gestern hatte ich die ausgesprochene freude mit einem vw-schraubenden kumpel die frage nach so.kfz zu diskutieren. es ging um t5 und artverwandte busse und er kam dann immer mit dem thema lkw.
ich hab dann versucht zu argumentieren dass es klar ist dass man mit dem begriff "LKW" nichts wird - die gibts ja nicht.
diese ***-eu-richtlinie definiert - wie die deutsche gesetzesumsetzung - nur pkw, alles andere ist ein "anderes fahrzeug". ich bin der meinung dass man mit diesem wissen und langer diskussion zum ziel kommt, z.b. einem so.kfz werkstattwagen, so wie mein kleines mobil: 4 sitze in zwei reihen und trotzdem 185€ steuer (200tdi)
dann kam er aber mit was neuem: es gebe seit oktober 2008 neue verordnungen der finanzämter.
so, und jetzt die spannende frage: weiss da jemand was drüber? kann ich mir die anschaffung eines günstigen zweitlandys mangels möglichkeit zur erlangung der günstlichkeit sparen?
ich werd heut mal rücksprache mit einem tüv-hans meines vertrauens halten, nen finnzbeamten meines vertrauens gibts leider nicht...
lg aus kiel
karlchen
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