Wenn dies Ihr erster Besuch hier ist,
lesen Sie bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen
durch. Sie müssen sich vermutlich registrieren,
bevor Sie Beiträge verfassen können. Klicken Sie oben auf 'Registrieren', um den Registrierungsprozess zu
starten. Sie können auch jetzt schon Beiträge lesen. Suchen Sie sich einfach das Forum aus, das Sie am meisten
interessiert.
hallo,
was wäre zu beachten beim import eines oldies aus belgien...????
serie, minerva etc....
sind oldies aus Belgien mit belgischen papieren bei uns (BRD) zulassungsfähig ?
auch wenn es sich um exoten handelt ........???
die es vielleicht offiziell bei uns nie gab ???
gar nix ist zu beachten, denn B ist ebenfalls EU, also kein Zoll oder MwSt o.ä.
Du musst zum Zulassen hier sowieso eine Komplettabnahme durch den TÜV machen.
Da ist es egal, ob die Fuhre angemeldet oder nicht oder aus B,NL,UK etc. kommt.
Am einfachsten ist es, wenn das Fahrzeug die H-Bedingungen erfüllt.
Möglichst Papiere und Kaufvetrtrag, dass es dein rechtmäßiger Besitz ist(auch der rechtmäßige Besitz vom Verkäufer war) und gut ist...
@Thomas
Die beiden Teile auf der Beifahrerseite können drauf bleiben!!!Es muss nur ein Entmilitarisierung-Nachweis erbracht werden;hier wird nachgewiesen,das die Teile unbrauchbar sind.
Kenne bei mir in der Nähe einen,der fährt mit seinem Willys eine Panzerabwehr-Kanone spazieren.Er ist von Beruf Anwalt und hat sich da seinerzeit durchgesetzt!!!
Das ist zweierlei:
Durch die EU kannst du in der ganzen EU einkaufen, ohne Zölle und Mehrwertsteuer in D nachzuzahlen, da du ja im anderen Land bereits die MwSt gezahlt hast.
Um ein Fahrzeug ohne EG-Typgenehmigung und ohne vorhandene deutsche Papiere zuzulassen, ist eine Einzelabnahme nach §21 StVZO notwendig. Hier prüft der TÜV/Dekra, ob das Fahrzeg den Vorschriften der StVZO (in Ihrer zum Erstzulassungsdatum des KFZ geltenden Form) entspricht und ermittelt die Daten für die KFZ-Papiere. Hier ist es gut, wenn man eine Briefkopie eines gleichen Fahrzeugs hat, dann weiß man, was man für Daten bekommen möchte. Die Ausländischen Papiere und/oder ein Kaufvertrag sind als Eigentumsnachweiß notwendig. Desweiteren wird bei der Zulassung von der Zulassungsbehörde geprüft, ob die Fahrgestellnummer als gestohlen gemeldet wurde.
@Thomas
Die beiden Teile auf der Beifahrerseite können drauf bleiben!!!Es muss nur ein Entmilitarisierung-Nachweis erbracht werden;hier wird nachgewiesen,das die Teile unbrauchbar sind.
Kenne bei mir in der Nähe einen,der fährt mit seinem Willys eine Panzerabwehr-Kanone spazieren.Er ist von Beruf Anwalt und hat sich da seinerzeit durchgesetzt!!!
Martin
Wann hast Du den Anwalt das letzte Mal mit der Panzerabwehr-Kanone auf öffentlicher Straße fahren sehen? Das Waffenrecht hat sich vor einiger Zeit geändert. Nach dem Anscheinsparagraphen ist das Zurschaustellen von Waffen verboten, auch wenn sie demilitarisiert sind. Unbeteiligte könnten sich bedroht fühlen.
Viele Grüße
Sailor
Land-Rover Lightweight Diesel,
ex Königl. Landmacht der Niederlande
Wir verarbeiten personenbezogene Daten über Nutzer unserer Website mithilfe von Cookies und anderen Technologien, um unsere Dienste bereitzustellen, Werbung zu personalisieren und Websiteaktivitäten zu analysieren. Wir können bestimmte Informationen über unsere Nutzer mit unseren Werbe- und Analysepartnern teilen. Weitere Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.
Wenn Sie unten auf "Einverstanden" klicken, stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie und unseren Datenverarbeitungs- und Cookie-Praktiken wie dort beschrieben zu. Sie erkennen außerdem an, dass dieses Forum möglicherweise außerhalb Ihres Landes gehostet wird und Sie der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten in dem Land, in dem dieses Forum gehostet wird, zustimmen.
Kommentar