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Problem mit OBD für die AU

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    #46
    AW: Problem mit OBD für die AU

    Zitat von Landyinamia Beitrag anzeigen
    < 2500 kg
    Unter 2,5t mussten die schon deutlich früher OBD haben.
    Theoretisch hat er Recht mit der Ausnahmegenehmigung.
    Anders hätte das Fahrzeug nicht mehr zugelassen werden können.
    Vielleicht fährst du mal zu einem Erwachsenen.
    Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
    Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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      #47
      AW: Problem mit OBD für die AU

      [QUOTE=Landyinamia; / < 2500 kg [/QUOTE]

      Nein, da hast Du mich erwischt, ist natürlich ein Schreib-/Formelfehler >2500 kg musste es heißen.

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        #48
        AW: Problem mit OBD für die AU

        Meine vorliegenden, bereits o. zitierte EG-Übereinstimmungsbescheinigung, welche ja nach der EU-RL in Gefahr war entzogen zu bekommen, hat auf der Rückseite unter der Ziffer 51. Ausnahme den Stempel der KFZ-Zulassungsstelle (Landkreist Trier) mit dem Test "Zulassungsbescheinigung Teil II wurde erstellt". Das könnte natürlich die "Lösung" sein, werde ich im Laufe der Woche beim nächsten Prüfer testen. Werde dazu aber eine TüV-Stelle mit höherem Landyaufkommen nehmen.

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          #49
          AW: Problem mit OBD für die AU

          AU kann in jeder x-beliebigen Werkstatt gemacht werden, und damit kann man bei einer Prüfstelle vorfahren.
          Oft wird in den Werkstätten Werkstatt-TÜV angeboten. Dann macht auch ein Monteur die AU vor der Prüfung durch den Engeneer.

          Gruß Marc

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            #50
            AW: Problem mit OBD für die AU

            ...der Prüfer hat grundsätzlich Recht, das Auto hätte keine EZ ohne Ausnahme bekommen dürfen.
            Wenn du nicht Erstbesitzer bist, ist es schwierig das nachzuvollziehen, vielleicht hatte das Auto eine
            Ausnahmegenehmigung, die beim Umschreiben mit neuem "Brief" verloren gegangen ist.
            Könnte das SVA rausfinden, die haben die Daten ab EZ im Computer.

            War des Ding evtl. vorher schon mal im Ausland als Tageszulassung oder so zugelassen ?

            Wenn er das andere Prüfgerät benutzt und im Auspuff mnisst, bekommt er eine Fehlermeldung
            von dem schlauen Computer, der wartet auf OBD Messung, die bekommt er dann nicht weg.

            Lösung: fahr zu einer Werkstatt, die dir eine "normale" AU mit Messung macht und dann zum Dekra oder TÜV,
            wenn die Bescheinigung vorliegt, wird die Nummer übernommen und alles ist gut.

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              #51
              AW: Problem mit OBD für die AU

              "Lösung: fahr zu einer Werkstatt, die dir eine "normale" AU mit Messung macht und dann zum Dekra oder TÜV,
              wenn die Bescheinigung vorliegt, wird die Nummer übernommen und alles ist gut."

              Genauso wars gemeint.

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                #52
                AW: Problem mit OBD für die AU

                Hallo Zusammen,

                ich arbeite mal die neuen Beiträge ab:
                1. Die EZ war in D und war Tageszulassung vom LR-Autohaus. Der Stempel auf der Rückseite der Zulassungsstelle unter Pos. 51 der EU-Übereinstimmungsbescheinigung, könnte man ja so als Ausnahmegenehmigung werten.
                2. Wenn im Ausland zugelassen, wäre es im EU-Mitgliedstaat analog der jetzigen EZ in D zu bewerten, da die RL für alle Mitgliedsstaaten gilt. (Sonderfälle wären Zulassungen in Drittland, welches später der EU beigetreten sind, aber machen wir es nicht zu kompliziert).
                3. Ja, mit der Werkstatt habe ich schon geredet, wäre/ist möglich, mit Kommentar: "Die konventionelle Messung wäre vertretbar, Probleme gäbe es auch bei der Auslesung von anderen bekannten Marken (auch aus D)).

                Ich würde es halt begrüßen, wenn der Amtsschimmel nicht auch noch bei den DEKRA-Leuten wiehert, da ich noch Motorradoldtimer fahre, ist z. B. das Verhalten der Zulassungsstellen für die kleinen Nummernschilder (Kleinkraftrad) für vor BJ 58 ein endlose Geschichte. Zum Glück nicht bei meiner Behörde, aber viele Kollegen fahren mit Pizzablechen rum, das verratzt das gesamte Erscheinungsbild.

