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Scheinwerferschutzgitter und TÜV?

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    Scheinwerferschutzgitter und TÜV?

    Hallo zusammen,
    da jetzt ja stählerne Frontschutzbügel nicht mehr eintragungsfähig sind stellte sich mir die Frage wie das mit Scheinwerferschutzgittern ist...
    Weiß hier jemand ob die noch eintragungsfähig sind?

    Grüße
    Marco
    British dogs are like british cars - make lots of noise, have lots of defects.

    #2
    RE: Scheinwerferschutzgitter und TÜV?

    Tja, gute Frage,...

    ich hab se dran. Die Teile (nur die Originalen von LR) ham ne Landrover Teile Nummer. Damit hat dann Landrover ein Problem, falls ich nicht durch den TÜV komme :D :D :D...

    Grüße,...Cust0dei

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      #3
      RE: Scheinwerferschutzgitter und TÜV?

      Nach letzter Info sind die auch nicht mehr eintragbar.

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        #4
        RE: Scheinwerferschutzgitter und TÜV?

        Als ich letztes Jahr beim tüv war bekam ich folgend auskunft:

        wie soll ich denn das beurteilen können ob das Licht dadurch beeinträchtigt wird. Kann ich so nicht eintragen, nur mit Gutachten.

        Kommentar Ende.
        TÜV Plakette bekommen, hat sonst überhaupt nichts gesagt, von wegen müssen weg o.ä.

        Gruß Marc
        Gruß Marc

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          #5
          Das Thema hatte mich auch schon mal interessiert. Hatte deswegen sogar Kontakt mit LR aufgenommen. Die Auskunft (telefonisch) war leider nicht sehr erbaulich: Von LR gibt es keine Gutachten und ABE's mehr zu Lampenschutzgittern und A-Bars. Sofern diese Teile an Sondermodellen verbaut waren sind sie Bestandteil der EG-Typgenehmigung bzw Homologation und genießen daher Bestandsschutz am entsprechenden Fahrzeug. Ansonsten geht nur Einzelabnahme bei einem gnädigen TÜV-Prüfer. Auch wenn es sich um Original-Teile mit LR-Teilenummer handelt gibt es keine ABE mehr und die Gitter und Bull-Bars sind auch nicht mehr über die EG-Typgenehmigung abgedeckt.
          Ohne Eintragung mit den Dingern rumzufahren birgt ein gewisses Risiko (Verlust der Versicherungsleistung im Schadensfall, zumindest dann wenn ein kausaler Zusammenhang zwischen den nicht eingetragenen Teilen und dem Schaden (sprich z.B. Verletzung von Fußgängern) besteht).
          Also: Auch wenn der TÜV-Prüfer beide Augen zumacht und die Dinger nicht sieht, ..., damit ist es noch nicht legal.

          Ich hab' meine wieder abgebaut, war mir zu heikel. Muss ja aber jeder selbst wissen was er macht ...

          Das Thema wurde auch hier schon diskutiert: Lampenschutzgitter-Thread
          Oder in der Suchefunktion "Lampenschutzgitter" eingeben

          Gruß,
          Frank

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            #6
            Hallo,
            ich hatte beim Kauf auch welche montiert. Inzwischen habe ich sie wieder abgeschraubt, da bei ernsthaften Geländefahrten die Scheinwerfer mit Schlamm eingesaut werden und es sehr umständlich ist die Lampengläser wieder zu reinigen. Ich frage mich sowieso warum man die Dinger ranbaut, da bei einer Kollision dann zwar nicht der Scheinwerfer, aber der Kotflügel demoliert wird. Wenn jemand sowas braucht, empfehle ich Makrolonblenden.
            Auf meine Frage beim TÜV, ob die Gitter eingetragen werden können, habe ich auch die Auskunft erhalten-sehe keine Notwendigkeit.
            Gruß
            Matthias

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              #7
              Vielen Dank erstmal,
              sowas hatte ich schon befürchtet... :(
              Ich werde dann bei Gelegenheit mal meinen TÜV-Prüfer aufsuchen und ihn direkt fragen ob er sie einträgt oder nicht, denn ohne Eintragung kann das ja bei Unfall mit Personenschaden Uferlos teuer werden wenn die Versicherung nicht zahlt...

              Gut, das ich hier die Tage eine Liste gesehen habe wofür ich das Geld sonst noch rauschmeißen kann... :D

              Grüße
              Marco
              British dogs are like british cars - make lots of noise, have lots of defects.

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                #8
                War letzte Woche mit meinem beim Tüv zur HU, hat die Überhaupt nicht interressiert-auch nachdem alles erledigt war, und ich die Plaketten dran hatte..sagte der Mann vom TÜV : Warum solten sie die Eintragen lassen ? Wenn Sie mit der Hohen Schnautze von dem Wagen einen Umfahren ist das so Scheißegal ob Sie die Dinger dran haben oder nicht ! " Das war sein barscher O-Ton !! Und..recht hat Er !! Dann müssten meine Hinteren ja auch eingetragen werden, wenn man beim Rückwärts einparken einen umsemmelt... :D


                Also, man kann sich auch unnötig das Leben schwer machen !!
                Gruß
                Andreas

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                  #9
                  Hallo,

                  sorry, falls die Frage schon gestellt wurde. Ich habe die Antwort leider bisher nicht gelesen....

