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Rechtliche Situation bei Bergung

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    #46
    AW: Rechtliche Situation bei Bergung

    @ Rulaman:

    völlig richtig.


    Bedenkt: Wenn jemand schon mit so einem vorformulierten Schriftstück ankommt, denkt sich im Zweifel auch jeder Richter, dass der das "gewohnheitsmäßig" macht, sich mit der Materie auskennt und entsprechende Sorgfaltpflichten anders ausgelegt werden. Von AGB-Inhaltskontrolen etc. will ich gar nicht anfangen.

    Aber ich glaube, ich lege mir einen handgeschriebenen Zettel ins Auto auf dem in etwa Folgendes steht (nicht rechtlich geprüft!!!):

    ---------------------------

    Der hier zufällig vorbeigekommene xxx (Name des Bergenden) hat mir (Name des Hilfesuchenden) seine Hilfe zur Bergung meines Fahrzeuges (amtl. Kennzeichen) angeboten. Ich weiß, dass durch diese Maßnahme weiterer Schaden entstehen kann. Hierfür soll der Helfer nicht haften, etwaige, dadurch entstehende Schäden übernehme ich. Ich kümmere mich auch um die Absicherung und sämtliche weitere Maßnahmen, die aus der Hilfe und meinem Unfall entstehen oder entstanden sind.

    ____________ ___________________
    Ort, Datum Unterschrift

    ------------------------------------

    Ist natürlich kein Freibrief für Harakiri-Bergeaktionen, aber im Normalfall sollte es im Falle eines Streites eine bessere Ausgangsposition verschaffen. Und trotzdem immer dran denken: Es ist ein fremdes Auto, für das der Besitzer evtl. lange gespart hat. Und es ist mit Sicherheit nicht so stabil wie die LR´s & Co. (die Abschleppöse ist keine Bergeöse!!)

    PS: Ja, ich bin Jurist - aber kein Verkehrsrechtler. Insofern ist dies meine persönliche Ansicht und keine Beratung.
    Zuletzt geändert von Berglerer; 17.12.2009, 09:48. Grund: Wunsch des Moderators, ob ich Jurist bin: in PS eingefügt

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      #47
      AW: Rechtliche Situation bei Bergung

      Es ist ja nun mal auch einfach so, daß JEDER, der an einer Unfallstelle anhält sich vergewissern muß, daß diese ordentlich abgesichert ist. Und für seine eigene Sicherheit ist man auch verantwortlich.

      Habe gar keinen juristischen Hintergrund, übertrage aber das aus Erste-Hilfe-Kursen auf den Alltag und nutze meinen Verstand :D Tut nicht weh.
      Gruß, Andreas

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        #48
        AW: Rechtliche Situation bei Bergung



        Grüße, Guido

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          #49
          AW: Rechtliche Situation bei Bergung

          JA
          JA
          JA
          JAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAA

          Sowas von geil!!!!!!!!!!!!!! Danke, Guido!
          Gruß, Andreas

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            #50
            AW: Rechtliche Situation bei Bergung

            Hallo,
            naja,
            mit derzeit 50 laufenden Prozessen und ca. der 4-fachen Menge an außergerichtlichen Fällen nur allein im Straßenverkehrsrecht erfülle ich als Volljurist und Rechtsanwalt das Kriterium " fundierter Hintergrund" (zumindest glaube ich fest daran :D)

            Einen konkreten Fall dieser Konstellation hatte ich in miener über 10 jährigen Berufspraxis noch nicht, dass einer bei einer privaten Bergeaktion seinen Schadenersatzanspruch gegen den Helfer geltend gemacht hat. Dafür ist er nicht praxisrelevant genug und wird wohl meist doch ohne juristische Hilfe ausgefochten.

            Aber so Fälle wie:
            Bergeaktion, Seil gerissen, Fahrzeug rumgepurzelt, Beteiligte im Gefahrenbereich, schwer verletzt usw. gab es schon.
            Das sind aber wiederum Extremfälle, die aber zeigen, dass überall dort Fehler gemacht werden, wo Ausnahmesituationen mit Hektik, Stress, Fehleinschätzung, Überheblichkeit, Unwissenheit, Alkohol usw. (beliebig erweiterbar) allein und miteinander auftreten.

            Gruß
            Rulaman
            www.landy-planet.de

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              #51
              AW: Rechtliche Situation bei Bergung

              @Alexander;

              nein, es bleibt ein Schäkel....:D:D:D. Der ist ordentlich massiv. Der ist mehr wert als so ein Schekel...
              Ist halt alles nur Papier. Dieses kommt und geht.

              --> Mal sehen was es demnächst in diesem Theater für "Papier" gibt....

              Ich tausche dann lieber in Schäkel um.

              PS Moderator: ich hätte auch nicht nie keinen juristischen Umgang gehabt haben können und enthalte mich deswegen auch der weiteren Diskussion. Die von mir gemachten Äußerungen sind frei erfunden, es könnte sie aber irgendwo einmal geben bzw. gegeben haben. Fakten wurden ausnahmslos aus dem Wörterbuch zusammenhanglos abgeschrieben; die Wörter wurden zum Teil sinnentstellt wiedergegeben und entbehren vermutlich jeglicher rechtlicher Grundlage und deren Prüfung. Ich sprach vergangen mit der Schwippschwägerin meines Vetters aus 4. Ehe über das Thema. Der gab mir den Tip. ;);).


