Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Rechtliche Situation bei Bergung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #31
    AW: Rechtliche Situation bei Bergung

    wenn die Rechtsordnung (allgemein, nicht nur die deutsche - ich komme aus Ö und weiß nicht wie´s da aussieht) den Helfer vor eventuellen Ansprüchen schützen sollte, so ist das gut;
    und wenn nicht dann ändert das auch nichts an meinem Verhalten !

    gewisse soziale Grundeinstellungen sind meines Erachtens wichtiger als absolute Rechtssicherheit (und absoluter Rechtsgehorsam)

    edit > @Berglerer
    du hast recht, es wurde nach der rechtlichen Situation gefragt, aber ist halt dann in eine Grundsatzdiskussion abgeglitten

    und so wie du mit "Fingerspitzengefühl" an die Sache ran gehst versuche ich das natürlich auch, ist bisher immer gut gegangen
    Zuletzt geändert von just4fun; 16.12.2009, 18:07.

    Kommentar


      #32
      AW: Rechtliche Situation bei Bergung

      Zitat von pernod Beitrag anzeigen
      Dazu humoristisch:



      Und nachdem bei meiner letzten Hilfeleistung (22:00 A24 Nass regen) spiele ich erntshaft mit dem Gedanken mir neben die Arbeitsleuchte hinten noch ein gelbes Rundumlicht zu montieren. Es ist echt krank wie die meisten Leute an einem halb auf der rechten Spur / halb auf dem Standstreifen stehenden Wrack vorbeidonnern. Aber das ist ein anderes Thema.

      Ciao
      Pascal, der auch weiterhin anhalten wird - weil er möchte, daß man bei ihm auch anhält wenn er's mal braucht. (Kant lässt grüßen)


      Von diesen "Hörnern" habe ich zwei Stück auf dem Dach.
      Von hinten sieht mein Tariler aus wie ein Tannebaum zu
      Weihnachten oder wie eben ein Gefahrgutfahrzeug.

      Manchmal habe ich den Eindruck, daß gerade diese
      Warneinrichtungen manche Idioten zu verleiten,
      nochmals ordentlich auf Gas zu treten.

      Heute von Oldenburg-Holstein nach Süderbrarup.
      Etwa 10 Mal musste der Gegenverkehr in die
      Eisen, weil ein zu kurzer Schw.... noch mal aufs
      gas musste :((
      Vorsitzender des Bundesverband Wohnwagenentsorger Europa.
      :);)

      Kommentar


        #33
        AW: Rechtliche Situation bei Bergung

        Also ich würde sofort helfen wenn ein Defender oder Disco im Graben steht. Erstens weil wir alle eine Familie sind und zweiten kann ich dann hier im Forum angeben. Bilder würde ich natürlich viele machen:D:D:D
        Landrover Defender 110 SW

        grüsse jossidd









        Kommentar


          #34
          AW: Rechtliche Situation bei Bergung

          Also ich würde sofort helfen wenn ein Defender oder Disco im Graben steht. Erstens weil wir alle eine Familie sind und zweiten kann ich dann hier im Forum angeben. Bilder würde ich natürlich viele machen:D:D:D
          __________________
          Freelander 1,8 120PS Baujahr 2000



          grüsse jossidd





          So So, Du willst uns allen also nie helfen .... ??????

          Denn, wer fährt denn schon einen Landrover so fest,
          daß ein anderer Landrover helfen muss 8) 8)


          Na gut, ich schaffe das ;) Trecker geholt, vom Acker
          gezogen ;) 8)
          Vorsitzender des Bundesverband Wohnwagenentsorger Europa.
          :);)

          Kommentar


            #35
            AW: Rechtliche Situation bei Bergung

            @jossidd: Das Problem ist aber, dass du dort wo der Def im Graben steckt gar nicht hin kommst:D:D:D

