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ich habe mir o.g. Artikel zugelegt.
Eigentlich nur aus optischen Gründen, nun stelle ich fest, dass bei der Montage vorn, an diversen Stellen gebohrt werden muss.
Das werde ich allerdings nur tun, wenn ich mir sicher sein kann, mit dem TÜV, bzw. der Polizei keine Probleme zu bekommen.
Mein LR Händler sagte mir " kein Problem" aber weder eine ABE noch ein Gutachten lagen der Montageanleitung bei.
Hat hier jemand Erfahrungen? bzw. weiss hier weiter?
Blödsinn, mußt du eintragen, für die Teile gibt es keine ABE(und selbst dann müstest du die mitführen). Teile-Gutachten hat dein Händler im Händlerportal unter Homologation oder in der Tech Info CD, ausdrucken, eintragen, fertig.
Gruß Tobi
Du mußt es ja wissen. Habe originale Trittbretter, Dachreling, Bullenfänger., sind werde eingetragen noch habe ich eine ABE. War beim Tüv und der meint alles Original Teile da braucht man gar nichts!!!
Falls Du es genau wissen möchtest fahre zu einem TÜV Prüfer Deines vertrauens der wird Dir nichts anderes erzählen.
ich habe mir o.g. Artikel zugelegt.
Eigentlich nur aus optischen Gründen, nun stelle ich fest, dass bei der Montage vorn, an diversen Stellen gebohrt werden muss.
Das werde ich allerdings nur tun, wenn ich mir sicher sein kann, mit dem TÜV, bzw. der Polizei keine Probleme zu bekommen.
Mein LR Händler sagte mir " kein Problem" aber weder eine ABE noch ein Gutachten lagen der Montageanleitung bei.
Hat hier jemand Erfahrungen? bzw. weiss hier weiter?
Vielen Dank Grüße Carsten
Hallo,
habe diese Gitter auch dran, auch nur aus optischen Gründen - abhalten werden die nix was den Scheinwerfer beschädigen könnte, und habe sie nicht eintragen lassen. Das Teilegutachten habe ich trotzdem mit, man weiß ja nie! Im Anhang findest Du das Teilegutachten, runterladen, ausdrucken, ins Auto legen und fertig.
Grüße von Ralph
Hallo,
lest mal das Gutachten am Anfang steht das das Fz unverzüglich zum Gutachter muß sonst ist man ohne Betriebserlaubnis unterwegs.
Auch alle anderen Landrover Teile müssen eingetragen werden, außer es ist ein Sondermodell, wo das Zeugs serienmäßig drauf ist(wurden meist bei Harms in Bremerhafen umgebaut und dort auch eingetragen).
Hatte vor ca 3 Monaten einen Fall, wo die Versicherung bei einem Personenschaden(Fahrradfahrer), nicht zahlen will(jetzt Rechtsstreit) und das nur wegen nicht eingetragener Riffelbleche beim Defender.
Muß aber jeder selber wissen, ob knapp 50 Euro für die Eintragung oder fahren ohne Versicherungschutz besser ist.
Gruß Tobi
Zuletzt geändert von landytobi; 01.12.2009, 22:15.
Prinzipiell müssen nahezu alle Veränderungen am Fahrzeug genehmigt sein. Diese Genehmigung kann je nach Art der Modufikation oder des Umbaus verschieden aussehen. Immer wieder kommt es zu Problemen beim TÜV - vor allem bei neuen Umbau- oder Tuningmaßnahmen. Fahrzeug Betriebserlaubnis
Man kann davon ausgehen, daß jedes "normal" und neu gekaufte Sierienfahrzeug eine Fahrzeug-Betriebserlaubnis besitzt. Dies bedeutet, daß das Fahrzeug in dem erworbenen Zustand im Straßenverkehr genutzt werden darf.
Werden nun jedoch Modifikationen am Fahrzeug durchgeführt, die einer Genemigung bedürfen (dies sind nahezu alle Modifikationen), so erlischt die Fahrzeug Betriebserlaubnis, solang nicht alle anforderungen der Genehmigung erfüllt sind oder wenn natürlich überhaupt keine Genehmigung für diese Modifikation existiert. Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
Eine ABE ist eine Genehmigung die meist besonders einfach zu montierenden Teilen beiliegt. Man geht davon aus, daß der Käufer selbst nicht viel falsch machen kann beim Anbringen dieser Teile (meißt z.B. Felgen, etc). Daher ist nach Durchführen der Modifikation am Fahrzeug mit diesem Teil keine weitere Maßnahme nötig. Die Fahrzeug Betriebserlaubnis bleibt erhalten und das Fahrzeug kann weiter genutzt werden. Allerdings ist darauf zu achten, daß alle Anweisungen und Auflagen aus der ABE eingehalten werde. Die ABE Papiere müssen wärend jeder Fahrt ständig mitgeführt werden. Auf Wunsch können oft die Informationen von der ABE auch in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, sodaß die ABE nicht mehr separat mitgeführt werden muss. TÜV Teilegutachten
Ein TÜV Teilegutachten ist die häufigste Form der Genehmigung bei Tuning-Teilen. Das Teilegutachten enthält genaue Anweisungen und Auflagen. Um zu vermeiden, daß Tuning Teile falsch angebracht oder Modifikationen falsch durchgeführt werden, muß das Fahrzeug nach dem Umbau einem TÜV Prüfer vorgeführt werden.
