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welche Felgen werden eingetragen?

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    welche Felgen werden eingetragen?

    Ich habe jetzt ziemlich viele Threads gelesen, aber richtig weiter gekommen bin ich nicht, deshalb wage ich hier die Frage in einem neuen zu stellen:

    Welche Felgengrössen werden beim Defender problemlos eingetragen?
    Meiner hat die Felgen:

    7,5J x 16, ET 33,3 mm

    eingetragen und dazu die Reifen:

    265/75R16 98M

    Jetzt suche ich für Dreck (und evtl. Winter) Kompletträder in einer schmaleren Grösse.
    Werden z. B. die Standardfelgen (sind glaube ich 5,5er) problemlos eingetragen?

    Gruss, t

    #2
    RE: welche Felgen werden eingetragen?

    Hi,

    die 5,5er ist die Standartfelge und muss nicht eingetragen werden.

    7,5...bist du dir da sicher? Normalerweise ist es eine 7x16

    Grüsse
    Peter

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      #3
      RE: welche Felgen werden eingetragen?

      Jo, bin sicher. Vielleicht hat sich der Reinschreiber verschrieben.
      Danke für die Info.
      Gruss, t

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        #4
        es kann Dir aber passieren, daß sie Dir bei Eintragung einer neuen Reifen- und Felgengröße eine alte austragen...

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          #5
          echt? Na das will ich nicht.
          Mist. Dann muss ich versuchen, die gleiche Felge in Stahl zukriegen.
          Scheint aber sehr schwierig zu sein.
          Danke.
          Gruss, t

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            #6
            nein, warte! Es KANN Dir passieren, aber muss nicht. Sprich mit dem Prüfer... Hast Du denn keine kleinere Felgengröße eingetragen? Keinen Standart?

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              #7
              Nee, nur diese Eine.
              Gruss, t

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                #8
                RE: welche Felgen werden eingetragen?

                Hallo Thomas
                Komische Felgengrösse hast du da eingetragen! Ich kenn nur 7x16ET33 zumindest bei den Landrover Alu´s lies doch mal auf der Felge nach wer weiß was der TÜV´´Beamte`` da vertippt hat bei den Grünen(neuerdings auch Blauen :D) bist du dann womöglich der dumme.Die 5,5x16 ET 33 Standartfelge müsste aber eigentlich auch eingetragen sein lies mal nicht nur den Teil 33 deines Fahrzeugscheines sondern schau auch mal weiter oben bei den Rädern wenn 7.50er Reifen auch eingetragen sind musst du auch die 5,5 Zoll Felgen haben.Auch das Strassenverkehrsamt vergisst X(ab und zu mal Einträge mit abzutippen in den Schein wenn sie Änderungen nachtragen.Im Brief müsstest du dann aber die ursprünglichen Eintragungen noch finden.Falls du schon die neuen Zulassungspapiere hast sind die Zeilennummern etwas anders Sondereintragungen in Spalte 22
                Gruß Manfred

                Do what you want , but do it with Style

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                  #9
                  RE: welche Felgen werden eingetragen?

                  @ Manfred
                  Den Brief habe ich nicht zur Hand, aber im Schein stehen definitiv nur diese 7,5er Felgen!
                  So langsam kriege ich auch Zweifel, was die Grösse angeht, das mit dem Verschreiber wäre ärgerlich.
                  Werde demnächst mal zum Fenderl schlurpen.
                  Das wäre natürlich der Hammer. Beim Motorrad ist mir das schon mal passiert, dass eine völlig unsinnige Grösse eingetragen war und bei einer Polizeikontrolle hatte ich dann grosse Diskussionen.
                  Danke erstmal.
                  Gruss, t

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                    #10
                    oh oh... kann es sein, daß Du 7,5er REIFEN eingetragen hast? Oder die Jungs da tatsächlich was verwechselt haben? Was fährst Du denn reel?

                    Kommentar


                      #11
                      Habe kurz mit meiner Frau kommuniziert:
                      Tatsächlich steht im Brief: 7!!
                      Und nicht 7,5. Also Fehler beim Abschreiben.
                      Fahren tue ich die 265/75 R16.
                      Danke erstmal für die Hilfe bei der Aufklärung von Teil 1 ;-)
                      Gruss, t

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                        #12
                        d

                        Hallole.

                        Kurze Info,laut Gesetz
                        ich zitiere :

                        " In die Zulassungsbescheinigung Teil 1 wird nur noch eine der vom Fahrzeughersteller als vorschriftsmässig bescheinigten Grössenbezeichnungen der Bereifung je Achse eingetragen.
                        Aber auch alle anderen ,für einen bestimmten Fahrzeugtyp vom Hersteller freigegeben Originalräder mit den dazugehörigen Reifen sind zulässig und dürfen am Fahrzeug montiert werden.
                        Die Eintragung einer anderen Bereifung in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist also,wenn es sich dabei um eine vom Fahrzeughersteller freigegebene Rad-Reifen Kombination handelt,nicht erforderlich. "
                        Zitat Ende(Interview Off-Road 1/06 mit Richard Schild,Bundesverkehrsinisterium !!! )

                        Ich war diese Woche bei unserem Tüv und habe das Heft dabei gehabt und habe nachgefragt,weil ich noch nichts an meinem Fender eingetragen habe,sie meinten zu mir,das was für die neuen Papiere gelte,gilt auch für die alten. :D :D :D

                        Na wunderbar,brauche keine Räder eintagen zulasse und der TÜV beamte meines Vertrauens meinte das eh bald alles schnuppe ist wie in Frankreich oder sonst wo,solange alle Lichter und Bremsen gehen ist das schnuppe was am Auto geändert wurde.

                        Ach so,noch was,habe ja nen Soft Top mit 2 Sitzplätzen oder wahlweise 3 Sitztplätzen,aber wo ist der 3. Sitzplatz ??? 8o

                        War bei 2 Tüv Beamten und die meinten,egal wo er ist,Hauptsache er ist richtig drin,genauso mein Mädel (is bei de BOLIZEI !!! 8o :P :D )hat ihren Chef gefragt,es weis kein Bulle wo der Sitz ist oder sein muss,deswegen kommt er hinten rechts auf die Ladefläche. ;)

                        Beste Grüsse aus de scheene Palz
                        Sascha

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                          #13
                          Na das ist doch mal eine Aussage.
                          Das heisst für mich:
                          Serienstahlfelgen kaufenm, dranschrauben und rumfahren (mit Reifen drauf natürlich).
                          Prima.
                          Danke allen für die tollen Antworten und ein schönes Wochende!!!
                          Gruss, t

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                            #14
                            Hi Sascha, lange nix von dir gelesen...

                            Sind ja schöne Neuigkeiten, die Du da hast- da freut sich das maulwurfsherz!

                            Wegen Deinem 3. Sitzplatz: Der ist vorne zwischen den beiden hauptsitzen (im Ernst), bis vor kurzem gabs da anstelle der Cubbybox als Zubehör einen 3. Sitz. Ist aber glaube ich in unserem land nicht erlaubt- die Zulassungspapiere sind da wohl nicht auf unsere gesetze gänzlich abgestimmt.
                            Ich hatte vorne unter meiner Cubbybox übrigens noch einen 3. Anschnallgurt...
                            grüße

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                              #15
                              Den Sitz habe ich auch. Gehabt. Und 7 Sitzplätze.
                              Wer da draufsitzen soll ...
                              Ich habe ohne Skrupel den Sitz durch die Box ersetzt.
                              Der TÜV hat nicht gefragt, wo der Sitz geblieben ist.
                              t

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