            Zurück zum Thema: Die Breite der Diskussion hat mittlerweile deutlich zugenommen - wir reden ja schon von aktuten Nofällen in der Fußgängerzone mit leider tragischem Ausgang und anderen Sachen - is vielleicht etwas OT
            Ich hab's ja vorher schon geschrieben: Wenn jemand hängt, dann überlege ich nicht lange was das für mich für rechtliche Folgen haben könnte sondern versuche zu helfen. Meistens - sofern technisch möglich - endet das mit einer "Bergung" (wenn man rausziehen als solches bezeichnen kann). Was ich sicher nie tun würde ist die Polizei rufen (außer es hadelt sich um entsprechende Notfälle wie sie hier beschrieben wurden. Das hat m.E. wenig mit "in den Graben rutschen" zu tun). Die Polizei verkompliziert die Sache oft (is halt deren ihr Job) indem es dann um Anzeigen wie Flurschäden - ob nun absichtlich oder nicht - oder dgl. geht. Letzten Winter hat mich ein Freund von mir um 5:00 in der Früh angerufen er ist auf dem Weg nach Sölden (arbeitet bei den Bergbahnen) von der Straße "abgekommen" - Karre (MX5) sei hinüber. Da ihm nichts passiert ist habe ich gleich den Trailer angehängt und bin losgefahren (ca. 1 Stunde von mir). Als ich am "Unfallort" war waren gerade die freundlichen Herren von der Polizei angekommen. Erste Frage an ihn: "Was getrunken?" Er:"Nein". Dann wollte der Polizist gleich den Abschleppdienst holen. Freund: "Da ist schon jemand da" Ich habe in der Zwischenzeit den Trailer an einem ca.50m neben der Straße liegenden Parkplatz abgehängt und bin mit dem Def zum Unfallauto um diesen raus- und auf den Parkplatz zu ziehen. Das wollten die mich nicht machen lassen sondern einen teuren Abschlepper holen. Zitat: "Warum kommt hier kein Profi?" Ich sichtlich verärgert sagte nur weil ich jetzt da bin und den hole. Hab's dann auch gemacht aber war ne scheiß Diskussion.

            Lange Rede kurzer Sinn: Ich hole nur in Extremfällen die Polizei (Personenschaden, Fahrerflucht und was weiß ich noch), ansonsten kann man das alles auch so regeln. Sollte es mal zu einem Flurschaden auf einem Privatgrundstück kommen kann man das auch ohne Polizei mit dem Besitzer regeln...

            Gruß - Robert
            You Can't Fix Stupid:evil:

            Kommentar


              #36
              AW: Rechtliche Situation bei Bergung

              Das ist was ich meine Familie, Freunde, Landrovern wird geholfen alles andere viel zu riskant. Kumpel hat auch mal einen geholfen der lag im Graben fest. Nicht lange gefackelt Abschleppseil drum und wollte ihn ziehen. Was Pech war Seil riss knallte in seine Heckscheibe. Er Ok seiner Versicherung gemeldet ehrlich wie er war Situation geschildert Versicherung nicht gezahlt.
              Pech gehabt
              Landrover Defender 110 SW

              grüsse jossidd









              Kommentar


                #37
                AW: Rechtliche Situation bei Bergung

                Zitat von Hemarwe Beitrag anzeigen
                @ just4fun:

                .... ich hatte versucht darzulegen, daß es gar nicht nötig ist, sich vorher etwas unterschreiben zu lassen oder einen Anwalt zu fragen, da die deutsche Rechtsordnung den Helfer vor möglichen Ansprüchen recht eindeutig schützt - aus den von Dir genannten Gründen.

                Die Meinung von @Alexander Frey möchte ich deshalb auch nicht weiter kommentieren, zumal ich noch keinen Rechtsanwalt (es mag Ausnahmen geben) erlebt habe, der sich die Hände schmutzig macht .....


