwas ganz anderes und so hat es der TÜV auch dargelegt.
Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
AW: "richtige" und "unechte" Womo`s - oder was ist wichtig für die Zulassung?
...muss auch mal meinen Senf dazu geben.
Habe seit 2 Jahren ein vor dem FA "echtes Wohnmobil" Ich dachte dass nach nunmehr 2 Steuererhöhungen (1. Wegfall der 2,8t Regelung-daraufhin Zualassung als Womo 2. fehlende Stehhöhe und Rückwirkender Steuerbescheid von 2,5 jahren) das Thema durch sei.
Habe nun vor 14 Tagen einen neuen Bescheid über 460.-- bekommen, da die Steuer wieder erhöht wurde. Soviel zum zuverlässlichen Steuersystem.
Wenn endlich die CO2 kombi Steuer kommt werde ich wohl gleich da stehen wie jetzt, nur mit dem Unterschied dass ich dann wieder 9 Sitzplätze hab.
Hat jemand schon die 10 Sitzplätze beim FA durchgesetzt bekommen?
AW: "richtige" und "unechte" Womo`s - oder was ist wichtig für die Zulassung?
Aber Sinn macht die Frage doch nur, wenn es um die s t e u e r l i c h e Zulässigkeit eines Wohnmobils geht. Denn alle wollen hier doch wissen, wieviel Steuern sie zahlen müssen. Für das Finanzamt sollte ein Wohnmobil immer noch die erwähnte Stehhöhe von 170 cm haben.
Das die Ansichten des TÜV für die Besteuerung zweitrangig (um nicht zu sagen völlig egal) sind, wissen wir ja mittlerweile.
Viele Grüße
Sailor
Land-Rover Lightweight Diesel,
ex Königl. Landmacht der Niederlande
AW: "richtige" und "unechte" Womo`s - oder was ist wichtig für die Zulassung?
Also ich bin vor dem TÜV auch ein WoMo vor dem Finanzamt aber ein LKW nach Vorführung ( 2 Sitze Seitenscheiben Verblendet usw)
Das Deutsche Steuersystem treibt komische Früchte aber es ist eben so.
Vom Finanziellen her macht denke ich nur die LKW Zulassung sinn. Wenn man die Sitzplätze nicht braucht. ( Bei mir beim 90er nicht schwer)
Musste aber auch 2mal zum Finanzamt...zum Vorführen....
Daher aus Erfarung Termin machen und einfach selbst mit den Leuten sprechen...
Hat jemand schon die 10 Sitzplätze beim FA durchgesetzt bekommen?
Wofür willst du 10 Sitzplätze haben?
dann gilt die Karre als M2 Fahrzeug (mehr als 9 sitzplätze ZGG >= 5t) und du darfst ihn nur noch mit Führerscheinklasse D oder D1 bewegen, ist doch auch nicht erstrebenswert...
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