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wassereinbruch... juristereien... rückgabe...

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    wassereinbruch... juristereien... rückgabe...

    eben bei N-tv gelesen


    .........................



    Eine undichte Stelle in der Karossierie eines Neuwagens bedeutet einen erheblichen Schaden.

    Montag, 07. September 2009

    Leck in der Karosserie
    Rückgabe berechtigt
    Ein Leck in der Karosserie berechtigt den Käufer eines Neuwagens, diesen zurückzugeben.
    Denn wenn durch eine undichte Stelle Wasser in das Auto eindringt, handelt es sich um einen erheblichen Schaden. Darauf weist der ADAC in München hin und beruft sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Az.: 4 U 148/07).

    In dem Fall hatte ein Mann fünf Monate nach dem Kauf eines Autos festgestellt, dass Wasser in den Kofferraum sickerte. Das Autohaus dichtete die Stelle ab, doch es trat weiter Wasser durch die Heckklappe ein. Deshalb erklärte der Käufer, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

    Das Gericht gab dem Mann recht. Auch wenn die Reparatur nur 300 Euro gekostet hätte, handle es sich um einen erheblichen Schaden. Denn auch mögliche Folgeschäden müssten beachtet werden. Der Wassereintritt könne zu Korrosionsschäden führen, die die Lebensdauer des Autos verringern könnte. Im vorliegenden Fall hätten auch ausreichend viele Nachbesserungsversuche stattgefunden, um vom Vertrag zurückzutreten. Bereits das Überprüfen des Fahrzeugs ist nach Ansicht des Gericht ein Nachbesserungsversuch.

    dpa

    #2
    AW: wassereinbruch... juristereien... rückgabe...

    Übel für LR!! :D

    PS:
    Ich krieg in meinem ab 78cm Wassertiefe nasse Füße, zählt das auch?
    Kommt schließlich auch durch die Karosserie...

    =)
    Marco
    British dogs are like british cars - make lots of noise, have lots of defects.

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      #3
      AW: wassereinbruch... juristereien... rückgabe...

      Das hätte uns doch jemand sagen sollen, bevor wir einen Landrover gekauft haben. Echt mies, sowas :D:D:D
      Ich bin zwar langsam, aber vorn! :]

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        #4
        AW: wassereinbruch... juristereien... rückgabe...

        Einen trocknen LR gibt es doch gar nicht wäre ganz was neues;);)
        Landrover Defender 110 SW

        grüsse jossidd









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          #5
          AW: wassereinbruch... juristereien... rückgabe...

          Der Verkäufer hat normalerweise gem. BGB ein zweimaliges Nachbesserungsrecht.
          Ist der Mangel nach der 2. Nachbesserung nicht behoben, kann er gem. BGB vom Vertrag zurücktreten, oder den Kaufpreis mindern.
          Aber ich denke das folgendes zum tragen kommt :D

          § 442
          Kenntnis des Käufers  (1) Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt. Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
          (2) Ein im Grundbuch eingetragenes Recht hat der Verkäufer zu beseitigen, auch wenn es der Käufer kennt.
          Ich denke jeder kennt die Mängel vorher :)

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            #6
            AW: wassereinbruch... juristereien... rückgabe...

            jeder..? auch der verkäufer?????

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              #7
              AW: wassereinbruch... juristereien... rückgabe...

              Das reine Überprüfen eines Fahrzeugs stelle bereits einen Nachbesserungsversuch dar, so die Richter.

              Was ist der Richter eigentlich von Beruf?
              Landrover sind Behelfsfahrzeuge (Heino aus Afrika)

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                #8
                AW: wassereinbruch... juristereien... rückgabe...

                Es soll auch naive Defender-Käufer geben, die bei Vertragsunterzeichnung keinen Schimmer haben, was sie da gerade erworben haben.

                @Jossidd
                Ist der F1 etwa nicht dicht?:D

                Gruß

                Manfred

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                  #9
                  AW: wassereinbruch... juristereien... rückgabe...

                  Es soll auch naive Defender-Käufer geben, die bei Vertragsunterzeichnung keinen Schimmer haben, was sie da gerade erworben haben.
                  ... genau - ich schätze mal so ungefähr 2/3 wissen beim kauf nicht was sie für eine undichte rostlaube kaufen ;)

                  meiner ist übrigens von anfang an dicht gewesen, wenn die karosse auch manchmal knartzt als ob sie gleich wechfliecht ;)
                  gruss
                  andreas

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                    #10
                    AW: wassereinbruch... juristereien... rückgabe...

                    Ihr tut grad so, als würde man 84 Einträge bei der Suche nach "Wassereintritt" kriegen, Sind aber bloß 83 ;-)
                    Resistance is futile!

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