                Ciao, Martin
                Hallo,

                das ist nicht meine Meinung, sondern das vom Gesetzgeber verabschiedete Recht, das uns sagt, dass man beim Helfen halt vorsichtig (nicht fahrlässig) sein soll und das finde ich auch ok. Ich helfe, auch in Kenntnis der Rechtslage, weil ich mich freue, wenn man mir hilft, wenn's mal drauf ankommt. (Ach, und ich kenne da so ein paar Anwaltskollegen, die sich schon mal die Hände schmutzig machen, aber das scheint deren Geschäft zu sein und hat noch niemandem aus einer misslichen Lage befreit, aber das ist ein anderes Thema.)

                Grüße,
                Alexander

                Kommentar


                  #38
                  AW: Rechtliche Situation bei Bergung

                  Inzwischen ist die Diskussion so weit fortgeschritten, daß schon fast alles geschrieben steht.

                  Unabhängig von der rechtlichen Lage (wer mich kennt weiß was ich von den meisten Gesetzen halte) würde ich immer anhalten und sehen ob ich was machen kann. Ich würde die Leute bzw. deren Fahrzeug aus dem Graben, Acker etc ziehen. Und wenn man genug miteinander redet weiß man ja wie die Lage ist.

                  Ich vertraue auch einfach auf den gesunden Menschenverstand eines Richters, falls ich mal wegen einer Bergeaktion vor einem stehen sollte. Und für Landies habe ich sogar schon auf der Autobahn angehalten. :D Da hatte ich vorher schon über Funk gehört, daß der ein kopmplettes Rad verloren hat... Aber das ist ´ne andere Geschichte...

                  Die schon angesprochene Vorbildfunktion halte ich auch für wichtig. Und die geht weit über die eigentliche Hilfe hinaus! Absicherung der Unfallstelle, umsichtiges Handeln etc... Und daß man mal Fehler machen darf (z.B. in´n Acker fahren) und meist Hilfe kommt...

                  Und wie auch schon mancher geschrieben hat würde ich mich auch über Hilfe freuen wenn´s mich mal aus der Kurve reißt...
                  Gruß, Andreas

                  Kommentar


                    #39
                    AW: Rechtliche Situation bei Bergung

                    Moin,

                    was ich auch zu bedenken gebe...

                    Wenn jemand im absoluten Knatter (Suff) in den Graben geschlottert ist, würde ich mich hüten diesen rauszuschleppen....

                    --> Der fährt dann 200 Meter weiter einen tot und dann gibt es Fragen....

                    --> Ohne einer schriftlichen Vereinbarung würde ich niemanden rausziehen.

                    Das nächste ist die Verkehrssicherungspflicht.

                    Wenn bei der Aktion - und das sind ja meistes Gräben, Kurven pp. ein weiteres Auto reindonnert gibt es wieder Fragen.
                    Dann wird man sich die Frage stellen lassen müssen, ob die Unfallstelle abgesichert worden ist, durch wen und warum nicht richtig.

                    Solche Aktionen passieren doch meist im dichten Schneetreiben, bei Regen oder bei extremer Glätte....
                    Ich gebe zu bedenken, daß es immer besser ist, einen Abschleppdienst zu organisieren.
                    Es sei, daß Gefahr im Verzuge ist, daß z.B. ein kleines Kind mit an Bord ist, die Oma einen Herzkasper bekommt pp.
                    Dann ist es immer noch günstiger die Familie mit dem Landy in das nächste Kaff zu fahren.

                    Die Gefahr im Verzuge sollte auch ordentlich in diesem Deutschland begründet sein.
                    Hinterher können sich die Winkeladvokaten:D am grünen Tisch hinsetzen und die Sache auseinander pflücken....


                    oder zumindest z.B. so:

                    Auftragserteilung für die Bergung/Sicherung eines PKW:

                    Ich: ...... , wh.: .......erteile privat den Auftrag Herrn/Frau ....., den mir zur jetzigen Verfügung stehenden PKW, vom Typ...., mit dem amtl. Kennz.:..... zu bergen.

