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Freigabe 2,5n/a motor + serie 3?

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    #16
    Zitat von ninetylandy Beitrag anzeigen
    Moin
    Eine offizielle Freigabe gibt es da nicht. Diese Motoren werden alle über Einzelabnahmen eingetragen.
    Ein 2,5NA hat nur unwesentlich mehr Leistung und stellt da keine große Herausforderung dar.
    Grundsätzlich darf man die Abgassituation nicht verschlechtern. Wenn man einen jüngeren Motor verbaut, dann sind die Abgaswerte i.d.R. ja besser, bzw. das Spenderfahrzeug unterlag strengeren Abgasvorschriften.
    Bei den paar mehr KW wird wahrscheinlich niemand ein Faß aufmachen, aber die Serie gabs mit dem Chassis als Sixpot mit 84PS und als Stage One in leicht veränderter Form sogar mit 95PS. Da könnten allenfalls die größeren Bremsen gefordert werden.
    Allerdings ist mir noch kein Fall bekannt. Die größere Bremsanlage wird wahrscheinlich erst beim 2,5TD mit 84PS gefordert.
    Ich habe mal gehört, dass Leistungssteigerungen bis 20% unproblematisch seien, aber das ohne Gewähr.
    Ein Abgasgutachten braucht man bei dem Baujahr ohnehin noch nicht.
    Es macht auf jeden Fall Sinn sich die Fahrzeugdaten vom Wunschmotor auszudrucken, damit der Prüfer weiß, was er da für einen Motor vor sich hat.
    Der 2,5NA dürfte sogar H-konform sein, da er schon vor 30 Jahren gebaut wurde und auch in der Leistungsklasse der Serie liegt.
    Ich würde nur vorher abklären, ob da die orginale Abgasanlage und der orginale Luftfilter gefordert werden.

    Die größere Herausforderung wird es werden, einen geeigneten fähigen und willigen Prüfer zu finden.
    Oft sind es die Prüfer, welche eh nur nach Teilegutachten eintragen dürfen, welche einen abwimmeln.
    Aber in jeder Prüfstelle sollte es einen berechtigren Prüfer geben, der solche Einzelbegutachtungen machen darf oder an jemanden verweisen kann der s darf.
    Bei manchen Prüforganisationen scheint es mitterweile so zu sein, dass die Prüfer jährlich eine Mindestmenge an Eintragungen machen müssen um ihre Berechtigung dazu zu behalten. Daher gibt es innerhalb dieser Organisationen nur noch Spezialisten für verschiedene Bereiche, an welche man dann verwiesen wird.




    LG Marc
    Oh mann....da bekommt man ja Pickel !..... Irgendwie fühlt sich das für mich als "typisch deutsch" an....... Wird in anderen EU Ländern auch so ein Geschiss gemacht ?
    Bestimmt nicht überall aber sicherlich in dem einen oder anderen EU Land.
    Z.B. haben die Holländer vor ca. 10 Jahren die Oldtimer Zulassungen einfach mal umgestellt und die Autos mussten dann 40 statt 30 Jahre alt sein, ich meine die hätten sogar keinen Bestandsschutz erlaubt und die Oldtimer Zulassung entzogen wenn das Fahrzeug jünger als 40 war.
    Also könnte ich mir vorstellen, dass unsere Nachbarn da ein ähnliches Kasperle-Theater machen. Wobei, das mit den 40 Jahren finde ich eigentlich nicht falsch...manches historische Kulturgut ist schon mehr als gewöhnlich.

    Aber was ist wenn ich so eine Fuhre in UK oder sonst wo kaufe, wo einer vor 25 Jahren mal einen N/A Motor reingetackert hat. Bekomm ich dann kein H-Schild, obwohl zeitgenössig ?
    "Die Exoten sind immer die anderen.”
    (Ostrud Beginnen)

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      #17
      Hallo

      Ja Mextli, den 2,25 Petrol gabs ja auch noch, das hatte ich ja völlig verdrängt.
      Das Argument reicht natürlich für die Beibehaltung der Bremsanlage.


