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Rechtliche Situation bei Bergung

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    Rechtliche Situation bei Bergung

    Hallo Leute,
    hier in den Bergen geht nun die Schneesaison los und alle Sommerrädler lernen nun in diversen Serpentinen das Fliegen :D Als hilfsbereiter Mitbürger zieht man Sie natürlich dann auch wieder heraus (nicht das das irgendwie Spaß machen würde, oder so ). Ein besonders dankbarer Mensch hat mich heute aber nach der Bergung gefragt, ob ich denn keine Angst vor Klagen hätte. Ich schaute Ihn erst etwas ungläubig an, dann begann ich dann mal so langsam zu kapieren, was er meint: Was passiert, wenn die Bergungsöse Abbricht/abreißt, was passiert, wenn der Lack beim rausziehen beschädigt wird, was passiert wenn - ja, da kann verdammt viel passieren...
    Da ich mir nicht vorstellen kann, daß keiner von Euch nicht auch ein gewisses Verlangen in sich hat, wenn er ein Fahrzeug im Graben sieht, dieses wieder auf die Straße zu beommen, habe ich die Frage: Wie sichert Ihr euch ab? Habt Ihr da so'n Vordruck für den Ausschluß jeglicher Haftung, den Ihr Euch unterschreiben läßt oder wie macht Ihr das?
    Mit gemischten Gefühlen,
    Martin
    Träumst Du noch, oder schraubst Du schon?

    #2
    AW: Rechtliche Situation bei Bergung

    da gabs schon mal einen beitrag...
    ich glaube vom neon...
    nutze mal die suche - bin selbst nicht gut im suchen :)
    Viele Grüsse
    Peter

    __________________________________________________ ______________________
    ich lebe in meiner eigenen Welt - aber das ist schon ok, man kennt mich dort....

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      #3
      AW: Rechtliche Situation bei Bergung

      Hi Martin
      Sagen wir es mal so, schön das Du gern Leuten hilfst aber der gute Mann hat recht. Was wollen die auch mit Sommerräder in den Bergen? Helfen bedeutet auch einen Abschleppwagen rufen wenn diese es nicht können. Wenn Menschenleben in Gefahr ist ok dann wird geholfen egal was für Verluste entstehen können.
      Landrover Defender 110 SW

      grüsse jossidd









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        #4
        AW: Rechtliche Situation bei Bergung

        Hi Martin,

        also so hart und böse es klingen mag aber ich biete das niemandem mehr an. Ich hab einmal deswegen ärger gehabt(der Idiot dachte warscheinlich mit nem 18-jährigen kann mans machen...). Seit dem frage ich nur ob nen Handy vorhanden ist um jemand professionelles herbeizuholen...

        Ner netten Dame biete ich eventuell ein warmes und trockenes Plätzchen im Landy an*hamwagelacht*

        Ausgenommen Jossis Notfall, und bekannte von denen ich weiß das es keine Probleme gibt!

        Da die heutige Autofahrergemeinschaft leider ein Haufen von Arschlöchern ist muss Sie damit leben...

        Abgeschleppte Grüße
        Nimm das Leben nicht so ernst, du kommst da doch nicht lebend wieder raus!

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          #5
          AW: Rechtliche Situation bei Bergung

          Also wenn ich mit dem Landy hier bei uns an wem vorbeifahre der wo drinsteckt und ich ihm als Hilfe anbiete nur den Abschleppwagen zu holen dann ... Is halt bei uns üblich, dass man den anderen rauszieht (v.a. in den Schigebieten kann es sein dass mal schnell ein Hotelier um Hilfe bittet wenn einer seiner Gäste steckt). Die rechtliche Lage is (meines Wissens) klar - du bist der Verursacher des Schadens. Hatte hier aber noch nie ein Problem (das passiert ja auch nur 1-2 mal pro Winter), sollte es wirklich mal was geben vertrau ich auf Gentelmen's agreement (natürlich kann ich damit einfahren)

          Gruß - Robert

          @Logan1986: Du hast ein trockenes Plätzchen im Landy ;-D
          Zuletzt geändert von berti1554; 15.12.2009, 21:07.
          You Can't Fix Stupid:evil:

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            #6
            AW: Rechtliche Situation bei Bergung

            Habe mir vor ca. 25 Jahren als Student in Tübingen Geld damit verdient, daß ich mit meiner Suzi LJ 80 in Dettenhausen bei Glätte und Schnee die durchdrehenden Autos den Berg hoch geschleppt habe.