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                  #53
                  AW: Problem mit OBD für die AU

                  Hallo Freunde der Abgasuntersuchung, oder die es noch werden wollen,

                  ...vorab, ein toller Service von LR-Hilfe. Ich hatte dies mit meinem Problem angeschrieben und heute kam die Antwort, welche ich mal in "ge-XXX-Form" einstelle:
                  .....vielen Dank für Ihre Anfrage an Jaguar Land Rover Deutschland.

                  Das Thema ist für den Defender TD5 bekannt, nur offenbar bei den Behörden die Regelung hierzu nicht. Nach Rückfrage beim Hersteller kann ich Ihnen folgendes mitteilen:

                  Es handelt sich um ein Fahrzeug mit TD5 Motor, 2,5 L, 90 kW Turbodiesel. Der Motortyp wird mit "15P" bezeichnet. Dieser Motor wurde als letzter reiner Land Rover Motor im Defender verbaut. Fahrzeuge mit TD5 Motoren besitzen keine OBD-Schnittstelle. Fahrzeuge mit diesen Motoren wurden noch bis Mai 2007 verkauft, der Wechsel auf den TD4 Motor (von Ford) fand bereits Anfang 2007 statt. Erst in diesen Fahrzeugen gab es eine OBD-Schnittstelle.

                  Der Defender hat ein Gesamtfahrzeuggwicht über 2500 kg, daher treffen die Abgaswerte für Fahrzeuge der Kategorie N1 zu. Eine Durchführung der Abgasuntersuchung über die OBD-Schnittstelle für diese Kategorie bis Stufe 4 ist nicht erforderlich. Für schwerere Fahrzeuge der Kategorie N1 war dies bis 2007 nicht erforderlich. Dies wird in der Richtlinie 70/220/EWG unter Abschnitt 8.7 genau so aufgeführt.

                  Daher ist ein Defender mit dem TD5 Motor, Baujahr 2006, der in der EU verkauft wird, zulässig ohne OBD-Schnittstelle. Dies zeigt sich auch in der VIN SALLDHM586XXXXX. Die zehnte Stelle zeigt das Baujahr an, in diesem Fall steht die 6 für 2006. Diese Fahrzeuge durften ohne OBD-Schnittstelle verkauft werden. Fahrzeuge mit der 7 (2007) in der VIN haben eine OBD-Schnittstelle.

                  Dies entspricht dem EU-Recht. Bitte weisen Sie den Prüfer bei der DEKRA darauf hin, dass nationale, d.h. deutsche Regelungen hier nicht maßgeblich sind und die Abgasuntersuchung ohne OBD-Schnittstelle zu erfolgen hat.

                  Der Originaltext lautet:

                  "This sounds like it's a car with Td5 engine - 5-cylinder, 2.5L, 2v, 90kW, turbo. The engine type code is probably 15P. We built those at Solihull; it's the last 100% Land Rover engine.

                  We had no OBD system on Defenders with Td5 engine. We used Td5 until 2007 baujahr, when we changed to Td4 engine. At that point we introduced OBD. Td4 is 2.4L, 4-cylinder; it comes from Ford.

                  Defender is a vehicle that has GVW above 2500kg so may respect the emission certification requirements for category N1 vehicles. OBD is not necessary for that category until stage 4 timing, and for the heavier classes of N1 that was not necessary until 2007. See item 8.7 in directive 70/220/EC. Therefore a bj2006 Td5 Defender sold in EU is permitted to be not equipped with OBD.

                  A bj2007 car must have OBD; our Td4 Defender models respect that requirement. The change-over between Td5 and Td4 was in 2006 so we have some of each model built in that year.

                  A made-in 2006 Td5 car has no OBD and will show 2006 in the VIN. A made-in-2006 Td4 car does have OBD but will show 2007 as the build year in VIN.

                  Please apologise to the officials in this case and advise them that there is no EU requirement for a 2006 Defender to have OBD, and that they may not criticise our car for not having such a system, and that national requirements are secondary to EU requirements."
                  Ein kleiner Fehler hat m.E. die Antwort, denn es ist 8.3 und nicht 8.7, so jedenfalls fand ich es in der RL. Bei genauem Lesen der RL und nochmals den Blick in das interne Papier der Dekra zeigt sich dann der Irrtum, denn die DEKRA schreibt Zulassung 01.01.2007 und das entspricht nicht der Verordnung. Die Verordnung spricht von Fahrzeuggenehmigungen und somit nimmt dies Bezug auf das Baujahr. Also auch ein bisher noch nicht angemeldetes Fahrzeug mit gültiger Typengenehmigung mit BJ 2006 ohne OBD, würde heute noch zugelassen werden.