                  Auf dem Titelbild der originalen Defender Zubehörpreisliste sind an einem SW110 die besagten Scheinwerferschutzgitter abgebildet, allerdings habe ich dafür (noch) nicht die LR Teilenummer gefunden.

                  Könnte mir einer von Euch bitte weiterhelfen? Was sollen diese bei LR kosten? Danke!

                  Gibt es im Zubehörhandel von den namhaften Anbietern denn bei Kauf eines Lampenschutzgitters, falls extra erforderlich, KEINE ABE oder ein Gutachten?

                  In Sachen Eintragungspflicht bin ich mir unschlüssig, da diese z.B. beim Modell mit Klimaanlage die Abmessungen des Kühlergrills quasi in der Breite verlängern und dadurch nicht gesondert abstehen.

                  Grüße, Martin

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                    #10
                    Hi Leute,
                    lese schon lange in diesem Forum und muß sagen ist echt super!!! :D

                    Zum Thema LSG kann ich nur sagen es ist nicht so leicht sich so "kritische" Sachen wie Lampenschutz Gitter oder Ähnliches eintragen zu lassen.

                    Aber hat man das Glück mit einem verständnisvollem Prüfer mit Land Rover Sachverstand das ganze mal Abends beim Grillen zu besprechen geht "fast" alles.

                    Fazit Lampenschutzgitter vorne und hinten ohne Prüfzeichen nur mit dem Vermerk der Ausführung (8 Stäbe d=6mm) eingetragen!!!

                    Bin lieber auch auf der sicheren Seite :)

                    PN falls ich jemandem mit dem Gutchten helfen kann

                    Gruß Ole

                    Kommentar


                      #11
                      ...Also: Auch wenn der TÜV-Prüfer beide Augen zumacht und die Dinger nicht sieht, ..., damit ist es noch nicht legal...
                      @geolandy
                      wie meinst Du das ? Ich denke doch, das wenn ich einen Unfall habe und die Dinger eingtragen sind, das ich dann Versicherungsschutz genieße und auch keine Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat begangen habe - also alles legal und ok ist.

                      Oder nicht ?

                      Oder bezog sich das "nicht sehen" auf nicht-eingetragene Scheinwerfergitter ?

                      Grüße
                      uenue
                      +++ Wer ist uns ähnlich, dass sind nur wenig, und die sind tot +++

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                        #12
                        Hallo,

                        ich habe zwei verschiedene Lampenschutzgitter dran.
                        Ein mit runden Stäben und eins mit Lamellen.
                        Ist mir erst nach der Ersatzmontage beim Kauf meines
                        Gebrauchten bei einem remomierten Gebraucht-Landy Händler in
                        Köln aufgefallen.

                        Ehrlich gesagt es fällt kaum auf, ebesowenig wie den TÜV und
                        Dekra-Prüfern die das Auto seitdem begutachtet haben.

                        Mal ehrlich: Man muß schon in Deutschland sein, um sich überhaupt darüber
                        Gedanken zu machen.

                        Nun ist jeder für sein Seelenheil verantwortlich und sollte tun was er für richtig hält. "I don't see the point" würde der Engländer wohl sagen.

                        Nicht's für ungut.
                        Grüße aus Remscheid
                        Andreas
                        Es grüßt freundlich aus dem Bergischen
                        Andreas

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                          #13
                          @ geolandy & uenue

                          hie geolandy, sehe ich in teilen ähnlich wie uenue. habe die original lr-gitter auch dran - sie sind legal. ob du damit im schadensfall reduzierten versicherungsschutz hast, steht auf einem anderen blatt.

                          du hast sie abgemacht, weil du angst um den versicherungsschutz hast, fährst aber mit nem reserverad auf der haube?! im falle eines unfalls (mit fussgängern) ist glaube ich das rad auf der haube das höhere risiko - oder?
                          Grüsse Steini
                          Ich würde aufhören zu suchen, wenn ich wüsste wo irgendwo ist.

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                            #14
                            Bei Scheinwerferschutzgittern, die im allgemeinen nicht über die Fahrzeugumrisse herausragen, ist keine Eintragung notwendig. Einzig geregelt ist im Gesetz die ungehinderte Reinigungsmöglichkeit der Scheinwerfer.
                            Wenn also eine Problemlose Reinigung der Scheinwerfer gegeben ist, wird niemand etwas dagegen sagen. Auch nicht der TÜV.
                            Ich gehe hier jetzt von handelsüblichen Drahtgittern aus. Keine Heizungsrohre.
                            Mercedes G hat geklipste Gitter, die Halter hab ich bei ner serie3 verwendet mit den LR Gittern ohne Sorgen! Bei einer Polizeikontrolle hab ich auf diesen Passus verwiesen und es gab keinen Ärger!
                            Auch nicht beim TÜV.

                            Gruß Holger
                            was im Magen verdaut wird vom Staat nicht geklaut !
                            Schaf lügt !

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                              #15
                              Besorgt Euch die Fzg Homologation. Da stehts drinnen.
                              Beim Tdi waren sie (die Gitter) dessen.
                              Wenn sie von LR an neuen LR Fahrzeugen ausgeliefert wurden, ist das ebenfalls kein Thema.
                              Fahre meinen Land nun schon seit ein paar Jahren und war schon paar mal beim Tüv. Hab Gitter und LR PU Lampenträger. Die meinten, daß das Bestandteil der Homologation des tdi ist.

                              Gruß,

                              Michael

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