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Ich bin nun stolzer Besitzer eines Serie 3 Landys mit H-Zulassung und habe gleich eine wahrscheinlich doofe Frage.:
In den Papieren ist eingetragen PKW geschlossen 7 Sitzer. Darf ich das Dach ( Tropendach ) überhaupt abmachen bzw. ohne fahren. Wenn ja mit
wieviel Personen ? Würde mich über eine Antwort sehr freuen.
7-Sitzer klingt nach 88er. 3 vorne und 4 hinten quer. Richtig?
An sich ist der Wagen ja genauso konzipiert: daß man mit wenigen Handgriffen/Schrauben alles mögliche verändern kann. Dach druf, Dach ab, TruckCab drauf, Sitze auf Ladefläche und wieder weg ...
Eigentlich sollte es keine Probleme machen ob Du offen oder zu fährst. Aber wenn Du sicher gehen willst: Hier im Seriebereich gibt es eine Rubrik mit Briefen. Dort (bisschen suchen) findest Du einen Brief mit sinngemäß "kann offen oder geschlossen gefahren werden". Brauchst dann nur noch einen vernünftigen tüVler.
ciao
Pascal
Viele Grüße von Pascal aus der Geschlossenen
كنت غبية
Also mir hat der TüV gesagt, dass es vollkommen egal ist, ob da offen oder geschlossen drin steht - das interessiert nur die Versicherung (Cabrios/offene Fahrzeuge sind teurer).
Wobei sich das mit der Versicherung bei dir danke H ja schon erledigt hat.
Allgemein ist es besser nicht zu oft beim TüV wegen sowas nachzufragen und sich auch gar keine Gedanken zu machen. Mein Dachträger z.B. hat genauso wenig wie meine Scheiben und diverse andere Teile irgendwelche Prüfzeichen - genau genommen müsste das alles einzeln abgenommen werden! Das hat mir zumindest der TüV gesagt als ich mal bissel frech wegen einer Messung bei denen nachgefragt hab - eine klare Ansage: Ich tu dir nix, du tus mir nix und alle sind glücklich - hat seit dem super funktioniert ;)
beim "offen fahren" mit z.b. 4 personen hinten hätte ich allerdings auch bedenken im falle eines unfalles.
ich weiss, ich weiss: HÄTTE LIEGT IM BETTE
A-BÄR: eigentlich sind die hinten doch durch nichts mehr geschützt. bei seitenaufprall könnte mindestens zweien die wirbelsäule gebrochen werden.
liegt der wagen auf dem kopf, müssen die mitfahrer die knautschzone selbst mitbringen!
weiss jemand, ob das durch die historische bauart bedingt trotzdem gestattet ist?
ich frage hier nicht als spassverderber, sondern weil ich diese frage als solche interessant finde.
...gebe ich dir völlig recht Helumt, der Schutz ist gleich null. Ob die "Alukiste" allerdings wirklich Schutz bietet wenn du geschlossen fährst, wage ich zu bezweifeln. Ok, die Gefahr das jemand rausfällt ist geringer.
ABER...
von der rechtlichen Seite her ist es erlaubt. Das Auto wurde damals so gebaut, als ausreichend sicher empfunden und es zwingt dich keiner etwas zu verändern.
Wenn es anders wäre, wäre die logische Konsequenz eine Stilllegung von allen Fahrzeugen die nicht mehr modernen Sicherheitsstandards entsprechen.
Ähnlich ist die Geschichte mit den Sicherheitsgurten. Ist das Auto vor April '70 (bzw. April '74) in den Verkehr gebracht besteht keine Gurtpflicht und keine Nachrüstpflicht.
Wer Sicherheit will, fährt wohl keine Serie. Ich sage mir dann immer, wenigstens sicherer als Motorradfahren. Versicherungstechnisch bei Kasko würde ich mir wenige Gedanken machen. Die Autos werden nach den Schlüsselnummern in den Papieren tarifiert. Ob das Dach dann drauf ist oder nicht , müsste egal sein. Ich denke nicht, daß ein offener SIII andere Schlüsselnummern hat als der geschlossene. Das wäre mal interessant zu klären. Allerdings sehe ich ein Restrisiko bei Personenschaden im Landy und folgenden Regreßansprüchen. Hat man durch Abnahme des Daches eine Gefahrerhöhung begangen ?
Gruß Christian
macht euch nicht über jede komische frage einen kopf............das
gibt nur unnütz graue haare..............
damit meine ich das das jeder selbst entscheiden muss.fechtlich
ist es ein auto das man offen fahren darf und sicherheit hat weder
der hardtop,der softtop noch das ganze ohne alles.wenn er auf dem
kopf liegt,hat man IMMER ein problem............
und @ dasnachttier
dachgepäckträger werden nicht abgenommen weil sie nicht zum fahrzeug gehören..........
und @ dasnachttier
dachgepäckträger werden nicht abgenommen weil sie nicht zum fahrzeug gehören..........
Mir hat man mal erklärt, dass alles was außen ans Auto drangebaut wird, dort orginal nicht vorhanden war, und nicht ohne Werkzeug vom Auto zu entfernen ist, auch eingetragen gehört. Dies würde für meinen mit 4 M10 Schrauben an der Wanne befestigten Dachträger zutreffen. Als ich darauf (vom TüV) hingewiesen wurde, habe ich angeboten, die selbstsichernden Muttern durch Flügelmuttern zu ersetzen - allerdings auch darauf hingewiesen, dass das wohl kaum zu einer Erhöhung der Stabilität/Sicherheit beitragen dürfte - seit dem ist es ok so wie es ist ;)
Man hat mir auch erklärt, dass Hersteller wie z.B. Thule extra diese Pseudohandradplastikaufsätze ( :D ) auf den Muttern haben, damit man den Träger offiziell ohne Werkzeug abbauen kann.
Gruss
Kilian
Zuletzt geändert von dasnachttier; 11.11.2009, 10:36.
Also das letzte über das ich nachdenken würde beim Seriefahren ist passive Sicherheit.Alles was schwerer als ein Radler ist, führt in dem Auto zu Körperlichen Schäden der Insassen,bei Seitenaufprall null Safety da die Passagiere ausserhalb des Rahmens sitzen - bei Überschlag Gott oh 'Gott.
Ich versuch das Ding so zu Fahren das bloss keiner in mein Fahrwasser kommt....und normaler weise bin ich eher flott bis sehr flott unterwegs.
Serie ist wie ein Traktor der Geradeaus ein wenig schneller fährt.
Dein 109er ist mit dem Dachträger in Originalausführung der Niederländischen Landmacht (von der Farbe mal abgesehen). Der Dachträger ist recht selten und ich kenne ihn nur so von Bildern der Niederländer. Die Niederländer haben auch andere Rücklichter und andere Blinker + Standlichter vorne + die typischen Nato-Tarnscheinwerfer + das Nato-Leitkreuz unter dem Heck. Bei einer H-Zulassung müsstest Du nur auf die Originalität hinweisen, dann müßte das alles zugelassen werden.
Wenn Du mal unter das Auto schaust und zwischen Hecktraverse und Hinterachse eine Querverstrebung findest, an der eine Steckdose befestigt ist. dann kommt da das Nato-Leitkreuz dran.
Viele Grüße
Sailor
Land-Rover Lightweight Diesel,
ex Königl. Landmacht der Niederlande
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