                  Auch spricht die 98/69/EG RL zur Änderung der 70/220/EWG unter Abs. 4 und Abs. 5 von .... "für einen neuen Fahrzeugtyp
                  -die EG-Typengenehmigung..
                  -die Betriebserlaubnis....
                  nicht mehr erteilten."

                  Die Betonung liegt auf neuem Fahrzeugtyp, als ab 01.01.2007 und somit nicht geltend für Fahrzeuge BJ 2006.

                  Landy-Grüße aus Baden-Baden
                  Dietmar

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                    #54
                    AW: Problem mit OBD für die AU

                    Wenn dein Fahrzeug als PKW klassifiziert ist,hat die Dekra Recht:

                    "Ab dem 1. Januar 2006 gilt für neue Typgenehmigung und ab dem
                    1. Januar 2007 für alle Fahrzeugtypen, daß Fahrzeuge der Klasse N1
                    , Gruppen II und III, die mit Selbstzündungsmotor ausgerüstet
                    sind, sowie Fahrzeuge der Klasse M1
                    mit Selbstzündungsmotor mit
                    einer Gesamtmasse von mehr als 2 500 kg, mit On-board-Diagno-
                    sesystemen (OBD) zur Emissionsüberwachung gemäß Anhang XI
                    auszurüsten sind."
                    Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                    Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                      #55
                      AW: Problem mit OBD für die AU

                      Zitat von Landyinamia Beitrag anzeigen

                      Auch spricht die 98/69/EG RL zur Änderung der 70/220/EWG ... Abs. 5 von
                      Neufahrzeugen
                      Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                      Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                        #56
                        AW: Problem mit OBD für die AU

                        [QUOTE=Landyinamia;1468413 Also auch ein bisher noch nicht angemeldetes Fahrzeug mit gültiger Typengenehmigung mit BJ 2006 ohne OBD, würde heute noch zugelassen werden.[/QUOTE]



                        Das kann ich mir nicht vorstellen.

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                          #57
                          AW: Problem mit OBD für die AU

                          Doch .Ausnahmegenehmigung erteilt die Bezirksregierung/Landratsamt.
                          Kostet 50€.
                          Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                          Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                            #58
                            AW: Problem mit OBD für die AU

                            Zitat von Caruso Beitrag anzeigen
                            Neufahrzeugen
                            was nicht bedeutet Erstzulassung, sondern der Produktionsstand mit der dazu notwendigen EU-Typengenehmigung.

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                              #59
                              AW: Problem mit OBD für die AU

                              Zitat von Caruso Beitrag anzeigen
                              Wenn dein Fahrzeug als PKW klassifiziert ist,hat die Dekra Recht:

                              "Ab dem 1. Januar 2006 gilt für neue Typgenehmigung und ab dem
                              1. Januar 2007 für alle Fahrzeugtypen, daß Fahrzeuge der Klasse N1
                              , Gruppen II und III, die mit Selbstzündungsmotor ausgerüstet
                              sind, sowie Fahrzeuge der Klasse M1
                              mit Selbstzündungsmotor mit
                              einer Gesamtmasse von mehr als 2 500 kg, mit On-board-Diagno-
                              sesystemen (OBD) zur Emissionsüberwachung gemäß Anhang XI
                              auszurüsten sind."
                              Ja, die Feinheit der Eingruppierung N1 oder M1 fiel mir auch auf,

                              Klasse M1: Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge
                              mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
                              und hier dann weiter

                              Ab dem 1. Januar 20[06, soweit es sich um Fahrzeuge der Klasse M - ausgenommen Fahrzeuge mit einer Hoechstmasse von mehr als 2 500 kg - und um Fahrzeuge der Klasse N1 Gruppe I handelt, sowie ab dem 1. Januar 2007, soweit es sich um Fahrzeuge der Klasse N1 Gruppen II und III im Sinne der Tabelle in Anhang I Abschnitt 5.3.1.4 der Richtlinie 70/220/EWG und um Fahrzeuge der Klasse M mit einer Hoechstmasse von mehr als 2 500 kg handelt,
                              sehe ich den PKW mit enthalten.

                              Klasse N1: Für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge
                              mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen

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                                #60
                                AW: Problem mit OBD für die AU

                                Ein PKW ist niemals ein Fahrzeug der Klasse N.
                                Was du unter einem Neufahrzeug verstehst,kannst du ja gerne mit der Dekra ausdiskutieren.
                                Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                                Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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