      @Amigo
      Unter 3.2.3.1 der AKE-Arbeitsanweisung steht folgendes:

      • Auch ein Ersatzmotor vom selben Hersteller ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
      − die Motorbaureihe ist mindestens 30 Jahre alt.
      − die Leistungsdaten liegen innerhalb der Baureihe des Fahrzeuges
      oder es liegt eine Freigabe des Fahrzeugherstellers vor.​

      Weiter steht unter Punkt 1.Allgemeine Voraussetzungen:

      Als zeitgenössisch sind solche Umbauten zu betrachten, die damals häufig waren bzw. ein damaliges Prüfzeug-
      nis vorweisen können oder den Anforderungen unter Punkt 3 dieser Arbeitsanweisung entsprechen.​

      Hallo die vom TÜV-Süd verfasste Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern stützt sich auf die Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimer -Fz vom 21. 7. 1997 VkBl-Verlautbarung 1997...


      LG Marc
      Zuletzt geändert von ninetylandy; 11.09.2023, 21:58.

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        #18
        Zitat von ninetylandy Beitrag anzeigen
        Hallo

        @Amigo
        Unter 3.2.3.1 der AKE-Arbeitsanweisung steht folgendes:

        • Auch ein Ersatzmotor vom selben Hersteller ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
        − die Motorbaureihe ist mindestens 30 Jahre alt.
        − die Leistungsdaten liegen innerhalb der Baureihe des Fahrzeuges
        oder es liegt eine Freigabe des Fahrzeugherstellers vor.​

        Weiter steht unter Punkt 1.Allgemeine Voraussetzungen:

        Als zeitgenössisch sind solche Umbauten zu betrachten, die damals häufig waren bzw. ein damaliges Prüfzeug-
        nis vorweisen können oder den Anforderungen unter Punkt 3 dieser Arbeitsanweisung entsprechen.​

        Hallo die vom TÜV-Süd verfasste Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern stützt sich auf die Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimer -Fz vom 21. 7. 1997 VkBl-Verlautbarung 1997...


        LG Marc
        Moin,

        danke für die Aufklärung.

        Ich habe dann wohl diese uralten - und offensichtlich gestrichenen - Passagen verinnerlicht, nach denen der Motor "innerhalb der Baureihe" und "max 10 Jahre nach EZ erhältlich" (sinngemäß) gewesen sein muss. Das gilt nicht mehr?

        Besten Ruß

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          #19
          Moin

          Der AKE Leitfaden gilt für sämtliche Prüforganisationen und wurde von diesen gemeinsam erarbeitet.
          Die offiziellen Seiten von TÜV, Dekra und GTÜ sagen allerdings etwas anderes aus. Da kocht noch jeder sein eigenes Süppchen.

          Ich gebe zu, der Text ist für den Leien nicht einfach zu lesen und zu verstehen.
          Die jeweiligen Punkte verstehen sich als Ergänzung oder Erläuterung zum jeweiligen Text der Richtlinie im VkBl. 2011 S. 257, bzw. zu den einzelnen Passagen im Anforderungskatalog.
          Erst bei mehrmaligem Lesen ist mir aufgefallen, dass hier zwischen Änderungen und Umbauten unterschieden wird und dass sämtliche unter Punkt 3 aufgeführten Umbauten als zeitgenössisch gelten und auch im Nachhinein vorgenommen werden dürfen.



          LG Marc

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            #20
            Danke sehr,

            wenn du das so erklärst, verstehe selbst ich das....

            Besten Ruß

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              #21
              Hallo,

              ich habe nen ´68 109er mit 2,5NA und H.
              Das H kam aber damals nach dem Umbau als der Motor schon eine Weile eingetragen war. Das hat den Prüfer damals irgendwie wenig interessiert....der meinte nur: Ist ja auch nen Vorkammer Diesel, also zeitgenössig. Als Motorleistung standen damals auch 68PS beim Benziner drin, daher war eine Mehrleistung kein Thema. Das ist aber auch schon mehr als 10 Jahre her.

              Dass nun auch Motoren mit alter grösser 30 Jahre eintragungsfähig sind macht die Sache doch eher leichter. Früher galt da doch nur die 10 Jahresregel nach Baudatum des Autos.

              Grüße
              Aaron

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                #22
                Zitat von Ahonn Beitrag anzeigen
                Früher galt da doch nur die 10 Jahresregel nach Baudatum des Autos.
                Servus,
                die Regel gibts schon mmer noch...

                Grüße
                Sebastian
                if it ain't broken, don't fix it ????

