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Eine undichte Stelle in der Karossierie eines Neuwagens bedeutet einen erheblichen Schaden.
Montag, 07. September 2009
Leck in der Karosserie
Rückgabe berechtigt
Ein Leck in der Karosserie berechtigt den Käufer eines Neuwagens, diesen zurückzugeben.
Denn wenn durch eine undichte Stelle Wasser in das Auto eindringt, handelt es sich um einen erheblichen Schaden. Darauf weist der ADAC in München hin und beruft sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Az.: 4 U 148/07).
In dem Fall hatte ein Mann fünf Monate nach dem Kauf eines Autos festgestellt, dass Wasser in den Kofferraum sickerte. Das Autohaus dichtete die Stelle ab, doch es trat weiter Wasser durch die Heckklappe ein. Deshalb erklärte der Käufer, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Das Gericht gab dem Mann recht. Auch wenn die Reparatur nur 300 Euro gekostet hätte, handle es sich um einen erheblichen Schaden. Denn auch mögliche Folgeschäden müssten beachtet werden. Der Wassereintritt könne zu Korrosionsschäden führen, die die Lebensdauer des Autos verringern könnte. Im vorliegenden Fall hätten auch ausreichend viele Nachbesserungsversuche stattgefunden, um vom Vertrag zurückzutreten. Bereits das Überprüfen des Fahrzeugs ist nach Ansicht des Gericht ein Nachbesserungsversuch.
dpa
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