            Obwohl Jura studiert, habe ich mir keinerlei Gedanken über rechtliche Konsequenzen gemacht, 10 Deutschmark für 100 m waren ok und die Leute standen Schlange.

            Heute scheint alles komplizierter, aber nur wenn man seinen gesunden Menschenverstand nicht einsetzt. In diesem Fall sollte man sich also vor dem Anschrauben des Schäkels am festsitzenden Auto eine Erklärung unterschreiben lassen, wonach man von jeder Haftung aufgrund des Bergens freigestellt wird. Hoffentlich ist in der Kälte dann Papier da und der Kuli funzt noch.

            Im übrigen einfach mal nachdenken, ob eine Bergung mit dem Landy ohne Schaden für das gezogene Fahrzeug geht. Da sollte nicht allzu schwierig sein, wenn man sein Auto kennt.
            I am driving in stealth mode

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              #7
              AW: Rechtliche Situation bei Bergung

              Wenn einer im Graben steckt, und es ist jwd. Dann helfe ich ist doch klar. Man muss ich nur an ein paar Kleinigkeiten halten, dann gibt es auch keinen Nerv mit irgendwelchen Rechtsgedöhns.

              1. Er befestigt den Gurt an seinem Auto. Fliegt die Plasteschürze, dann war ich es nicht.
              2. Er beaufsichtigt und "leitet" die Aktion, ich bin nur Ausführungsgehilfe.
              3. Wenn es nicht einfach geht, dann geht es eben nicht einfach, Landy hin, LAndy her, dann ruft man die Profis.
              4. Man ist Teil der Lösung, nicht Teil des Problemes. Auch wenn Teil der Lösung bedeutet, dass es keine Sonderrechte für den Landy, kein mentales Lalü, keine filmreifen Landy-Heldentaten, sondern nur besonnene und leise Hilfestellung im Rahmen der Möglichkeiten gibt.

              Die meisten Bergeaktionen sind doch ohnehin nur Lappalien. Auto in den 30cm tiefen Entwässerungsgraben gerutscht, Starthilfe, kommt nicht vom Parkplatz weil eingesunken, etc. Bei wilden Dingern, wie z.B. neulich bei mir, Golf mit 20m Schneise in den Acker, Besatzung wohlauf, da ruft man einfach die Polizei. Da fährt man nicht selbst noch dem Bauern Furchen in den Acker.

              geborgene Grüße, Guido

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                #8
                AW: Rechtliche Situation bei Bergung

                Wow, sehe grade, daß ich mich 2 Stunden lang nun in diesem Forum verzettelt habe (habe die Suchfunktion über dieses Thema auch noch mal bemüht, zwar nicht den von "habjetzteinen" angesprochenen Thread gefunden, dafür aber jede Mende anderes interesantes Zeugs :D ) und sich hier doch einiges getan hat...
                @berti1554:
                Gentleman Agreement ist mir in der heutigen Zeit doch etwas zu heikel. Leider hat da "Logan1986" ziemlich Recht mit seinem letzten Satz und ich habe keine Lust, das dann darauf ankommen zu lassen. Andererseits kann ich Dir aber echt nur Recht geben: Da kommt 'n Allrad mit Seilwinde und fragt, ob man 'n Abschleppwagen rufen soll... Von daher werde ich mir mal 'ne Formulierung für die von "Disco911" angesprochenen Erklärung einfallen lassen. Klar ist auch, daß man jetzt niemanden 20 Meter durch'n Acker zieht, oder irgendwas "probiert" wenn das Fahrzeug gar schräg die Böschung hoch/runter steht. Dann auf Alle Fälle nur den Fachmann dran lassen!!! Das war auch nicht das was ich jetzt meinte/vor hatte sondern eigentlich nur so was, wie die von "gkuehn" angesprochenen Situaionen wie "in den Graben / von der Fahrbahn gerutscht".
                Martin
                Träumst Du noch, oder schraubst Du schon?

