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ich habe zwei Zusatzscheinwerfer am Kuhfänger (am Fernlicht angeschlossen) und vier Stck auf dem Dachgepäckträger (separat über Schalter) installiert. Nach Hella-Skizze komme ich damit nicht durch den TÜV? Was macht Ihr bei ähnlichen Konfigurationen? Sack drüber und alles wir gut? Oder muss ich die Zuleitungen abklemmen? Weiss einer ne Adresse wo man die alten Rallye-Abdeckungen (smileys) herbekommt (ebay nicht erfolgreich)?
Moin
Wenn Du die Scheinwerfer auf dem Dach über einen seperaten Schalter hast wie du ja geschrieben hast dann sind das für den TÜV Arbeitsscheinwerfer und dem TÜV egal.
Hallo , Hörn , die Abdeckungen gibt`s von Hella , die mit Smileys von Kz (USA ???) aber wie auch immer ;alle verbauten Scheinwerfer müssen uneingeschränkt funktioneren können ! Das heißt alle verbauten Lichter müssen laut Stzvo installiert sein und betriebsbereit sein ! Das heißt z.B.: daß die max . Anbauhöhe eingehalten wird usw , Abdeckkappen sind also generell verboten einziger Ausweg ist die Scheinwerfer als Arbeitslichter zu deklarieren , also mit extra Schalter, aber nie mit Abdeckung .
Obwohl es Arbeitsscheinwerfer sind, die ich im Geltungsbereich der Stvo garnicht benutzen darf. Greift da trozdem die Stvo und verbietet sie mir abzudecken ? Hab ich das richtig verstanden ?
Wenn Du sie als Fernscheinwerfer nutzen willst müssen sie so geschalten werden das sie mit Abblendlicht aus gehen. Dann dürfen sie auch den Wert von 75 nicht überschreiten. Steht jeweils auf den Scheinwerfer so eine Zahl. Also am einfachsten als Arbeitsscheinwerfer. Wie Du sie benutzt ist deiner Intelligenz überlassen. Schalte meine auch zum grüßen und im Wald mit ein. Abdecken im Straßenverkehr mußt Du sie nicht
Obwohl es Arbeitsscheinwerfer sind, die ich im Geltungsbereich der Stvo garnicht benutzen darf. Greift da trozdem die Stvo und verbietet sie mir abzudecken ? Hab ich das richtig verstanden ?
Wieso darfst Du sie nicht benutzen? Du darfst sie nicht während der Fahrt benutzen, denn das dürfen nur Arbeitsmaschinen etc. Im Stand darfst Du das sehr wohl.
Wichtig ist noch, dass alle Leuchten, die nach vorn wirken, laut STVZO nur funktionieren dürfen, wenn die hinteren Begrenzungsleuchten und Kennzeichenleuchte an sind.
Dann darfst Du Arbeitsscheinwerfer haben, separat geschaltet, wie schon gesagt. Ich habe die Diskussion mit dem Baurat geführt und gewonnen.
Komm' nur nicht auf die Idee, dass Du die Dinger tatsächlich abklemmst, der Schuß geht tatsächlich nach hinten los. Was dran ist, muß funktionieren.
Im Armaturenbrett sind einige "Leer-Tast-Schalter".
Die habe ich ausgetauscht und die Kabel für die
Zusatzlampen und gelben Rundumleuchten
"gepolt". Diese Schalter sind in "Rostschutzfarbe"
schön "rot" und beschriftet.
Mir fehlen noch die beiden "Hallos-Arbeitsleuchten" nach hinten,
bin noch nicht dazu gekommen.
Prozedere wie oben beschrieben.
Die gelben Dinger auf der "Dachreling".
Vorsitzender des Bundesverband Wohnwagenentsorger Europa.
:);)
Kommisch,kommisch Deutschland einig Vaterland sollte man meihnen.
Meiner ist schon viele Jahre Brillenträger und bisher hat sich noch kein Prüfer über irgendwelche Anbauten beschwert.Und ich habe nur, ein paar Lampen dran.
Wieso darfst Du sie nicht benutzen? Du darfst sie nicht während der Fahrt benutzen, denn das dürfen nur Arbeitsmaschinen etc. Im Stand darfst Du das sehr wohl.
Wichtig ist noch, dass alle Leuchten, die nach vorn wirken, laut STVZO nur funktionieren dürfen, wenn die hinteren Begrenzungsleuchten und Kennzeichenleuchte an sind.
Dann darfst Du Arbeitsscheinwerfer haben, separat geschaltet, wie schon gesagt. Ich habe die Diskussion mit dem Baurat geführt und gewonnen.
Komm' nur nicht auf die Idee, dass Du die Dinger tatsächlich abklemmst, der Schuß geht tatsächlich nach hinten los. Was dran ist, muß funktionieren.
Gruß, Heiko
Wir haben uns falsch verstanden. Hab ja selber Arbeitsschwerfer dran. Das ich die benutzen darf ist mir klar. Ich finde es nur unverständlich warum es verboten ist Arbeitsscheinwerfen abzudecken, mit Kappen z.B. Da ich ja die Arbeitsscheinwerfer nicht benutzen darf wärend der fahrt, könnte ich sie ja auch Abdecken ? Macht ja keinen Unterschied. Da greifen Reglungen die für die Standart Beleuchtung gedacht sind, wo sie auch angebracht sind, aber nicht bei Arbeitsscheinwerfern.
Wir haben uns falsch verstanden. Hab ja selber Arbeitsschwerfer dran. Das ich die benutzen darf ist mir klar. Ich finde es nur unverständlich warum es verboten ist Arbeitsscheinwerfen abzudecken, mit Kappen z.B. Da ich ja die Arbeitsscheinwerfer nicht benutzen darf wärend der fahrt, könnte ich sie ja auch Abdecken ? Macht ja keinen Unterschied. Da greifen Reglungen die für die Standart Beleuchtung gedacht sind, wo sie auch angebracht sind, aber nicht bei Arbeitsscheinwerfern.
Klar darfst Du die abdecken. Suche für meine auch solche Kappen.
Wichtig ist noch, dass alle Leuchten, die nach vorn wirken, laut STVZO nur funktionieren dürfen, wenn die hinteren Begrenzungsleuchten und Kennzeichenleuchte an sind.
Dann darfst Du Arbeitsscheinwerfer haben, separat geschaltet, wie schon gesagt. Ich habe die Diskussion mit dem Baurat geführt und gewonnen.
Das stimmt so nicht.
"Die elektrische Schaltung muß:
a) so ausgeführt sein, daß die Begrenzungsleuchten, die
Schlußleuchten, die gegebenenfalls vorhandenen
Seitenmarkierungsleuchten und die Kennzeichenleuchte nur
gleichzeitig ein- und ausgeschaltet werden können.
Diese Vorschrift gilt nicht, wenn Begrenzungsleuchten und
Schlußleuchten wie auch Seitenmarkierungsleuchten, sofern
sie mit diesen Leuchten kombiniert oder ineinandergebaut
sind, als Parkleuchten verwendet werden.
b) so ausgeführt sein, daß die Scheinwerfer für Fernlicht, die
Scheinwerfer für Abblendlicht und die Nebelscheinwerfer nur
dann eingeschaltet werden können, wenn die Leuchten nach
a) ebenfalls eingeschaltet werden.
Diese Vorschrift gilt jedoch nicht für Scheinwerfer für Fernlicht
oder Scheinwerfer für Abblendlicht, wenn mit ihnen
Lichtsignale gegeben werden (Lichthupe)."
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