              Viele Grüße!:)

              Defi
              Zuletzt geändert von Defibrilator; 17.12.2009, 11:46.

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                #52
                AW: Rechtliche Situation bei Bergung

                ...mal was anderes, worin liegt eigentlich das problem, vor dem bergen kurz die problematik der haftung durchzusprechen und ggf. festzuhalten. möchte der gestrandete die hilfe in anspruch nehmen kann er ja einwilligen. (das braucht ja kein 10seitiges manuscribt zu sein)
                ihr müsst auch mal daran denken das der jenige der im graben sitzt sich garnicht darüber im klaren ist, was beim rausziehen alles schief gehen kann. vieleicht ist es ihm selbst auch lieber wenn es ein profi macht den seine versicherung bezahlt und den er bei schäden evtl belangen kann.
                gruß eric

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                  #53
                  AW: Rechtliche Situation bei Bergung

                  ... weil das alles gar nichts bringt.

                  ....weil gehandelt und nicht gequascht werden soll.

                  ....weil der dir vor Ort alles abnickt und Friede-Freue-Eierkuchen ist. 4
                  Wochen später dann trotzdem ein freundliches aber bestimmtes Schreiben vom Rechtsverdreher kommt.

                  .... weil es nicht auch noch so ablaufen soll, wie in den Notaufnahmen der Krankenhäuser. (Was, Schädelbasisbruch? Ok, Bitte zuerstmal diesen Patientaufnahmebogen ausfüllen, dann.....)

                  .... weil der gerade ebben nicht die Polizei, seine Versicherung seinen Arbeitgeber, den Vater, den gehörnten Ehemann oder sonstwen verständigen möchte.

                  Gruß
                  Rulaman
                  www.landy-planet.de

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                    #54
                    AW: Rechtliche Situation bei Bergung

                    Und falls es doch sschief geht: PN an Rulaman :D Der haut Dich wieder raus.

                    Scherz beiseite: Irgendwie hat man doch meist im Gefühl wie die Sache läuft. Und wenn sich schon eiiner vor ort stiselig anstellt biete ich ihm an den Profi zu verständigen.

                    Der Fremdgeher wird den Ball schön flach halten :D
                    Gruß, Andreas

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                      #55
                      AW: Rechtliche Situation bei Bergung

                      das ist doch genau die hecktik die zu missverständnissen und problemen führt. was macht ihr euch eigentlich für ein stress wenn ein haufen stahl im schmodder steckt.
                      punkt 1 ruhe bewahre :)
                      gruß eric

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                        #56
                        AW: Rechtliche Situation bei Bergung

                        Hallo zusammen,

                        mein lieber Mann da ist ja schon viel zusammen gekommen und sehr Infomativ.
                        Ich denke über diese Situation mit diesem Tehma haben wir jetzt alle viel gelernt, ich werde das hier noch weiter verfolgen weil es sehr interessant ist bzw. wichtig für die Bergeprofies unter uns. ;);)


                        ps. ich nehme immer den hier
                        Angehängte Dateien

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                          #57
                          AW: Rechtliche Situation bei Bergung

                          folgendes kann hilfreich sein:

                          1) DU (LANDYfahrer) hängst das abschleppseil an deinem Landy an..


                          2) dann gibst du das seil dem fahrer/in,
                          des zu bergenden fahrzeugs..
                          (bleib DU von dem anderen fahrzeug weg)

                          3) ER/Sie/ES hängst das seil an seinem fahrzeug an....
                          .. und hat damit die verantwortung dafür...


                          4) auf SEIN/IHR/ES kommando ziehst du den karren aus dem dreck..

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                            #58
                            AW: Rechtliche Situation bei Bergung

                            Jetzt kommt die Frage wegen des Bergelohns: Ist das wie in der Seefahrt, daß Du nur Bergelohn verlangen kannst wenn der zu bergende Dein Seil annimmt, wenn Du aber seins nimmst bekommst Du nix? :D :D :D
                            Gruß, Andreas

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                              #59
                              AW: Rechtliche Situation bei Bergung

                              Und falls es doch sschief geht: PN an Rulaman Der haut Dich wieder raus
                              Untersteht Euch.

                              Wir arbeiten hier sowieso nur für die Versicherungen. Und Mandate aus meinem privaten Umfeld nehme ich schon gleich gar nicht! Hier und da einen Tel. Tipp habe ich schon mal gemacht, wie einige von Euch wissen. Das geht auch geschwind nebenher. Aber mehr mache ich nicht. Da habe ich auch keinen Bock dazu. Schiefgehen kann immer mal was, deswegen versaue ich mir doch nicht mein Hobby.

                              Gruß

                              Rulaman
                              www.landy-planet.de

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                                #60
                                AW: Rechtliche Situation bei Bergung

                                Hallo,

                                mal eine technische Frage: wenn da so ein Ford Kadett MX5 von VW in einem nassen Acker steht (nur leicht eingesunken, durchdrehende Reifen) und ich den an seiner ABSCHLEPP-Öse vorne anhänge, hält die das aus oder eher nicht ?

                                Grüße,
                                Alexander

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