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                  #9
                  AW: Rechtliche Situation bei Bergung

                  Zitat von Logan1986 Beitrag anzeigen
                  Da die heutige Autofahrergemeinschaft leider ein Haufen von Arschlöchern ist muss Sie damit leben...
                  Wow, mir war gar nicht aufgefallen, dass da eine Gemeinschaft entstanden ist - ich dachte immer, außer im Stau, es sind nur Einzelkämpfer mit Einzelschicksalen unterwegs - und da helfe ich doch gerne, und wenn es nur moralische Unterstützung ist ;)


                  Viele Grüße vom Südrand vom Pott

                  Norbert

                  ps. wenn hinterher einer rumzickt, kann man immer noch fragen, ob er eine Vorstellung davon hat, wie groß ein Loch, das vorne 9 mm Durchmesser hat, wohl hinten sein könnte
                  ... nach der Tour ist vor der Tour ...

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                    #10
                    AW: Rechtliche Situation bei Bergung

                    Hehe ok Norbert schlecht formuliert...

                    Guido und alle: Ne ich hab da nix Experimentelles gemacht. Der war innen Graben gerutscht und ich kam gerad, da gerade auf Waldeinsatz, mitm MB-trac vorbei. Hab ihn rausgezogen und hinterher war die rechte Seite und der Schweller verkratzt(keine Ahnung ob er schon beim reinschliddern an dern Büschen vorbeigeschrabbt is oder erst am Haken).

                    Is mir auch egal. Ich bin wieder eingestiegen und weitergefahren. Der stand zwar hinterher noch auf der Matte bei uns zuhause weil er hinterhergefahren is, aber da is er auf meinen Alten getroffen...

                    Machen wirs kurz: Weder ich noch unsere Versicherung hats bezahlt. Wir haben uns drauf geeinigt das nur noch bekannte etc. eben Leute die das Gentlemen Agreement noch kennen...

                    Jedenfalls können mich die Idioten alle mal gerne haben. Scheiß egal wo einer liegt, der bleibt liegen bis er nen Professionellen gefunden hat. Die lassen sich auch immer unterschreiben das sie für nix haften!

                    Da hat mal einer Mist gemacht darunter leiden jetzt alle anderen. Is blöd aber is so.

                    Nochn abgeschleppten Gruß;)
                    Nimm das Leben nicht so ernst, du kommst da doch nicht lebend wieder raus!

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                      #11
                      AW: Rechtliche Situation bei Bergung

                      ohne jetzt jemanden von euch zu meinen, aber seien wir mal ehrlich: wenn ich in der situation und mit sommerreifen im schneetreiben in den graben gerutscht bin und dann hilfe erfrage, die mir glücklicherweise gewährt wird, dann wäre ich der letzte , dder anfängt rumzumeckern, das etwas kaputt gegangen ist. ich kenne das von meinem beruf, da arbeite ich mit viele maschinen und geräten. und wenn etwas nicht ganz klar oder droht schief zu gehen, wäge ich ab. wo gehobelt wird, da fallen späne. dumer spruch, ich weiß aber ist so. ich meine auch sowas sollte beiden parteien in der situation klar sein, das da mal n lackkratzer oder ähnliches passieren kann. wenn nicht, dann muß eben der profi mit kran und betriebshaftpflicht herbeigerufen werden. das ist so typisch deutschland. darum hilft keiner mehr heut zu tage...

                      gruß florian

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                        #12
                        AW: Rechtliche Situation bei Bergung

                        Bin auch deiner Meinung.
                        Aber dann ist Sohni mit Papis Auto in den Graben und hinterher macht dann Papi nen Lauten über jeden Kratzer. Der Sohn kanns ja nicht gewesen sein und der Helfer, der den Sohn auch davor bewahrt hat 3 Stunden oder länger in der Kälte auf nen Profi zu warten, ist dann der Arsch.

                        Aber so ist das heute nun mal.

                        Und wenn du dir vorher was unterschreiben läßt sagt der Gegnerische Anwalt hinterher, du bist da nur im Wald rumgefahren um armen wehrlosen Opfern das Auto zu zerstören.
                        Who needs luxury?