Hier wird nicht nur die Übereinstimmung des Gutachtens mit dem zugehörigen Teil und auch dem Entsprechenden Fahrzeugt-Typ / Modell überprüft, sondern auch die Qualität des Umbaus.
Die Fahrzeug Betriebserlaubnis erlischt direkt nach dem Umbau vorübergehend, bis der Umbau "eingetragen" wurde. Nur der direkte Weg zur TÜV Prüfstelle darf mit dem Fahrzeug noch unternommen werden. Der TÜV Prüfer stellt eine Bescheinigung aus - eine Eintragung nach StVZO §19.3. Mit dieser Bescheinigung kann die Modifikation dann auf der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Einzelabnahme
Spezielle und komplexe oder gar einzigartige Umbauten, für die weder eine ABE noch ein Teilegutachten vorhanden ist, kann nur per Einzelabnahme genehmigt werden. Diese erfolgt nach StVZO §19.2
Eine Einzelabnahme kann nur ein TÜV Prüfer mit besonderer Genehmigung durchführen. Dies ist daher meißt nur in zentralen TÜV Prüfstellen und nicht bei einem Werkstatt TÜV möglich. Der Aufwand und somit auch die Kosten der Prüfung uns tests hängen von Art und Umfang des Umbaus ab und können sehr kostenspielig werden. Vollgutachten zur erstellung eine Betriebserlaubnis
Für neue Fahrzeuge oder Fahrzeuge die länger wie 7 Jahre abgemeldet waren muss ein Vollgutachten nach StVZO §21 (Gutachten zur Erstellung eine BE=Betriebserlaubnis)erstellt werden. Dies dürfen auch die aaS/aaSmT der TP machen. Dabei geht es nicht um technischen Änderung sondern es dient nur als Hilfe für das Straßenverkehrsamt, damit die generelle BE (Betriebserlaubnis) für das Fahrzeug erstellt werden kann mit den tech. Daten zGG, V-Max, Geräusche usw. Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)
Teile, wie beispielsweise Scheinwerfer müssen eine solche Bauartgenehmigung besitzen. Jede ABG ist nur für bestimmte Modelle gültig, weshalb vor dem Kauf genauere Informationen eingeholt werden sollten, ob die Teile auch für das jeweilige Fahrzeug zugelassen sind. Meistens muss der Wagen nach dem Umbau beim TÜV vorgeführt werden und die Änderung in die Papiere eingetragen werden. EG-Betriebserlaubnis
Die EG-Betriebserlaubnis entspricht weitgehend der ABE, ist aber für den gesamten EU-Raum gültig. Bei Teilen, die mit EG-Betriebserlaubnis verkauft werden, muss das Fahrzeug nicht dem TÜV vorgeführt werden, die EG-Betriebserlaubnis muss aber stets mitgeführt werden.
siehe auch (§ 20-22 StVZO)
Hallo,
lest mal das Gutachten am Anfang steht das das Fz unverzüglich zum Gutachter muß sonst ist man ohne Betriebserlaubnis unterwegs.
Auch alle anderen Landrover Teile müssen eingetragen werden, außer es ist ein Sondermodell, wo das Zeugs serienmäßig drauf ist(wurden meist bei Harms in Bremerhafen umgebaut und dort auch eingetragen).
Hatte vor ca 3 Monaten einen Fall, wo die Versicherung bei einem Personenschaden(Fahrradfahrer), nicht zahlen will(jetzt Rechtsstreit) und das nur wegen nicht eingetragener Riffelbleche beim Defender.
Muß aber jeder selber wissen, ob knapp 50 Euro für die Eintragung oder fahren ohne Versicherungschutz besser ist.
Gruß Tobi
Hallo,
tja da muss ich Tobi wohl recht geben, habe mir den Spass (zum ersten Mal) durchgelesen, hat er Recht, steht so drin. Werde mit meinem Schrauber sprechen und die Geschichte vom TÜV absegnen lassen. Die Versicherungsgeschichte die Tobi da beschreibt erscheint mir absolut plausibel und nachvollziehbar!!! Und TÜV wird kein Problem sein.
Gruß von Ralph
Warum so kompliziert da er sich nicht traut diese anzubringen soll er sie mir geben:D:D
Weiß auch nicht was das alles soll. Ich war beim Tüv der hat seinen Segen gegeben wegen Trittbretter, Bullenfänger, Dachscheinwerfer und alles ohne ABE und auch keine Eintragung im Schein Tüv habe ich bekommen und der wird sich bestimmt nicht in die Nesseln setzen mit Auge zudrücken und so denn er leistet die Unterschrift. Schreibe doch mal die anderen hier im Forum an die welche dran haben. Entweder haben die ne ABE die sie Dir bestimmt abkupfern können oder sagen Dir das sie die Lampenschutzgitter eingetragen sind oder nicht. So einfach geht das
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