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    #16
    AW: §57a - Statusmeldung

    tja - mein Status: kein Pickerl:

    2x Spurstangenköpfe
    1x zuviel Achsschenkelspiel
    1x Stoßdämpfergummis

    das krieg ich bis nächste Woche hin...
    Ahja, bzgl. Ölverlust:
    Mechaniker: "I hab a Harley - i kenn des ;) - kein Problem"


    lg. flo

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      #17
      AW: §57a - Statusmeldung

      Das ist ja überschaubar - etwas schrauben und du hast es...

      LG
      horst

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        #18
        AW: §57a - Statusmeldung

        Und immer wieder bin ich froh meine Landys in Österreich zu bewegen.
        Da reicht der Spruch: "I hab a Harley" und recht hat er!
        Was man da sonst so liest... In Deutschland bräuchtest du wahrscheinlich für den Gummi TÜV, Gutachten und Prüfzertifikate, usw....

        Gruß
        Bad gas mileage gets you to some of the greatest places on earth.

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          #19
          AW: §57a - Statusmeldung

          bzgl. Achsschenkel hoff ich, daß es mit dem Wechseln des oberen Bolzens, der massive Verschleißspuren zeigt, getan ist...
          das andere ist eh kein Problem...
          lg. flo

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            #20
            AW: §57a - Statusmeldung

            Morgen Flo!

            Ich hab noch die Distanzblättchen zum eisntellen beim Bolzen bei mir rumliegen. Wenn du sie brauchst schick ich sie dir.

            Gruß
            Bad gas mileage gets you to some of the greatest places on earth.

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              #21
              AW: §57a - Statusmeldung

              Sehr nett danke, habs aber schon bestellt - bei Vortex - nur dort kennt sich keiner mehr aus, das ist echt mühsam - der Knabe dort war nicht einmal in der Lage die entsprechende Parts Catalog Seite rauszufinden...
              lg. flo

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                #22
                AW: §57a - Statusmeldung

                **OMG** hätte den fred bis zum Ende lesen sollen, naja, vielleicht hilfts dem 1nen oder Anderen als Tipp

                Zitat von hmuster Beitrag anzeigen
                aber jetzt fängt es an:
                6. Lenkung; Schwergängigkeit - schwerer Mangel
                (- im Gesamten geht dem Prüfer die Lenkung aber zu schwer?!)
                ??? hab noch keine Ahnung was ich da machen soll
                ...schwergängige Lenkung kenn ich auch
                Und die Fuhre wollte auch nicht gern geradeaus laufen :(
                Bei mir wars das Lenkrelais, trocken wie der Wüstenwind.
                Hab mir dann aus Fett und Öl "Fliessfett" zusammengerührt und reingedrückt.
                Zu sagen lenkt jetzt fast von alleine wär übertrieben ;) aber ein Unterschied wie Tag und Nacht!!!!!
                Auch ist das "Eigenlenkverhalten" beim gerade aus fahren vieeeeel besser geworden.
                Relais füllen am besten in aufgebocktem Zustand, dann kannst du so oft lenken wie du möchtest. Nicht im Stand aufm Boden, das verzeiht die Lenkmimik nicht!!

                Gruß
                Gerd
                Tolle Dinge sind entweder unmoralisch, illegal oder machen dick

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                  #23
                  AW: §57a - Statusmeldung

                  was?! Gibts die Frau Lippert nicht mehr bei Vortex? Die war SPITZENKLASSE!

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                    #24
                    AW: §57a - Statusmeldung

                    Nein - die hatten sogar einen Wechsel in der Geschäftsführung - das hat jetzt ganz wer anderer... hm, man möchte ja nichts Schlechtes sagen, aber die brauchen noch lang bis die an die alte Kompetenz heran kommen. Frau Lippert ist schon länger nicht mehr da... echt schade die hatte das im Griff!
                    lg. flo

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                      #25
                      AW: §57a - Statusmeldung

                      da sieht man wieder wie lange es bei mir schon wieder her ist....
                      schade - denn die haben für den in Österreich doch eher kleinen Markt einen Top-Service geboten...
                      Regard Elmar

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                        #26
                        AW: §57a - Statusmeldung

                        Leute! Frau Lippert ist jetzt bei landyspares.net in Brunn am Gebirge!
                        Super Service! Spitzen Know-How!
                        Ich habe noch NIE etwas nach Teilenummern bestellt, so wie hier viele immer herumrätseln. Weder bei Vortex noch bei landyspares. Du erzählst ihr einfach was du brauchst, sie kennt dein Auto und gibt dir das richtige. In den letzten 4 Jahren und einem Haufen Landys bekam ich EINMAL das falsche Teil von ihr. Dies wurde prompt zurückgenommen und ohne irgentwas das neue geschickt.