                    Für sämtlich entstehenden Schäden an Personen, Drittpersonen oder am Fahrzeug übernimmt der Abschleppende keine Haftung im rechtlichem Sinn.
                    Der Haftungsausschluß für den Bergenden erstreckt sich auf tragende oder auch zum tragen kommende Gesetze, z.B. des BGB und schließt auch das StGB ( z.B. auch § 229 StGB; - Fahrlässige Körperverletzung) mit ein.
                    Schadenersatzansprüche in jedweder Form - gegen den Abschleppenden werden mit der u.g. Unterschrift somit ausgeschlossen.
                    Die Verursachung von fahrlässigen Beschädigungen am zu bergenden Fahrzeug werden ebenfalls durch den zu Bergenden übernommen.

                    Es ist mein Freier Wille, daß Herr/Frau ..... den PKW birgt. Der Halter des Fahrzeuges wurde durch den Fahrzeugführer informiert, daß das Fahrzeug durch eine Privatperson geborgen wird und das eventuell entstehende Schäden dem Bergenden nicht zur Haftung auferlegt werden.
                    Der zu Bergende hat das Einverständnis des Halters, setzt dieses jedoch zumindest voraus, daß das Fahrzeug durch eine Privatperson geborgen wird und bestätigt dieses durch seine u.g. Unterschrift.

                    Die Verantwortung und der Ausführung zur Verkehrssicherungspflicht übernimmt der zu Bergende.
                    Der Bergende wurde darauf hingewiesen, daß ein Abschleppunternehmen die Bergung fachgerecht durchführen und es bei der Bergung durch die u.a. Privatperson zu Schäden am Fahrzeug bzw. zu Flurschäden kommen kann.

                    Der Fahrzeugführer/Halter verpflichtet sich, entstandene Flurschäden dem Straßenverkehrsamt bzw. der Polizei anzuzeigen.
                    Die bei der Bergung entstandenen Flurschäden (z.B. Beschädigung der Grasnarbe, Leitpfosten auch deren Folgeschäden) übernimmt der Abzuschleppende bzw. dessen Fahrzeughalter und die Kostenregulierung erfolgt über die Versicherung oder der privaten Kostenübernahme durch den zu Bergenden des abgeschleppten bzw. herauszuziehenden Fahrzeuges.

                    Auch die Bergeschäden im speziellen werden durch den zu Bergenden übernommen und dem Bergenden nicht auferlegt.

                    Für die Bergung des Fahrzeuges wird eine Unkostenpauschale von ....,-EURO durch den Abschleppenden vereinbart.
                    Diese ist in bar zu begleichen, jedoch spätestens 10 Tage nach dem Ereignis per Überweisung oder persönlicher Vorsprache.
                    Der zu Bergende verpflichtet sich den Betrag zu zahlen und bestätigt dieses mit seiner u.g. Unterschrift.

                    Diese Unkostenpauschale ist eine private Aufwandentsentschädigung und beinhaltet keine Haftungsübernahme von Schäden die bei der Bergung entstehen können.
                    Der Fahrer/Halter bestätigt mit seiner Unterschrift, daß er bei seiner Entscheidung das Fahrzeug bergen zu lassen in guter geistiger und körperlicher Verfassung ist und bestätigt dieses mit seiner u.g. Unterschrift.

                    Schäden am Bergematerial, einschließlich am Fahrzeug des Bergenden werden ebenfalls durch den zu Bergenden übernommen.

                    Herr/Frau .... bestätigt mit u.g. Unterschrift, daß der Vertrag vorgelesen und erklärt worden ist und er diesen auch verstanden hat.

                    Trotz der rechtlichen Unsicherheit über Folgen oder Folgeschäden bestätigt der zu Bergende mit seiner Unterschrift die genannten Vereinbarungen. Er hat das Recht, auf die Bergung zu verzichten.
                    Es handelt sich hierbei nur um eine private Hilfe und keinen geschäftlichen Auftrag.



