Wenn dies Ihr erster Besuch hier ist,
lesen Sie bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen
durch. Sie müssen sich vermutlich registrieren,
bevor Sie Beiträge verfassen können. Klicken Sie oben auf 'Registrieren', um den Registrierungsprozess zu
starten. Sie können auch jetzt schon Beiträge lesen. Suchen Sie sich einfach das Forum aus, das Sie am meisten
interessiert.
Hallo,
mein Landy hat ne verstellbare Kugelkopf-AHK.
Ich hab aber hin und wieder ein 800 l Wasserfass zu ziehen das aber nur mit der Maulkupplung gezogen werden kann.
Auf der Platte kann man noch die zusätzliche Kupplung anschrauben.
Wo bekomme ich so'ne Kupplung und auf was muss ich achten??
wenn du die kupplung nur zum rangieren brauchst, dann ist das möglich:
am besten du schaust dich im landmaschinenhandel um.
aber auf das passende lochbild für die befestigungsschrauben achten.
da du ja nicht weit vom elsass entfernt bist,
in Frankreich gibt es preisgünstig solche kombikupplungen (maul und kugel)
sowas ist in F an vielen lieferwagen montiert...
mal im autoersatzteilladen, baumarkt, oder dortige raiffeisen nachfragen..
hi schneeflöckchen ↲So ein gibts bei ebay zu kaufen für 59€ bei landrover24! Mit 90mm lochabstand und m16 durchgangsbohrung! Müsste an jeden landy passen! Kupplung heißt dixon bate!↲gruß daniel
It's never over in a Land Rover ------------------------- one life. live it
maulkupplungen sind grundsätzlich mal zugelassen, sofern sie prüfzeichen usw. haben.
wenn die eine AHK eingetragen hast, und kein spezielles modell, bzw. prüfzeichen im schein stehen hast, kannst du - legal - deine kugelkopfkupplung abschrauben und die maulkupplung (rockinger, ringfeder,...) anschrauben, sofern diese für 80km/h zugelassen ist.
du kannst dir auch eine zugelassene maulkupplung über der kugelkopfkupplung anbauen, und sogar beim tüv eintragen lassen, sofern diese maulkupplung eine baumusterzulassung für 80 km/h hat.
soweit zur anhängerkupplung.
was mir beim lesen deines beitrages aufgefallen ist ist das 800-liter-wasserfass. in der regeln ist das was "landwirtschaftliches" und wird mit 25km/h fahrzeugen (geduldet mit trekkern bis maximal 40km/h) gezogen. in der regel ist sowas ohne betriebserlaubnis und ohne TÜV und ohne eigenes kennzeichen (anmeldung). also auch nicht versichert.
hinter einem PKW oder LKW (übliche landy-Zulassungen) darfst du aber ein solches landwirtschaftliches hängerchen gar nicht ziehen.
nicht im öffentlichen strassenverkehr. ausnahmen gibt es nicht. punkt. !!!
wenn dein landy aber eine sogenannte "zugmaschinen-zulassung" hat, dann darfst du es. und nur dann.
alternativ kannst du dein wasserfaß (-anhänger) ja auch tüv-machen und zulassen. als geräteanhänger. u. U. darf der dann sogar, wenn gebremst und radlager, ache, reifen, kotflügel, etc. sind ok sogar mit 80km/h über die autobahn gezogen werden - und dann legal mit einem PKW oder LKW.
nebenbei: ich ziehe auch mal einen landwirtschaftlichen hänger, mal ein paar meter (oder kilometer?) über die landstrasse, weil ich nicht immer den trekker nehmen kann oder will. aber das ist hochgradig illegal. wenn die blau-silbernen autos vorbeikommen und gerade nicht zu tun haben als Landy-Fahrer zu schikanieren, gibt eine echt saftige anzeige und punkte in flensburg und geldstrafe.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten über Nutzer unserer Website mithilfe von Cookies und anderen Technologien, um unsere Dienste bereitzustellen, Werbung zu personalisieren und Websiteaktivitäten zu analysieren. Wir können bestimmte Informationen über unsere Nutzer mit unseren Werbe- und Analysepartnern teilen. Weitere Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.
Wenn Sie unten auf "Einverstanden" klicken, stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie und unseren Datenverarbeitungs- und Cookie-Praktiken wie dort beschrieben zu. Sie erkennen außerdem an, dass dieses Forum möglicherweise außerhalb Ihres Landes gehostet wird und Sie der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten in dem Land, in dem dieses Forum gehostet wird, zustimmen.
Kommentar