                        www.landyspares.net


                        Gruß
                        Bad gas mileage gets you to some of the greatest places on earth.

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                          #27
                          AW: §57a - Statusmeldung

                          hola Colegas

                          ....muss diesen Thread mal kurz aufwärmen ( beim Gulsch wirds auf alle Fälle immer besser)

                          Ich werd ende 2014 hoffentlich fertig mit meinem Vehicle und dann muss ich zur §57a - anmeldeüberprüfung...
                          danach hoffe ich gleich anmelden zu können ---( er war zuletzt 1998 angemeldet)
                          Habt ihr erfahrungen mit der $57a wenns ums wieder -anmelden nach längerer restaurierungsPhase geht?
                          Mußtet Ihr auch schon mal zur §57B für oldtimer mit Euren Serien ?

                          Ich war erst mit dem 72er-Käfer dort und mußte 2 mal antreten bis alles passte ...

                          Dazu auch gleich meine wichtigste Frage - um mir meine Solex Und strombergs einzustellen kaufte ich mir vor langer Zeit
                          ein CO-messgerät - das hat eigentlich immer gut geklappt ....(das Messgerät hat seine Kosten in Kürzester Zeit eingespielt...)
                          Nun is mein Landy ein 2,25l Diesel (mein erster Diesel)- kann ich das gleiche Co-messgerät verwenden, oder wird was anderes geprüft, punkto Abgase beim Diesel.
                          Und wenn ja, wie hoch darf beim 2,25er Diesel der CO sein ?

                          danke im voraus !

                          Alex

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                            #28
                            AW: §57a - Statusmeldung

                            alles was ich dazu finde ist volgender Text - allerdings is der schon aus 2009

                            Klassen M und N mit Erstzulassung vor 01.01.1980:
                            Für diese Fahrzeuge wird es nach der derzeitigen Rechtslage ab dem 01.01.2009 keine Ausnahme mehr geben. Dh, diese müssen wie alle anderen Dieselfahrzeuge mit einem Trübungsmessgerät geprüft werden. Diese Tatsache löst vor allem bei allen Besitzern von historischen Fahrzeugen bereits jetzt schon sicherlich berechtigte Ängste aus. Geht man davon aus, dass eine ordnungsgemäße Trübungsmessung das Hochdrehen des Motors bis zur Abregeldrehzahl vorsieht, kann dies bei den Oldies zu erheblichen Problemen bis hin zu einem möglichen vorprogrammierten Motorschaden führen. Laut Auskunft des BMVIT wird jedoch bereits an einer Ausnahmeregelung zumindest für jene Fahrzeuge gebastelt, die tatsächlich eine historische Zulassung (laut Zulassungs- bzw. Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid) haben.
                            Absorptionsbeiwert/Herstellerangaben: Bereits bisher war schon gesetzlich klar geregelt, dass hinsichtlich des Absorptionsbeiwertes in erster Linie der Wert für die Messung bzw. Mängelbeurteilung heranzuziehen ist, der vom Hersteller des Fahrzeugs vorgegeben ist. Bei Vorhandensein von Herstellerangaben ist dieser Wert in die EBV einzutragen und stellt den Grenzwert für die Trübungsmessung dar. In aller Regel ist der Grenzwert laut Hersteller aus dem Zulassungs- bzw. Typenschein oder aus einer diesbezüglichen Aufschrift im Motorraum ersichtlich. Bestehen Zweifel, so ist mit dem Hersteller Kontakt aufzunehmen. Nur wenn es tatsächlich keine Herstellerangaben gibt, gelten die in der Anlage 6 der PBStV vorgegebenen Werte von 2,5 (Saug-Diesel) und 3,0 (Turbo-Diesel) bzw. ab EURO-IV Motoren oder einer erstmaligen Zulassung nach dem 01.07.2008 von 1,5 als Grenzwerte.
                            Neu ist, dass seit dem 01.10.2008 der Toleranz-Aufschlag auf den Grenzwert des Herstellers von 0,5 entfallen ist. Die Prüfposition 8.2.2 c.1. lautet nunmehr: "Gemessener Wert der Abgastrübung liegt über dem vom Fahrzeughersteller angegebenen Wert". Dh, dass auch bei einer geringfügigen Überschreitung der Herstellerangaben bereits ein schwerer Mangel vorliegt.


                            ...das Heißt also Ich müßt wissen was der Hersteller als Grenzwert angibt und wenn ich mich nicht täusche is' NIX mit meinem CO- messgerät - da wird was anders gemessen....
                            hier der Link: http://www.57a-info.at/wichtige-aend...l-2-49478.html
                            Es wird auch darauf hingewiesen dass der DieselMotor bis zur Abregeldrehzahl getreten wird ( hilfe!)

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