                    Unterschrift

                    so oder ausbaufähig....schnell dahingeschmiert..... Da kann er sich das überlegen....

                    Für die rechtliche Richtigkeit übernehme ich selbstverständlich keine Haftung!!!!
                    --> Ich lasse mich da natürlich nicht festnageln....


                    Viele Grüße!:)

                    Defi
                    Zuletzt geändert von Defibrilator; 17.12.2009, 07:55.

                    Kommentar


                      #40
                      AW: Rechtliche Situation bei Bergung

                      Neee...

                      Den Text habbich gerade dann nicht zur Hand wenn ich ihn brauche und das Lesen dauert länger als die meisten Aktionen... Wobei.. Ich werd´ den mal vorsichtshalber ausdrucken und in´ne wasserdichte Hülle packen... wer weiß.. Vllt. bleibt der bis zur nächsten Bergeaktion trocken und der Kuli schreibt auch trotz Kälte...

                      Vernünftig den restlichen Verkehr sichern ist richtig und wichtig! Ob derjenige gesoffen hat merkt man im Gespräch. Und da erfährt man ja auch ob derjenige nur Fahrer oder auch Halter ist.

                      In meinem Landy gibt´s nur zwei Sitzplätze. Daher kann ich nur eine Person sitzend befördern. Die anderen müßten liegen... Also ist´s doch besser die Familie aus dem gefrorenen Acker zu ziehen. Und weil der Acker gefroren ist halten sich auch die Flurschäden in vertretbaren Grenzen.
                      Gruß, Andreas

                      Kommentar


                        #41
                        AW: Rechtliche Situation bei Bergung

                        Moin,

                        sicherlich haben wir auch Spaß am Bergen. Nur sollte der Spaß UNS nichts kosten.
                        Ich bezahle lieber für Spaß den ich auch selbst einplane....

                        Flurschäden - mögen sie auch noch so gering erscheinen, können oft mehrere hundert Schäkel kosten....(Leitpfahl 60,-Schäkel, Graben ausbessern 500,-Schäkel.....)

                        Wenn der Text rechtlich rundgeschliffen ist (ich habe garantiert das eine oder andere vergessen und nicht bedacht), könnten wir diesen doch in die Analen des Forums eingliedern.

                        Ich weiß nur nicht wie das geht....

                        So ist das eben in Deutschland. Es gibt nur rumgezuchte....auch wenn man nur helfen möchte....

                        PS: 50,-Schäkel für das rausziehen halte ich für angemessen. Der Abschleppdienst nimmt ca. 150,-Schäkel....
                        ---> Bei der hübschen Blondbrünettrotharigschwarzen ist das natürlich Verhandlungssache....

                        Viele Grüße!:)

                        Defi
                        Zuletzt geändert von Defibrilator; 17.12.2009, 08:30.

                        Kommentar


                          #42
                          AW: Rechtliche Situation bei Bergung

                          Hallo,
                          jetzt gebe ich auch meinen Senf dazu:

                          Helft solange es um Aktionen im Bagatellbereich handelt. Größere Aktionen unterlassen.

                          Zitat von Berglerer Beitrag anzeigen
                          Da gebe ich leider Alexander recht.
                          Halterhaftung nach § 7 Abs. 1 StVG - die grundsätzlich auch immer beachtet werden muss - halte ich für nicht anwendbar, weil das Bergefahrzeug nicht als Verkehrsmittel eingesetzt wird.
                          Die sogenannte Betriebsgefahr wird in der Rechtsprechung recht weit ausgelegt. Private Berge- und Abschleppaktionen fallen daher auch unter die Betriebsgefahr.

                          Aber ich bitte das Thema nicht überzustrappazieren.

                          In der Regel handelt es sich um ein reines Gefälligkeitsverhältnis zwischen den Beteiligten. Da kann man zuallererst von einem konkludenten Haftungsausschluß ausgehen. D. h. Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
                          Wer grob fahrlässig handelt, war so blöd, dass er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders hohem Maße außer Acht gelassen hat, wenn er quasi das nicht beachtet hat, was einem geradezu einleuten muß und auf der Hand liegt. Dann sollte er auch für sein Handeln einstehen müssen.