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                          #13
                          AW: Rechtliche Situation bei Bergung

                          Es war mal wieder so weit, seine "Herrlichkeit" Bogislav Tessen von Gerlach
                          hatte, der Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg hatt zu einer
                          Veranstaltung geladen.
                          Der Parkplatz vor dem Kreishaus war übervoll.
                          Es kam auch die : POLIZEI zu dieser Veranstaltung.
                          Der "grüne Jung" stellte seinen Dienstwagen auf einem Trampelweg ab
                          und als ich auf ihn zukam wollte er gerade losfahren, was nicht ging,
                          weil er bis zu den Achsen auflag mit seinem VW. :))

                          Ich im Vorbeigehen zu ihm : soll ich Dich mal rausholen ?
                          Er : ich habe Kollegen gerufen, aber wenn Du es kannst.......
                          Ikke : Warte einen Moment, ich hole ein richtiges Auto.
                          Rauf auf die Matsche-Wiese und mit dem Landy vorgefahren.
                          Rückwärts ran, Seil ausgeladen.
                          "Grüner Jung" wollte anbinden.
                          Ikke : Das ist die Stoßstange, die reissen wir Dir ab.
                          Also VW - Ladefläche abgeräumt und dieses "SChraubding"
                          gesucht, gefunden, eingedreht, Seil ran.
                          In dem Moment kamen dann auch zwei Mädels mit nem Bullizei-Bus.
                          Alle schönen "bunten Lampen" an, die enge Strasse
                          war dicht, keiner hat "gemault". =):D
                          Eines der "Mädels" hat aufgepasst und mit dem Landy
                          vorgefahren, nachdem ich dem dem "grünen Jung"
                          noch gesagt hatte, "nix machen, auf N stellen".
                          War so, als ob nix hinten dran war am Landy ........ ! ;) !
                          Dann "lautes Gekreische von den grünen Mädels",
                          der Passat war auf der Strasse ...............

                          Der "grüne Jung" überglücklich.

                          Er : kann ich Dir was gutes Tun ?
                          Ikke : Jau, scheiß mich jetzt nicht wegen Ladungssicherung an :))
                          und mache mir doch mal einen Privattermin mit den Mädels :))


                          Zwei Punkte :

                          Man / Du / ich : sollte wissen, was wir tuen. Egal wo der "Sitzenbleiber"
                          das Seil hinhaben möchte, KONTROLLE. Auch dann, wenn er / sie ne
                          grüne / blaue Verkleidung anhat !

                          Wir erbringen eine DIENSTLEISTUNG. Aber aus Gefälligkeit. Wir machen
                          das eben nicht als Bergungsunternehmer !

                          Bevor daher so ein Seil reisst, auch ein Abschleppseil, muss man schon
                          echt Gewicht dran haben und das muss dann mit dem "Erdboden
                          supergut verbunden" sein.

                          Sollte das Seil dennoch reissen und es eine Beule geben, möchte ich den
                          Zivilrichter erleben, er mich verurteilt, auf Beulen-SChadensersatz,
                          weil ich "dienstleistungsmäßig" aus Gefälligkeit (!) helfe.
                          Denn, wenn eine Karre so feststeckt, daß ein Seil reisst, hätte auch
                          ein Bergungsunternehmer richtig ackern müßen und SChrammen und
                          Beulen produziert. Dann kann der entweder nur noch mit dem Kran
                          heben oder reisst die Achse drunter weg ............


                          Fazit :
                          ich frage :
                          - soll ich Dich rausholen oder soll ich die Polizei für Dich rufen ????

                          Liegt eine Karre dort, wo sie nicht hingehört, im Graben oder so,
                          hat die Polizei eine Liste von Bergungsunternehmern, aus der die
                          Zentrale einen aussucht und losjagt.

                          Lange rumdiskutieren ist daher nicht. Entweder der "Sitzenbleiber"
                          möchte Hilfe oder : 110.


                          Die : 110 gibt es denn auch schon mal "ohne das Einverständnis"
                          des "Liegenbleibers". Letztens auf ner Umgehungsstrasse hinter
                          einer Kurve. Ne Hochschwangere stand da mit der Karre,
                          die einfach nicht mehr lief ............
                          Wollte keine Hilfe.
                          Wollte ihren Ehemann anrufen.
                          Lief auf der Strasse rum und war hysterisch.
                          Also, Gefahrenstelle gesichert und : 110.
                          Die waren nach zwei Minuten da und haben sich mit
                          der "gut gelaunten Tussi beschäftigt".
                          (Heisst so schön : Allgemeine Gefahrenabwehr.)


