Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Scheinwerferschutzgitter und TÜV?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Original von badewetter
    nicht wenn das Reserverad eingetragen ist.....

    Bauuartliche Aenderung ohne TueV bedeutet den evtl. Verlust des Versicherungsschutzes. Da gibt es nix zu diskutieren.
    Entweder man geht das Risiko ein oder nicht. Wenn nicht muss man abbauen oder Eintragen......

    So is das nunmal in D.
    @badewetter: offensichtlich hast du meinen beitrag nicht richtig gelesen. mir ist schon klar, dass bauartliche veränderung am fahrzeug ohne tüv bzw. homologation einen verlust des versicherungsschutzes bedeuten. die frage war ja vielmehr, ob trotz tüv bzw. homologation evtl. die versicherung nur eingeschränkten versicherungsschutz gewährt - hat nämlich nichts unbedingt mit tüv oder homologation zu tun.

    auch ein eingetragenes reserverad auf der haube, könnte im falle eines unfalls mit einem fussgänger, der nachweislich aufgrund des reserverades schwere kopfverletzungen davongetragen hat, u.u. den schaden nicht voll übernehmen.

    der versicherungsschutz hat nur bedingt etwas mit tüv oder homologation zu tun. alles was nicht tüv oder homologation hat, ist nicht versichert - bedeutet aber im umkehrschluß aber nicht, daß alles was tüv oder homologation hat, hat auch automatisch 100%-igen versicherungsschutz.

    nun nochmal zu den lampenschutzgittern: wurde, glaube ich schon zig-mal diskutiert. die original-LR-heavy-duty-lampenschutzgitter mit klappmechanismus haben eine homogolation und waren nicht eintragungspflichtig - wie das jetzt ist weiss ich nicht genau.

    u.a. ist der klappmechanismus dabei entscheidend - der eine einfache reinigung der scheinwerfer darunter zulässt.
    Grüsse Steini
    Ich würde aufhören zu suchen, wenn ich wüsste wo irgendwo ist.

    Kommentar


      #17
      Hallo zusammen,
      erst mal vielen Dank für die vielen Antworten... =)
      Ich habe heute einfach mal spaßeshalber einen LR Vertragshändler gefragt und der hat auch nur mit den Schultern gezuckt und meinte ich sollte da einfach kein rummel drum machen und dann ist das schon ok.
      Ich habe auch versucht noch an ein Paar original LR Lampenschutzgitter ranzukommen aber leider auch vergeblich weil LR die nicht mehr vertreibt.
      Naja, jedenfalls werde ich erstmal noch ein-zwei Nächte drüber schlafen ob ich mir nun welche besorge oder nicht...
      PS: Es geht mir ja nicht um den nächsten TÜV-Termin, sondern halt vielmehr darum, was passiert wenn der Wagen wirklich mal nach einer Kollision unter die Lupe genommen wird und dann evtl der Versicherer dankend die Schadensregulierung ablehnt...

      Grüße
      Marco
      British dogs are like british cars - make lots of noise, have lots of defects.

      Kommentar

      Lädt...
      X