@ Rulaman:
völlig richtig.
Bedenkt: Wenn jemand schon mit so einem vorformulierten Schriftstück ankommt, denkt sich im Zweifel auch jeder Richter, dass der das "gewohnheitsmäßig" macht, sich mit der Materie auskennt und entsprechende Sorgfaltpflichten anders ausgelegt werden. Von AGB-Inhaltskontrolen etc. will ich gar nicht anfangen.
Aber ich glaube, ich lege mir einen handgeschriebenen Zettel ins Auto auf dem in etwa Folgendes steht (nicht rechtlich geprüft!!!):
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Der hier zufällig vorbeigekommene xxx (Name des Bergenden) hat mir (Name des Hilfesuchenden) seine Hilfe zur Bergung meines Fahrzeuges (amtl. Kennzeichen) angeboten. Ich weiß, dass durch diese Maßnahme weiterer Schaden entstehen kann. Hierfür soll der Helfer nicht haften, etwaige, dadurch entstehende Schäden übernehme ich. Ich kümmere mich auch um die Absicherung und sämtliche weitere Maßnahmen, die aus der Hilfe und meinem Unfall entstehen oder entstanden sind.
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Ort, Datum Unterschrift
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Ist natürlich kein Freibrief für Harakiri-Bergeaktionen, aber im Normalfall sollte es im Falle eines Streites eine bessere Ausgangsposition verschaffen. Und trotzdem immer dran denken: Es ist ein fremdes Auto, für das der Besitzer evtl. lange gespart hat. Und es ist mit Sicherheit nicht so stabil wie die LR´s & Co. (die Abschleppöse ist keine Bergeöse!!)
PS: Ja, ich bin Jurist - aber kein Verkehrsrechtler. Insofern ist dies meine persönliche Ansicht und keine Beratung.
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