                          Du musst Dir das anders vorstellen und rufst nicht die 110.

                          Und dann steht am nächsten Tage in der Zeitung, daß ne
                          Hochschwangere "platt gebügelt wurde", auf der
                          Schnellstrasse, weil sie da mit dem Handy herumlief und
                          ihren hysterischen Gefühlsausbrüchen freien Lauf ließ.




                          Ist lange her, 30 Jahre. Oller Käfer in den Graben. Vier Idioten drin.
                          Polizei kommt. Parkt etwas dahinter. Beide Polizisten gehen
                          Richtung Käfer. Werden von hinten überfahren. Beide tot !
                          Ich war damals beim MHD, Rettungsdienst.
                          Auf so was habe ich keine Lust !
                          Daher : alle aus dem Gefahrenbereich !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! ALLE !!!!!!!!
                          Vorsitzender des Bundesverband Wohnwagenentsorger Europa.
                          :);)

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                            #14
                            AW: Rechtliche Situation bei Bergung

                            ich kläre die leute immer auf, das alles auf ihr risiko läuft. wenn es geht mit unabhängigen zeugen... aber ist schon blöd... stellt euch mal vor ihr zieht einen raus und der fährt euch dabei rein. dann zahlt man nicht nur seinen eigenen schaden, sondern auch den des anderen...
                            gruß eric

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Rechtliche Situation bei Bergung

                              An alle die denken:

                              "Ich helfe nie wieder, weil ich einmal Pech beim Helfen hatte."

                              Wie bitte soll die Welt sich da ändern? Was sollen unsere Kinder von uns lernen? Unsere Angst oder unsere Courage?

                              Ist eine Helfer-Situation schiefgelaufen, dann gehören immer mindestens 1,5 Personen dazu. Denn ich als Helfender habe die Situation möglicherweise falsch eingeschätzt. Das "Opfer" war vielleicht furchtbar aufgeregt (Das sind die meisten, wenn es ums Auto geht). Man stand vielleicht selbst in einer leichten Helfereuphorie.
                              Kurzum, man ist kein besserer Mensch, weil man hilft. Man ist einfach nur Mensch. Und als solcher denkt man nach der Hilfe Nach, was man beim nächsten Mal besser macht. Nicht mehr helfen ist in diesem Zusammenhang nicht besser machen.

                              Wie das endet kann ich euch erzählen:

                              Weihnachtsmarkt 1992. Ein Berber liegt zwischen den Ständen auf dem Boden. Links drängen sich die Glühweinfreunde, rechts drängen sich die Freunde bergischen Schnitzgutes. In der Mitte liegt ein Mensch auf dem Boden. Ich habe zehn Minuten gebraucht, bis ich schlussendlich jemanden fand, der einen Rettungswagen rief während ich mich inmitten von Menschen alleine um stabile Seitenlage, Rachen ausräumen und derlei Dinge kümmerte (Das war die Zeit vor der 100% Handyabdeckung). Der Mann starb. Auf dem Weihnachtsmarkt inmitten von Menschen und Ständen. Warum? Weil er ein Penner war? Weil der Penner hackeblau war? Nun, der Mann war stocknüchtern und hatte in Folge Arbeitslosigkeit abgerutscht, einfach zu lang auf der Straße gelebt. Herzinfarkt und geschwächter Körper.

                              Nein, der Mann starb, weil auf dem Weihnachtsmarkt alles mögliche war, nur nicht Weihnachten.

                              Aber selbst wenn er hackeblau an seiner Kotze erstickt wäre, gibt uns das das Recht nicht zu helfen?!

                              Und klar ich habe mir dabei die Klamotten versaut. So ne Scheiße aber auch, hat mir keiner bezahlt.

                              Denkt mal drüber nach, bevor ihr pauschal feststellt, dass Ihr niemanden mehr helfen werdet (Familie und enge Freunde ausgenommen)

                              Grüße, Guido

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