                Kommentar


                  #23
                  Hallo Sebastian,

                  aber man kann dann z.B. doch nen Motor Bj 81 in ein Fz Bj 70 einbauen, da greift die Zehnjahresregel nicht, aber die 30 Jahres Regel (Zusätzlich natürlich die Vorraussetzung des selben Herstellers, Motrolleistung etc.).
                  Oder habe ich das Falsch verstanden?

                  Grüße
                  Aaron

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                    #24
                    Moin

                    Das hier ist der allgemeinen Text.
                    Dieser bezieht sich auf Fahrzeugteile mit ABE oder Teilegutachten, welche damals angeboten wurden.

                    ,,• Zeitgenössische Änderungen sind solche Änderungen, die innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung
                    bzw. Herstellungsjahr üblich waren und vermehrt durchgeführt wurden. Dies sind Änderungen durch Original-,
                    Zubehör- oder auch Tuningteile sowie -systeme. Auch originalgetreue Nachbauten dieser Teile und Systeme –
                    ggf. mit aktuellen Prüfzeugnissen – sind zulässig."


                    Hier werden dann zusätzlich die in Punkt 3 aufgeführten Umbauten als zeitgenössisch erklärt.

                    ,,• Als zeitgenössisch sind solche Umbauten zu betrachten, die damals häufig waren bzw. ein damaliges Prüfzeug-
                    nis vorweisen können oder den Anforderungen unter Punkt 3 dieser Arbeitsanweisung entsprechen. Nicht zeitge-
                    nössische Umbauten sind solche, die in Einzelfällen vorgenommen wurden. Daraus lässt sich nicht herleiten, dass
                    ein solcher, in jüngerer Zeit durchgeführter Umbau richtlinienkonform ist."

                    Unter Punkt 3 .2.3.1 heisst es dann:

                    ,,• Auch ein Ersatzmotor vom selben Hersteller ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
                    − die Motorbaureihe ist mindestens 30 Jahre alt.
                    − die Leistungsdaten liegen innerhalb der Baureihe des Fahrzeuges
                    oder es liegt eine Freigabe des Fahrzeugherstellers vor.​"


                    Hier wird dann noch erklärt, dass die zeitgenössischen Änderungen und Umbauten auch H-konform sind, auch wenn die Teile erst kürzlich eingebaut wurden

                    ,,• Derartige zeitgenössische Änderungen können auch nachträglich durchgeführt werden​."


                    Dass ein anderer Motor über die 10 Jahres-Regel H-konform sein soll, steht hier nirgends.

                    Selbst im Anforderungskatalog des TÜV-SÜD zum Punkt 3.2.3.1 steht:

                    ,,3.2.3.1. Motor
                    Nur Originalausführung oder Motor aus der Fahrzeugbaureihe zulässig.​"



                    In wieweit ein Motor aus einer anderen Baureihe über die allgemeinen Voraussetzungen abgedeckt ist, kann ich nicht sagen.
                    Jedenfalls gibt es dafür kein Gutachten seitens des Herstellers. Insofern ist man darauf angewiesen, dass ein solcher Motorumbau auch ohne Gutachten als zeitgenössisch angesehen wird, weil er damals üblich war und häufig gemacht wurde. Dass es aber in den ersten 10 Jahren einen Umbau wegen Ermangelung an Orginalmotoren gegeben hat, ist nur schwer vorstellbar.
                    Einen Motorumbau über die 10-Jahres-Regel kann es eigentlich offiziell nie gegeben haben. Wenn, dann immer über den Ermessensspielraum des Prüfers.

                    LG Marc

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                      #25
                      Moin,

                      wobei bei unseren Fz. Eine ganze Menge eintragbar ist ( innerhalb der Leistungsgrenzen), nur geht das dann vermutlich mit dem Verlust des H einher.
                      Andere Achsen Motoren Getriebe sollte easy gehen. Diesel vor 1977 haben keine Abgasklasse, also Leistungsgutachten oder Datenblatt und Geräuschmessung. Schon brummt der auf 90Ps gedrosselte 7,5l V8 Ford Diesel in der Serie????????

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                        #26
                        Hallo Marc,

                        danke für die ausführliche Erläuterung. Ich hatte damals dann wohl Glück mit einem wohlegesonnenen Prüfer.
                        Ich hoffe da auch drauf, wenn ich meinen 110er Bj 85 mit 300Tdi zulassen möchte. Da bin ich ganz knapp in der 10 Jahresregel und es ist ja die selbe Baureihe....

                        Grüße
                        Aaron

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