                          Ein schriftlicher Haftungsausschluß ist schon mal ein guter Ansatz aber kann auch nach hintern losgehen. Im Zweifel ist er unwirksam, weil er nicht wasserdicht ist, einen überraschenden Inhalt hat oder der Unterzeichner bei Unterschriftsleistung durch die Umstände vor Ort die Tragweite seiner Unterschrift nicht abschätzen konnte. Insbesondere dann, wenn schwere Personenschäden aus der verunglückten Bergeaktion resultieren.
                          Wer schriftlich eine Aufwandsentschädigung verlangt, erreicht rechtlich gerade das Gegenteil von dem was mit seinem schriftlichen Haftungsausschlusses erreichen will!

                          Auch habe ich meine Zweifel, dass wirklich einer vor Ort so eine Vertragswerk unterschreibt.

                          Und wenn dann tatsächlich einer Ansprüche geltend macht: Schließlich sollte jeder entweder eine Kfz-Haftpflicht bzw. wenn ohne Auto: die Privathaftpflicht haben. Die kümmern sich dann um das Weitere. Wer keine hat ist selber Schuld.

                          Gruß

                          Rulaman
                          www.landy-planet.de

                          Kommentar


                            #43
                            AW: Rechtliche Situation bei Bergung

                            Moin,

                            ich würde 5,-Schäkel in den Vertrag reinschreiben und 50,-Schäkel verlangen.:D Damit bleibt es eine Gefälligkeit. Oder man läßt das Geld weg und verlangt abseits der Gasse 50,- Schäkel. Das wäre noch einen Tick besser.:D
                            Wenn man es also nicht unterschreibt, dann weiterhin Gute Fahrt!;)

                            Wer so einen Vertrag nicht unterschreibt, dem unterstelle ich, daß er mich belangen will.
                            Wei wir schon gerade darüber reden, können wir uns doch einen Vertrag basteln, der alle Haftungssachen ausschließt!

                            --> und lieber eine Unterschrift als gar keine.

                            Das war nur ein Entwurf. Wir können ja darüber reden....
                            --> Kann ja jeder machen wie er will, nur hinterher nicht jammern....--> Ich wollte ja nur meinen Spaß - und er zeriss das Auto in zwei Teile...

                            Wenn dann ein RA kommt um mich zu belangen, kann der immer noch etwas für mich rausschlagen....Wenn ich aber wenigstens so einen Wisch habe, ist das dann erheblich leichter als ohne so ein Wurstblatt....

                            Erst wenn sich einer hinterher meldet ist das Geschrei groß. Gerade hier in D.


                            Viele Grüße!:)

                            Defi
                            Zuletzt geändert von Defibrilator; 17.12.2009, 09:40.

                            Kommentar


                              #44
                              AW: Rechtliche Situation bei Bergung

                              Eine große Bitte meinerseits zu den rechtlichen Stellungnahmen in diesem interessanten Threat:

                              Für mich wie auch für viele andere User ist es nicht ersichtlich, ob die rechtlichen Ratschläge hier wirklich fundierten Hintergrund haben, oder ob sie vom Hörensagen weitergegeben werden. Ich bitte Euch daher (falls das nicht zu indiskret ist), dazuzuschreiben, ob Ihr einen juristischen Hintergrund habt.
                              Dass das Ganze trotzdem nicht als Ersatz einer juristischen Beratung dienen kann, sollte Jedem klar sein.

                              Danke, Franz

                              Kommentar


                                #45
                                AW: Rechtliche Situation bei Bergung

                                Hallo defi,


                                nur mal so am Rande: Das ist ein Schäkel ...



                                ... und das hier ein Schekel:






                                Grüße,
                                Alexander

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X